Berlin: Text der Einlassung von Axel Haug vom 28.02.2002
Persönliche Erklärung
Der sich unerträglich dahinschleppende Verlauf dieses Verfahrens, das meinem Rechtsempfinden zutiefst zuwiderläuft, und die Entwicklungen vor der jüngsten erneuten Prozeßunterbrechnung, veranlassen mich heute zu nachfolgenden Feststellungen.
Die in Aussichtstellung seitens des Senats bzw. der BAW, im Falle einer Einlassung den Vollzug der U-Haft neu zu bewerten, hat den Zeitpunkt, nicht jedoch den Inhalt meiner Ausführungen mitbestimmt.
Zur Sache:
Ich wurde erstmalig im Sommer 1984 auf die Möglichkeit angesprochen, in
Strukturen der Berliner Revolutionären Zellen (RZ) mitzuwirken.
Mein Interesse daran habe ich grundsätzlich bejaht, jedoch u.a. auf folgenden Vorbehalt hingewiesen:
Die Priorität meiner damaligen politischen Arbeit lag in der Unterstützung des Befreiungsaufbruchs in Mittelamerika, insbesondere in Nicaragua. Diesen Schwerpunkt wünschte ich in jedem Fall beizubehalten.
So war ich zum Zeitpunkt der Ansprache in aufwendige Vorbereitungen für eine vielköpfige Solidaritätsbrigade eingebunden, die in Nicaragua den Bau einer Dorfschule und eines Manufakturgebäudes für salvadorenische Flüchtlingsfrauen realisierte.
Meine Abreise zur Koordination dieses Projektes vor Ort im Oktober 84 stand bevor.
Der Aufenthalt in Nicaragua währte bis August 85 (s. Visaeintragungen im beschlagnahmten Paß, Asserv.-Nr. 22.2.3.1.1.2, SAO 113, S. 95 ff.).
Mit meinem Gegenüber war ich so verblieben, daß das Gespräch nach meiner Rückkehr aus Nicaragua fortgesetzt werden sollte. Ziel sollte sein, herauszufinden, ob bei übereinstimmenden Vorstellungen über politische Zielsetzungen und deren Umsetzung gegebenenfalls ein Mitwirken in Strukturen der RZ möglich sein könnte.
Verabredungsgemäß setzten wir diese Gespräche nach meiner Rückkehr aus
Nicaragua ab Herbst 85 fort, sie dauerten bis in das Jahr 86 hinein an.
Aufgrund gemeinsamer Einschätzung, daß meine Eingebundenheit in das damals gesellschaftlich breite Solidaritätsspektrum für Mittelamerika unter Sicherheitsaspekten nicht zu "brisant" sei, erschien uns eine Mitarbeit bei den RZ machbar.
Unter dem Decknamen "Anton" diskutierte ich in der Folgezeit im erweiterten Kreis über Grundlagen von Migration, die verzweifelte Lage vieler Flüchtlinge und die daraus abgeleitete sogenannte "Flüchtlingskampagne" mit.
Das praktische Feld, um das ich mich kümmerte, waren Vorbereitungen für Ankunft und Aufenthalt zweier Illegaler in der Stadt. Dabei ging es im Wesentlichen um Fragen der Unterbringung und Finanzierung. Bei den beiden Illegalen handelte es sich um "Jon" und "Judith", die ich im Lauf des Jahres 86 erstmalig persönlich kennenlernte.
Nach meinem Urlaub auf Zypern vom 16.09. bis 09.10.1986 (s. Visa, Asserv-Nr.: 22.2.3.1.1.1., SAO 113, 62 ff) wurde ich auf meiner damaligen Arbeitsstelle, einer Weinhandlung in Berlin-Kreuzberg, darüber unterrichtet, daß während meiner Abwesenheit eine polizeiliche Durchsuchung stattgefunden hat. Gegen die Betreiber des Ladens, Manfred Muder u.a., wurde ein Verfahren wegen Verbreitung der Zeitschrift "radikal", spez. Nr. 132 geführt (nach § 129 a StGB u.a., Aktenzeichen:2 O Js 11/86).
