AK-Distomo
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Rechtsstreit vor deutschen Gerichten
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- Mittenwald
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Impressum
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Pressemitteilung vom 3. Februar 2012
Fehlentscheidung aus Den Haag:
Ein Urteil gegen die NS-Opfer
Heute, am Freitag, den 3.2.2012, verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im Fall
Deutschland ./. Italien. Er gab der Klage Deutschlands statt, mit der die Bundesrepublik Immunität gegenüber
Klagen von NS-Opfern in Italien beansprucht. Deutschland klagte vor dem IGH, weil italienische Gerichte vielfach zu Gunsten
der Opfer entschieden und eine Klagemöglichkeit in Italien anerkannt haben. Mit diesem Urteil ist nun der Klageweg
für NS-Opfer in Italien versperrt.
Dieses Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das Ergebnis ist eine faktische Beseitigung des
Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschheitsverbrechen, der in den letzten Jahren eine
Stärkung erfahren hatte. Selbst schwerste Staatsverbrechen sollen keine Ausnahme mehr vom Prinzip der
Staatenimmunität erlauben.
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Comunicato stampa dell'Ak-Distomo del 3. Febbraio 2012
Decisione sbagliata all'Aia
Una sentenza contro le vittime dei Nazisti
Venerdi 3.2.2012 il Tribunale Internazionale dell'Aia ha pubblicato la sua decisione sul caso Italia/Germania.
Ha accolto il ricorso della Germania con cui la Repubblica Federale richiedeva l'immunitá di fronte alle
rivendicazioni in Italia delle vittime dei Nazisti. La Germania aveva presentato un ricorso presso il
Tribunale Internazionale, perché tribunali italiani piú volte avevano preso decisioni in favore delle
vittime e avevano riconosciuto per loro la possibilitá di far causa in Italia. Con questa sentenza si
blocca per le vittime dei Nazisti questa possibilitá.
La sentenza rappresenta una capitolazione del diritto di fronte al potere. Ne risulta un'abolizione di
fatto della difesa legale individuale per le vittime di delitti di guerra e di delitti contro i diritti umani,
difesa che era stata rinforzata negli anni passati. Secondo la Corte, l'immunitá degli Stati ha la priorità
assoluta anche in casi in cui uno Stato abbia commesso i piú gravi delitti.
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Pressemitteilung vom 2. Februar 2012
Vor der Entscheidung aus Den Haag:
AK-Distomo hofft auf ein positives Urteil für die Entschädigung von NS-Opfern
Am Freitag, den 3.2.2012, wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung
im Fall Deutschland ./. Italien verkünden. Wie auch immer sie ausfällt, wird sie von historischer
Tragweite sein. Mit diesem Prozess versucht Deutschland zu verhindern, dass Opfer von
NS-Verbrechen eine Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid und die materiellen Verluste
erhalten.
Am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, vergossen deutsche
Politiker_innen im Bundestag ein paar Krokodilstränen für die NS-Opfer. Tatsächlich aber
tritt die Bundesrepublik Deutschland die Rechte der Opfer und Überlebenden des NS-Terrors
seit Jahrzehnten mit Füßen. Die allermeisten haben niemals auch nur eine symbolische Zahlung
erhalten. Ein individueller Entschädigungsanspruch wird verneint, ein Klagerecht vor den
Gerichten der Herkunftsländer bestritten. Damit verletzt Deutschland seine internationalen
Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen von 1953.
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Griechenland unter deutscher Besatzung (1941-1944)
Massaker - Ausplünderung - Holocaust
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Für heutige Touristen ist Griechenland vor allem ein schönes Urlaubsziel, bestimmt
durch Sonne, Tavernen und die Überreste der griechischen Antike - Akropolis,
Delphi oder Olympia. Von der jüngeren Geschichte, insbesondere der deutschen
Besatzung Griechenlands während des zweiten Weltkriegs, wissen die meisten nur
wenig. Griechische Ortsnamen wie Distomo, Kalavryta und Kommeno standen jahrelang
in keinem Reiseführer. Sie stehen jedoch beispielhaft für die
nationalsozialistischen Verbrechen an der griechischen Zivilbevölkerung und die
Erinnerung an das erfahrene Leid. Am 10. Juni 2004 jährt sich das Massaker von
Distomo zum 60. mal, mit einer Gedenkfeier wird auch dieses Jahr den 218 Menschen
gedacht werden, die 1944 von einer SS-Einheit ermordetet wurden.
