Hamburg: Gelöbnisgegner freigesprochen
Am 18.2.04 wurde der Student Fabian W. (23) durch das Landgericht Hamburg freigesprochen. Ihm wurde „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ (§113 Strafgesetzbuch, StGB) vorgeworfen. Ursprünglich war W. vom Amtsgericht Hamburg zu 30 Tagessätzen verurteilt worden.
Im Zuge der Berufungsverhandlung brach die Anklage regelrecht zusammen. Die als Belastungszeugen geladenen Polizeibeamte waren entweder gar nicht erst erschienen, hatten nach eigenem Bekunden nichts gesehen oder widersprachen ihren ursprünglich belastenden Aussagen in den Polizeiprotokollen und der ersten Instanz.
Im Zuge der Demonstrationen gegen das Bundeswehrgelöbnis auf dem Hamburger Rathausmarkt am 16.6.03 sei es zu etlichen Angriffen der Polizei auf vermeintliche Demonstranten innerhalb der Sicherheitszone gekommen, erklärt das Bündnis „GelöbnixHH!“. W, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Rathausmarkt befand wurde Zeuge, wie zunächst eine Gruppe Protestierender von zivil gekleideten Personen verprügelt worden seien. Die kurze Zeit später eintreffende Polizei habe die Schläger laufen lassen und die Protestierenden festgenommen. Der zusehende Fabian W. wurde von den herbeilaufenden Beamten umgerannt und zu Boden gerissen. W. dazu: „Offensichtlich sollte jetzt diese sinnfreie Gewalt im Nachhinein gerechtfertigt werden, indem mir vorgeworfen wurde, Widerstand geleistet zu haben. Dabei habe ich nur dagestanden und zugesehen“.
Insgesamt nahmen an den Kundgebungen gegen das Gelöbnis mehr als 2500 Personen teil. Dem gegenüber stand ein Aufgebot von 3500 Polizisten, die mit aller Macht versuchten, jeglichen Protest in der Innenstadt zu unterdrücken. Obwohl sie auch vor Angriffen auf den Lautsprecherwagen der Demonstration nicht zurückschreckten, ist ihnen das nicht gelungen: Auf dem Rathausmarkt haben sich immer wieder deutlicher Protest geregt, einer Gruppe ist es gelungen, mit einem 4x10m großem Transparent mit der Aufschrift „Tucholsky hat recht“ ein Dach der Alsterarkaden zu besetzen, während Teilen der Veranstaltung ist der Protestzug kaum zu überhören gewesen.
Das gewalttätige und überzogene Verhalten der Polizei ist mittlerweile in Hamburg nicht mehr unüblich. Seit Ende 2002 werden regelmäßig Teilnehmer von Demonstrationen eingekesselt, in Gewahrsam genommen und von der Polizei verprügelt. Nicht zuletzt die Schülerinnendemo am 24.3.03 macht deutlich, dass die Hamburger Polizei auch nicht davor zurückschreckt, zwölfjährige Kinder grundlos zu verprügeln.
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