In dieser Weinhandlung arbeitete ich behördlich angemeldet seit dem 01. August 1986.
Bei der Durchsuchung anwesende Mitarbeiter berichteten mir über die Auffälligkeit, daß sich Polizeibeamte explizit nach mir, Axel Haug, erkundigt hatten. Auffällig deshalb, da sich das Verfahren ja nicht gegen mich richtete.
Um die Dimension zu erhellen, die diese und 18 weitere Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Zeitschrift "radikal" für die linken Strukturen der Stadt darstellten, möchte ich an dieser Stelle das Asserv.-Nr.: 16.3.5.5 [4], SOA 112, S. 0019 ff. einführen, jedenfalls auszugsweise. Es handelt sich dabei um einen Redebeitrag, der im März 1987 auf einer öffentlichen Veranstaltung im Gemeindesaal der Hl.-Kreuz-Kirche in der Nostizstraße / Kreuzberg gehalten worden ist. Er gibt einen Rückblick auf das Geschehen seit September 86 und meine Verwicklung darin.
Ich weise darauf hin, daß es sich bei dem mehrfach erwähnten "Zeugen Axel" um mich, Axel Haug, handelt und die in dem Redebeitrag geschilderten Vorgänge so stattgefunden haben.
Auszüge aus dem Redebeitrag:
"jetzt zu Westberlin
Nachdem die Bundesanwaltschaft zwei Monate ermittelt hatte, gibt sie das Verfahren an die regionalen Staatsanwaltschaften ab, so auch nach Westberlin.Hier an das Kammergericht, an die Staatsanwälte Ludwig und Rüster.
Auf ihre Anordnung werden im September 86 19 Projekte durchsucht ....
49 Beschuldigte aus den 19 Projekten erhielten eine Vorladung zur
Staatsanwaltschaft. Bis Ende Dezember waren die Vernehmungen
abgeschlossen... im Januar 87 griff die Klassenjustiz in Westberlin, weil sie mit ihren Ermittlungen gegen die Projekte nicht vorankam, zu einem weiteren Hebel, dem Zeugen... im Januar 87 wurden von der Staatsanwaltschaft am Kammergericht geladene Zeugen befragt, die Zeugen verweigerten die Aussage nach § 55 ....
bei zwei Zeugen, Axel und Gerd, die als erste Zeugen geladen wurden, verhängte das Kammergericht nach Verweigerung der Aussage ein Ordnungsgeld von zwei Scheinen, und sie bekamen eine Ladung zum Ermittlungsrichter Klempt. Bei erneuter Aussageverweigerung vor dem Ermittlungsrichter stand die Drohung von Beugehaft, maximal 1/2 Jahr ...am 4. Februar wurden erneut 3 Projekte durchsucht... Zeugen und Projekte werden observiert , teilweise tagelang und mit großem
Aufwand...
Ende Februar gab es erneut eine Durchsuchung... aktuelle Situation im März ist: in zwei Tagen müssen die ersten Zeugen vor den Ermittlungsrichter, Axel und Gerd vom Weinladen, der ihnen angedroht hat, wenn sie die Aussage verweigern, gibt es Beugehaft...."
Ich selbst hatte Observationsfahrzeuge vor meiner damaligen Wohnung in der Katzbachstraße und vor dem Weinladen in der Gneisenaustraße festgestellt. Mir in diesem Sinne "verdächtig" erscheinende Fahrzeugkennzeichen und -typen hatte ich mir notiert, und diese Daten an die sogenannte "Funkgruppe" weitergeleitet, in der auch der Zeuge Mousli seinerzeit wirkte. Diese bestätigte mir, daß eine Reihe der
Fahrzeuge bereits als behördliche Observationsfahrzeuge bekannt waren.
