Zum 67. Jahrestag des deutschen Massakers in Distomo am 10. Juni 1944
fordert der Arbeitskreis Distomo von der deutschen Regierung:
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Rücknahme der Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof
in Den Haag
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Sofortige Zahlung der vom Areopag rechtskräftig festgestellten
Entschädigungsforderungen an die Opfer von Distomo
Angehörige des Arbeitskreises Distomo aus Hamburg werden auch in diesem
Jahr an den Gedenkfeierlichkeiten zum Jahrestag des Massakers im
griechischen Distomo teilnehmen. Aus diesem Anlass ruft der Arbeitskreis
am 6. Juni 2011 zu einer Kundgebung vor der Deutschen Botschaft auf.
Am 10. Juni 1944 ermordeten Angehörige der Nazi-Besatzer im Zuge einer
sogenannten "Sühnemaßnahme" 218 am Widerstand der Partisanen völlig
unbeteiligte Dorfbewohner/innen der Ortschaft Distomo. Die Überlebenden
des Massakers und die Angehörigen der Ermordeten kämpfen bis heute um
Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid. Dies wird ihnen von
Deutschland verweigert.
Der Areopag, das höchste griechische Gericht, verpflichtete bereits im
Mai 2000 die Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig, eine Summe von
insgesamt 28 Millionen Euro zuzüglich Zinsen als Entschädigung an die
Kläger aus Distomo zu zahlen. Bis zum heutigen Tage hat die
Bundesrepublik Deutschland keinen Cent gezahlt und fordert in allen
Entschädigungsverfahren "Staatenimmunität" für die Kriegs- und
Völkerrechtsverbrechen Nazi-Deutschlands. Die griechische Regierung
stimmt bis heute der Zwangsvollstreckung in deutsches Eigentum in
Griechenland nicht zu und beugt sich damit dem politischen Druck aus
Deutschland.
Daher betreiben die Kläger seit einigen Jahren die Vollstreckung aus dem
griechischen Urteil gegen deutsches Staatseigentum in Italien. Der
Kassationsgerichtshof in Rom als höchstes Gericht hat den Klägern aus
Distomo die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zuletzt mit seiner
Entscheidung vom 20.5.2011 ausdrücklich erlaubt und das Argument der
"Staatenimmunität" bei Verbrechen gegen die Menschheit und
Kriegsverbrechen zurückgewiesen. Um der Vollstreckung der
Entschädigungsansprüche endgültig zu entgehen, erhob die deutsche
Regierung im Dezember 2008 Klage gegen Italien vor dem Internationalen
Gerichtshof in Den Haag.
Im Januar 2011 erklärte überraschend die Regierung Griechenlands – die
im eigenen Land die Vollstreckung verhindert – auf Druck der
griechischen Bevölkerung den Beitritt zu dem Prozess in Den Haag. Ihr
Verhalten jedoch ist überaus widersprüchlich: weder hat sie die
Abweisung der deutschen Klage verlangt, noch tritt sie für die
Entschädigungsansprüche ihrer Staatsbürger/innen ein.
Deutschland behauptet, die Klage in Den Haag diene der friedlichen
Beilegung von Streitigkeiten unter Staaten. Tatsächlich ist die Klage
nicht nur ein Angriff auf Italiens unabhängige Justiz, sondern der
schlichte Versuch, von Ansprüchen der Opfer der NS-Verbrechen endgültig
freigestellt zu werden. Eine für Deutschland positive Entscheidung hätte
die Folge, dass von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen betroffene
Zivilisten selbst keine Entschädigungsansprüche mehr geltend machen
könnten. Das wäre ein Zurückfallen des humanitären
Völkerrechts hinter die Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907.
Deutschland will dadurch auch für die Kriegsverbrechen der Gegenwart und
Zukunft von Zahlungsverpflichtungen frei bleiben.
Kundgebung vor der Deutschen Botschaft in Athen
Karaoli & Dimitriou 3
Montag, 6.6.2011, 12.00 Uhr
AK Distomo, Hamburg, den 3.6.2011
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