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Saarbrücken: Aktion 3.Welt Saar gewinnt Rechtsstreit gegen CDU

Nr. 49 / 13. Juli 2001

AKTION 3.WELT Saar gewinnt Verfahren gegen CDU-Landkreis Merzig-Wadern


Landkreis muß 13.000 DM zahlen


Bundesweit einzigartiger Fall

Als berechtigen Rüffel gegen das selbstherrliche Vorgehen des Landrates
Michael Kreiselmeyer und der CDU bewertet die AKTION 3.WELT Saar das
Urteil des saarländischen Verwaltungsgerichtes in Saarlouis. Das Gericht
hat in dem Urteil vom 21.5.2001, Aktenzeichen 1 K 144/00 der AKTION
3.WELT Saar in vollem Umfange Recht gegeben und den Landkreis
Merzig-Wadern zur unverzüglichen Auszahlung von 13.000 DM und der
Übernahme aller Verfahrenskosten verurteilt. Nach Verstreichen der
vierwöchigen Widerspruchsfrist ist das Urteil seit 26. Juni
rechtskräftig. Das Geld wurde vom Kreistag bereits im Mai 1999 als
Zuschuß für entwicklungspolitische Bildungsarbeit bewilligt. Nachdem die
CDU bei der letzten Kommunalwahl die absolute Mehrheit gewann, weigerten
sich Landrat Michael Kreiselmeyer (CDU) und die CDU, die bereits
bewilligten Gelder auszuzahlen. Dieser Vorgang ist in der Bundesrepublik
Deutschland bislang einzigartig. In der einschlägigen juristischen
Fachliteratur finden sich dazu keine Angaben.

Die CDU lehnt seit 2000 alle Projektanträge der AKTION 3.WELT Saar ab,
zuletzt, weil die AKTION 3.WELT Saar die CDU bei einer Anti-Rassismus
Demonstration in Saarbrücken kritisiert hat. Dass sie gemeinsam mit
ihrem Parteifreund Landrat Michael Kreiselmeyer zusätzlich dazu
überging, bereits rechtskräftig bewilligte Gelder nachträglich zu
streichen, dokumentiert eine kaum faßbare Verkommenheit politischer
Kultur im Saarland. Insofern ist das Urteil auch ein Dämpfer für die von
der CDU und ihrem Landrat hier praktizierte Politik nach Gutsherrenart.

Bevor die AKTION 3.WELT Saar den Klageweg beschritt, hatte sie
Rechtsgutachten beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Frankfurt und bei
der Rheinischen Landeskirche Düsseldorf eingeholt. Beide rieten zur
Klage. Erst nachdem alle Gesprächsangebote der AKTION 3.WELT Saar, eine
gütliche Einigung zu erzielen, von Landrat Michael Kreiselmeyer
ausgeschlagen wurden und die CDU im Mai 2000 die von Landrat
Kreiselmeyer rückwirkend verfügte Nichtauszahlung bereits bewilligter
Gelder von 1999 bestätigte, wurde der Klageweg beschritten.
Gesprächsangebote lagen unter anderem von der katholischen und
evangelischen Kirche vor. Sie wurden verworfen.

Sascha Zenk

P.S. Auf Wunsch senden wir Ihnen das 17- seitige Urteil zu.


 

12.07.2001
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