Da ich nunmehr sicher war, den Strafverfolgungsbehörden zumindest als Zeuge in einem Verfahren nach § 129a StGB aufgefallen zu sein und ständig unter polizeilicher Beobachtung zu stehen, brach ich im Herbst 1986 entsprechend unseres Sicherheitskonzeptes jeden Kontakt zur RZ ab.
Die wenn auch diffusen Unterstellungen des Zeugen Mousli, ich hätte vor dem oben geschilderten Hintergrund zeitgleich einen Beitrag zu den Anschlägen auf Harald Hollenberg und die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) geleistet, sind absurd. Ich hatte mit diesen Anschlägen nichts zu tun. Dies hätte den auch vom Zeugen geschilderten Sicherheitskriterien der RZ fundamental entgegengestanden.
Erst nachdem mir sicher erschien, nicht mehr überwacht zu werden und nach Ablauf einer gewissen "Karenzzeit" wurden ab Frühsommer 87 wieder "vorsichtige" Kontakte zwischen mir und den RZ aufgebaut. Vorsichtig bedeutet, daß ich an keinerlei konspirativen Gruppentreffen teilnahm, sondern lediglich Einzelpersonen in meinem "normalen" Tagesablauf Kontakt zu mir aufgenommen haben. Beispielsweise bei einem vorgeblichen Weinberatungsgespräch an meiner Arbeitsstelle.
Anläßlich solcher kurzen Zusammenkünfte wurde meine Beteiligung an Vorbereitung oder Absicherung des Anschlags auf Günther Korbmacher niemals auch nur erwogen. Auch an diesem Anschlag war ich nicht beteiligt.
Bei solchen und ähnlichen Gelegenheiten wurden lediglich Informationen,
Diskussionspapiere etc. ausgetauscht. Weiter wurde ich in Probleme einbezogen, die sich mit dem Aufenthalt der beiden Illegalen "Jon" und "Judith" stellten. Bei deren Bewältigung, also finanzielle Unterstützung, Wohnungsbeschaffung, ärztliche Versorgung etc. war ich gemäß meinen Möglichkeiten behilflich. Da auch der Zeuge Mousli mit solchen Aufgaben betraut war, ergab es sich, daß wir uns einmal
ungewollt als "Daniel" bzw. "Anton" kennenlernten. Von da an wußten wir somit von unserer Unterstützungstätigkeit für "Jon" und "Judith" und kannten unsere dabei verwendeten Decknamen.
Bereits das ganze Jahr 87 über war ich erneut mit der Vorbereitung eines Projektes in Nicaragua beschäftigt (s. Asserv. 16.3.5.5 (3) 6. SAO 112, S. 5). Ende Dezember reiste ich zur Realisierung dieses Vorhabens ab und verblieb bis April 88 in Nicaragua (s. Visaeintragung Paß, Asserv. 22.2.3.1.1.1., SAO 113, S. 62 ff).
Aufgrund persönlicher und politischer Erwägungen hatte ich mich während meiner Abwesenheit aus Berlin dazu entschlossen, nicht weiter bei den RZ mitzuwirken.
Vielmehr habe ich mich dem von Rudolf Schindler in seiner Erklärung vom 18. Januar 2002 erwähnten "Arbeitskreis" angeschlossen. Zumindest teilweise müßten sich dabei zugrunde gelegte Texte noch in meiner Wohnung befinden, da sie in keiner Asservatenliste aufgeführt sind.
Meine Ansprechpersonen setzte ich im Frühjahr 88 von meinerEntscheidung in Kenntnis. Bei zufälligen Begegnungen in der Folgezeit waren lediglich Situation und Ergehen von Sabine Eckle und Rudolf Schindler Thema.