Am 6. April 1941 überfiel die deutsche Wehrmacht Griechenland. Die
militärische Besatzung dauerte bis zum 3. November 1944 an. Kennzeichen war
ein allgegenwärtiger Terror gegen die griechische Zivilbevölkerung, die
Vernichtung des größten Teils der jüdischen Bevölkerung und die
ökonomische Ausplünderung des Landes unter Inkaufnahme tausendfachen
Hungertodes. Ca. 15 % der griechischen Bevölkerung kam während dieser Zeit
ums Leben. Auf den Partisanenkrieg des griechischen Widerstands reagierten die
Deutschen mit wahllosen Greueltaten. Mindestens 30.000 griechische Zivilisten
fielen sogenannten Vergeltungsaktionen der deutschen Besatzungstruppen zum Opfer,
hunderte von Dörfern wurden zerstört, Tausende starben in Gefängnissen
und Konzentrationslagern. Die jüdische Bevölkerung Griechenlands wurde
systematisch erfasst, in die Vernichtungslager deportiert und dort ermordet.
58.000 Jüdinnen und Juden, ca. 83 % der griechischen Juden wurden ermordet,
die große jüdische Gemeinde in Thessaloniki fast vollständig vernichtet,
ihr Vermögen geraubt.
Die Verbrechen während der deutschen Besatzung Griechenlands sind in der
Bundesrepublik Deutschland ohne jede rechtliche Konsequenz geblieben. Vor deutschen
Gerichten wurde bis heute nicht einer der Täter verurteilt, die meisten Opfer
wurden niemals entschädigt. Die bundesdeutschen Nachkriegsregierungen taten alles,
um die Kriegsverbrecher vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, denn die
ehemaligen Wehrmachtsoldaten wurden zum Aufbau der Bundeswehr gebraucht.
Gleichzeitig widersetzte man sich den griechischen Forderungen nach
Entschädigungsleistungen. Bis heute behauptet die Bundesregierung, mit einer
einmaligen Zahlung von DM 115 Mio. im Jahr 1961 sei alles erledigt. Dieser Betrag
deckte aber noch nicht einmal im Ansatz die Schulden der BRD gegenüber Griechenland ab.
Die griechischen Opfer der Massaker von Wehrmacht und SS wie auch die meisten
Überlebenden des Holocausts haben bis heute keine Entschädigungsleistungen
erhalten. Sie fordern von der deutschen Regierung die Anerkennung der Verbrechen und
eine angemessene Entschädigungsleistung. Von der gegenwärtigen Bundesregierung
wird zwar ”Trauer und Scham” bekundet (Bundespräsident Rau in Kalavryta),
an der Haltung der Bundesregierung zur Entschädigungsfrage hat sich indes bis heute
nichts geändert. Aus Berlin kommt stets dieselbe monotone Antwort: Es wird nicht gezahlt!
Diese kategorische Weigerung auch nur in Verhandlungen einzutreten, führte zu einer
Welle von Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vor allem vor griechischen Gerichten.
Im Fall Distomo gelang dabei ein spektakulärer Erfolg. Deutschland wurde im April
2000 vom obersten griechischen Gerichtshof (Areopag) rechtskräftig zur Zahlung von
ca. 28 Mio. verurteilt, dennoch hat Berlin bis heute keinen Cent gezahlt. Mit
politisch-diplomatischem Druck wurde die griechische Regierung erfolgreich genötigt,
die Vollstreckung gegen Deutschland aus dem Distomo-Urteil zu unterbinden.
Deutschland ist verpflichtet, allen Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen
eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Weigerung der Bundesregierung
stellt eine permanente Demütigung der Opfer und eine Nichtanerkennung der
Verbrechen dar. Fast 60 Jahre nach dem Ende der deutschen Besatzung muss den
Überlebenden und Hinterbliebenen endlich Gerechtigkeit widerfahren.
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Für die sofortige Entschädigung aller griechischen Opfer des Nationalsozialismus!
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