Pressemitteilung vom 3. Februar 2012

Fehlentscheidung aus Den Haag:
Ein Urteil gegen die NS-Opfer

Heute, am Freitag, den 3.2.2012, verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im Fall Deutschland ./. Italien. Er gab der Klage Deutschlands statt, mit der die Bundesrepublik Immunität gegenüber Klagen von NS-Opfern in Italien beansprucht. Deutschland klagte vor dem IGH, weil italienische Gerichte vielfach zu Gunsten der Opfer entschieden und eine Klagemöglichkeit in Italien anerkannt haben. Mit diesem Urteil ist nun der Klageweg für NS-Opfer in Italien versperrt.

Dieses Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das Ergebnis ist eine faktische Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschheitsverbrechen, der in den letzten Jahren eine Stärkung erfahren hatte. Selbst schwerste Staatsverbrechen sollen keine Ausnahme mehr vom Prinzip der Staatenimmunität erlauben.

Für die Überlebenden des Massakers in Distomo und die ehemaligen italienischen Militärinternierten ist dies ein sehr trauriger Tag, weil die Ideologie des Stärkeren und die Norm der Mächtigen über die Anerkennung des Unrechts gegenüber den einzelnen Machtlosen obsiegt hat. Die NS-Verbrechen und das Leid der Menschen spielten für den Ausgang des Prozesses keine Rolle. Der Internationale Gerichtshof hat sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt und die Grundlagen der Nürnberger Prozesse faktisch beseitigt.

Eine leise Kritik des Gerichts an der Praxis Deutschlands, ganze Opfergruppen wie die ehemaligen italienischen Militärinternierten von finanziellen Leistungen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" auszuschließen, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gericht deren Rechtsansprüche faktisch beseitigt hat. Ohne eine gerichtliche Durchsetzbarkeit ihrer individuellen Ansprüche sind die Opfer darauf angewiesen, um Wohltaten zu betteln.

In Berlin dürften heute die Sektkorken knallen. Für die Sache des Menschenrechts hingegen ist es ein schwarzer Tag. Deutschland als Rechtsnachfolgestaat des Deutschen Reichs hat vorerst nicht mehr zu befürchten, für die Verbrechen Nazi-Deutschlands Verantwortung übernehmen zu müssen und die Opfer zu entschädigen.

Wir werden nicht aufhören, die demütigende Haltung Deutschlands gegenüber den Opfern der NS-Verbrechen zu kritisieren und weiterhin fordern, dass alle NS-Opfern entschädigt werden.

Der AK-Distomo hat die Hoffung, dass der Internationale Gerichtshof die perfide Strategie Deutschlands durchschaut hat und diese vereiteln wird.

AK Distomo, Hamburg, den 3.2.2012

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