Durch die Diskussionen im beschriebenen Arbeitskreis und sich mit der Zeit häufende gemeinsame Unternehmungen entwickelte sich zwischen Sabine Eckle, Rudolf Schindler und mir ein freundschaftliches Verhältnis. Wie aus in den Akten niedergelegten behördlichen Beobachtungen ersichtlich (SAO 109, S. 99), dauerte diese freundschaftliche Beziehung über den Zeitpunkt ihrer Legalisierung hinaus an, bis weit in die 90er Jahre. Obwohl mir bewußt war, daß die beiden aufgrund ihrer Geschichte unter Beobachtung stehen würden, hatten unsere gegenseitigen Besuche, Telefonate etc. keinerlei konspirativen Charakter mehr. Es gab nichts zu verbergen. Nur so erklären sich die völlig unverschlüsselten Telefon- und
Adresseintragungen in unseren Notizbüchern.
Zum angeblichen Sprengstoff-Depot im Mehringhof
Ich habe niemals von einem Sprengstoff-Depot im Mehringhof (MH) gewußt und schließe die Existenz eines solchen für die Zeit meiner Beschäftigung als Hausmeister kategorisch aus.
Wäre ich zu irgendeiner Zeit mit einem solchen Ansinnen konfrontiert worden, hätte ich mich entschieden dagegen verwahrt, schon um im Fall einer Entdeckung das Projekt MH nicht zu gefährden. Der MH ist vermutlich einer der bestüberwachten linken Treffpunkte der Stadt. Die Behauptungen des Zeugen Mousli erscheinen als Versuch, Klischeevorstellungen zu bedienen, die seit Anbeginn seiner Existenz von interessierten Kreisen über den MH verbreitet werden.
Im Einzelnen:
1. Die Behauptung des Zeugen, ich hätte seit 1986 im MH als Hausmeister gearbeitet, ist falsch (so letztmalig bei seiner Vernehmung vom 17. Januar 2002).
Meine Arbeitsaufnahme begann am 01. August 1989. Seit dem Ende meiner
Tätigkeit in der MH-Kneipe "Spectrum" (Mai 1984) verfügte ich über keinen Schlüssel des Gebäudes. Soweit noch vorhanden, müßte dies aus Schlüssellisten der Verwaltung hervorgehen.
2. Nach meiner Arbeitsaufnahme bis ca. 1995 war die Hausmeisterstelle mit drei Personen in Teilzeitanstellung besetzt, später mit zwei.
In der Zeit von August 1989 bis ca. 1995 wechselten zwei Personen auf dieser
Stelle. Wegen der Teilzeitanwesenheit (flexible 4-Tagewoche) und urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten hätte somit dieser ganze Personenkreis in die Existenz eines angeblichen Depots eingeweiht sein müssen. Es gibt und gab im MH keine hausmeisterlichen "Privaträume", zu denen ausschließlich ich Zugang
gehabt hätte.
Neben den oben erwähnten Personen verfügten noch die beiden Büroangestellten sowie zwei Leute aus den Projekten über einen sogenannten "Generalschlüssel", mit dem sämtliche Räumlichkeiten im MH jederzeit zugänglich sind.
3. Der Erkenntnis der BKA-Beamten, daß der vom Zeugen Mousli zunächst sicher benannte und beschriebene Aufzugschacht aufgrund objektiver Gegebenheiten als Depot-Örtlichkeit nicht in Frage kommt, ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Es sei ergänzt, daß diese Aufzugsanlage monatlich durch die Firma Schoppe & Keil
an wechselnden Tagen unangekündigt überprüft wird. Darüber wird jeweils ein schriftlichen Protokoll erstellt. Daraus geht hervor, daß insbesondere auch besagter Schacht in Augenschein genommen wurde, da im Protokoll oftmals auf die darin existierende Grundwasserproblematik hingewiesen wird.
4. Zur Örtlichkeit, die sich der Zeuge Mousli in Korrektur seines angeblich sicheren Wissens über das Depot anläßlich der zweiten Durchsuchung am 30.05.2000 ausgeguckt hat:
Hierbei handelt es sich um den sogenannten "Elektro-Raum" des MHs. Der Zeuge hat damit den im technischen Sinne "brisantesten" Raum des ganzen MHs gewählt.
Dazu einige technische Erläuterungen:
An der Wand, unmittelbar über dem vom Zeugen bezeichneten Schacht, befinden sich Elektroinstallationen, in denen das starkstromführende Haupt-Zuleitungskabel für den gesamten MH auf die verschiedenen Gebäudekomplexe verteilt wird.
Beim damaligen technischen Stand der Anlage bedurfte es spezieller Schutzkleidung, um beispielsweise darin befindliche hochamperige Sicherungen zu tauschen. Anderenfalls bestand die Gefahr, daß sich ein mehrere 1000 Grad heißer sogenannter "Lichtbogen" bildet.
KEIN HAUSMEISTER/-IN LAGERT IN DER UMGEBUNG SOLCH EINER ANLAGE
EXPLOSIVSTOFFE!!
5. Die vom Zeugen Mousli bei seiner Befragung am 03. Januar 2002 behauptete Zugangssicherung zum angeblichen Depot, nämlich die schwere Metallplatte und die ausschließliche Schlüsselverfügung der Hausmeister zu diesem Raum, ist unzutreffend.
a)
Im hinteren Teil dieses Raumes endet eine Notwendeltreppe, die von allen Stockwerken des vorderen Gebäudeflügels aus über Notausgänge jederzeit zugänglich ist.
b)
In das Türschloß zu diesem Raum paßt ein sogenannter "Halb-General-Schlüssel". Dieser schließt Aufgänge, Durchgänge etc. im Mehringhof und ist von daher im Besitz aller Projekte.
In der Zeit seiner Mitarbeit im MH-Karate-Verein wird auch der Zeuge über einen solchen Schlüssel verfügt haben. Vermutlich kennt er somit diesen Raum, vielleicht auch "sein Versteck".
Gründe für die allgemeine Zugänglichkeit des Elektroraumes:
In dem Raum befindet sich ein Wasserhahn, von dem aus im Sommer die Grünflächen der hinteren Höfe gewässert werden. Dies wird von den ca. 25 MH-Projekten im Wechsel durchgeführt.
In diesem Raum ist ein elektrisch betriebener Hubwagen geparkt, der einem im Hause ansässigen ca. 10-köpfigen Großhandelskollektiv zum Entladen eintreffender Ware dient.
Meiner Erinnerung nach wird schon seit einem Zeitraum vor 1995 in diesem Raum von den MH-Projekten der Plastikanteil der Mülltrennung bis zur Abholung deponiert.
Einige unbelehrbare "Mehringhöfler" stellen in diesem Raum ihre Fahrräder ab.
Alle diese Angaben können von meinen Arbeitskollegen bezeugt werden.
Zum Waffendelikt
1. Die Pistole RG3s Flobert Knall (Asserv. Nr. 16.3.5.8) ist bei der Durchsuchung meiner Wohnung am 23. 11. 99 zusammen mit einer baugleichen eines anderen Herstellers in meinem Fernsehregal aufgefunden worden.
Oben bezeichnete Pistole wurde beschlagnahmt, da sie kein "PTB-Zeichen" trägt und somit waffenbesitzkartenpflichtig ist. Da ich mich nie näher mit Waffen bzw. Waffengesetzen beschäftigt habe, waren mir Existenz und Notwendigkeit eines solchen Zeichens bis zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. In meinen Augen handelt es sich bei beiden Modellen um Schreckschußwaffen, für deren Besitz ich keine besonderen Voraussetzungen als notwendig erachtete. Die Waffen habe ich nicht käuflich erworben, sondern sie sind mit etwa Anfang der 80er Jahre von nicht mehr erinnerlichen Bekannten unentgeltlich überlassen worden.
Dabei befand sich auch eine Blechdose mit ca.30 Platzpatronen. Bei diversen Sylvesterfeiern habe ich diese als preiswerten "Böller-Ersatz" verfeuert. Nachdem diese Munition aufgebraucht war, habe ich keine weitere mehr nachgekauft und die Pistolen seither nicht mehr benutzt.
2. Die in meiner Wohnung zum gleichen Datum beschlagnahmten 16 Patronen
(Asserv.Nr. 16. 2. 2. 1) habe ich bei Renovierungsarbeiten im Dachgeschoß der Weisestr. 53 in der Bodenschüttung aufgefunden. Der stark angerostete Zustand ließ mich darauf schließen, daß sie nicht mehr funktionsfähig sind. Aufgereiht in der ebenfalls stark angegriffenen Original-Verpackungsschachtel hatte ich die Patronen als "historisches Fundstück" und "Kuriosum" der Renovierungsarbeiten auf einer kleinen Ablage neben meiner Küchenanrichte "ausgestellt".
Zum Anschlag auf die Siegessäule
Bis zum Einblick in die Sachakten dieses Verfahrens bestand mein Wissen über diesen Anschlagsversuch aus dem, was ich seinerzeit darüber in Zeitungen gelesen und anderen öffentlichen Medien entnommen habe.
Die Aussagen des Zeugen Mouslis, auch die variantenreiche Zuordnung meines Namens zum Kreis der angeblichen Täter, jedenfalls der vom Hörensagen nach, sind haltlos. Wie im folgenden geschildert, war ich zur Tatzeit in meiner Mobilität stark eingeschränkt.
Im Vorfeld dieses Anschlages, ca. Anfang Oktober bis Mitte November 1990, war ich mit einem Camping-Fahrzeug auf einer Urlaubsreise in Süd-Spanien unterwegs. Auf dem Rückweg zog ich mir eine schmerzhafte Verletzung im linken Knie zu, die meine Gehfähigkeit stark einschränkte. Schon geringfügiges "Verdrehen" des Kniegelenkes
löste einen stechenden Schmerz aus, das Knie schwoll insgesamt stark an. Zurück in Berlin begab ich mich in ärztliche Behandlung in die orthopädischen Gemeinschaftspraxis ZACK; HAHN u.a. , Hermannstr. 257/258, 12049 Berlin. Die Schwellung wurde mehrfach punktiert, ich bekam Medikamente und zur Auflage, das bandagierte Knie weitestgehend ruhig zu stellen.
Wie aus meinen aktenkundigen Arbeitsunterlagen ersichtlich, war ich ab dem 20.November 1990 arbeitsunfähig krank geschrieben (SAO 109, S. 172 'TKK') Die oben beschriebene "konservative" Behandlungsmethode erbrachte keine Besserung, so daß ich im Februar 1991 im DRK-Krankenhaus Wedding endoskopisch operiert wurde. Dabei wurde ein halbringförmiger Teil des Miniskus entfernt, der sich abgelöst hatte.
Erst diese Behandlung führte zu einer Besserung. Aus Gründen der Rekonvaleszenz war ich noch bis zum 17. März 1991 krank geschrieben.
Die Motivlage des Zeugen Mousli, mich, wenn auch alternierend, dem angeblichen Täterkreis zuzuordnen, ist so platt wie offensichtlich. Um des eigenen Vorteils Willen hatte er justiziable "KNÜLLER" (Zitat StA b. BAW Monka), auch meine Person betreffend, zu liefern. Beim eventuellen Auftauchen eines Gegenbeweises kann er sich jederzeit auf sein "Wissen" vom Hörensagen berufen, um sich dem Vorwurf einer bewußten Falschaussage zu entziehen. Dann ist er eben Opfer einer
"hinterlistigen" Verschleierungstaktik.
Die falschen Anschuldigungen des Kronzeugen Mousli, einen solange
zurückliegenden Zeitraum betreffend, sind nur schwer juristisch nachweisbar zu widerlegen.
ABER ES BLEIBEN DOCH VERDAMMTE LÜGEN!!!
Berlin-Moabit, den 26. 02. 2002
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