Auf dem Weg zur Demo - Der Ermittlungsausschuß - Bei Übergriffen - Bei Verletzungen - Bei Festnahmen - Beim Abtransport - Auf der Wache - Im Verhör - Freilassen müssen sie Dich - Schnellverfahren Aussageverweigerung als BeschuldigteR/AngeklagteR - Aussageverweigerung als ZeugIn - Der "§55" - Beugehaft - Schnellverfahren - Strafbefehl



    Demo-Einmaleins

Klar, es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer Demo. Oft sagen wir uns, daß bei der Demo sowieso nix passiert und haben auch recht damit. Denoch sollten einige Grundregeln auch auf "Spaziegangs"-Demo beherzigt werden, weil auch solche schon Objekt polizeilicher Aktionen geworden sind.

    Auf dem Weg zur Demo

Gehe nach Möglichkeit nie alleine auf eine Demo oder zu einer anderen Aktion. Es ist nicht nur lustiger, mit Menschen unterwegs zu sein, die du kennst und denen du vertraust, sondern auch sicherer. Profimäßig ist es, zusammen hinzugehen und zusammen den Ort des Geschehens wieder zu verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der Gruppe vorher das Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen. Dabei sollte Raum für Ängste und Unsicherheiten einzelner sein. Während der Demo sollte die Gruppe möglichst zusammen bleiben.

Achte auf angemessene Kleidung incl. Schuhe, in denen Du bequem und ggf. schnell laufen kannst. Steck einen Stift und ein Stück Papier ein um wichtige Details zu notieren. Nimm eine Telefonkarte und ein paar Groschen mit, die Polizei ist zwar nach einer Festnahme verpflichtet, Dir auch dann 2 Telefonate zu gewähren, wenn Du kein Geld dabei hast, aber sicher ist sicher. Nimm Medikamente, die Du regelmäßig einnehmen musst, in ausreichender Menge mit. Besser Brille als Kontaktlinsen. Lass persönliche Aufzeichnungen, besonders Adressbücher zu Hause. Überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles andere kann im Falle einer Festnahme der Polizei nützen. Drogen jeglicher Art sollten vorher weder konsumiert, noch auf die Demo mitgenommen werden; schließlich musst Du einen klaren Kopf bewahren und jederzeit in der Lage sein können, Entscheidungen zu treffen. Einen Fotoapperat brauchst Du nicht, Deine Fotos helfen im Falle einer Festnahme nur der Gegenseite!

    Der Ermittlungsausschuß

Meist gibt es einen EA (Ermittlungsausschuß) dessen Telefonnummer durchgesagt oder per Handzettel verbreitet wird. Der EA kümmert sich vor allem um Festgenommene, besorgt für sie AnwältInnen. Wenn jemand festgenommen wurde, sollte sie/er sich beim EA melden. Wenn Du ZeugIn einer Festnahme wirst, versuch den Namen der/des Festgenommenen zu erfahren. Melde die Festnahme dem EA, damit ihr/ihm geholfen werden kann. Menschen, die nach einer Festnahme wieder freigelassen werden, sollten sich sofort beim EA zurückmelden und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

So ein Gedächtnisprotokoll kann sehr nützlich sein, wenn nach einigen Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. (Auch die Polizei hält alles in ihren Unterlagen fest!) Auch ZeugInnen von Übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort, Zeit und Art (Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen) des Übergriffs, Name der/des Betroffenen, ZeugInnen sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen der Schläger (Oberlippenbart reicht nicht!). Dieses Gedächtnisprotokoll ist nur für den EA bestimmt, so es einen gibt, andernfalls ersteinmal sicher aufbewahren.

    Bei Übergriffen

Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch andere dazu auffordern. Spätestens jetzt heisst es, schnell Ketten zu bilden und wenn's gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen zurückzuziehen. Oftmals können Übergriffe der Freunde und Helfer allein durch das geordnete Kettenbilden und Stehenbleiben abgewendet, das Spalten der Demo, Festnahmen und das Liegenbleiben von Verletzten verhindert werden.

    Bei Verletzungen

Kümmere Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport gegenüber Greiftrupps abzusichern. Wende Dich an die Demo-Sanis, soweit vorhanden, oder organisiere mit FreundInnen selbst den Abtransport oder die Versorgung der Verletzten. Wenn Ihr ein Krankenhaus aufsuchen müsst, dann möglichst eins, das nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht wird. Wichtig ist, auch dort keine Angaben zum Geschehen zu machen - oft schon haben Krankenhäuser mit der Polizei zusammengearbeitet und Daten weitergegeben. Deine Personalien musst Du, allein schon wegen der Krankenversicherung, korrekt angeben - aber darüberhinaus nix oder "Unfall im Haus" o.ä.

    Bei Festnahmen

Mache auf Dich aufmerksam, rufe Deinen Namen, ggf. den Ort, aus dem Du kommst, damit Deine Festnahme dem EA mitgeteilt werden kann. Wenn Du merkst, dass kein Entkommen mehr möglich ist, versuche möglichst bald die Ruhe wiederzugewinnen und vor allem: ab diesem Moment sagst Du keinen Ton mehr! Nach der Freilassung sofort beim EA melden.
Wieder zu Hause angekommen, schreib Dir so genau wie nur möglich die Umstände deiner Festnahme auf und alles, an das Du Dich sonst in diesem Zusammenhang erinnern kannst, insbesondere mögliche ZeugInnen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf zum EA, einer Bunten oder Roten Hilfe oder einer eventuellen Prozeßgruppe.

    Beim Abtransport

Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich ggf. mit den anderen Festgenommenen über Eure Rechte, aber mit keinem Wort über das, was Ihr oder Du gemacht habt/hast. Das wäre nun wirklich nicht das erste Mal, dass da ein Spitzel unter Euch ist, auch wenn Du ein gutes Gefühl zu allen hast. Achte auf andere und zeige Dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation noch schlechter klarkommen als Du, das beruhigt auch Dich. Redet darüber, dass es Sinn macht, ab sofort konsequent die Schnauze zu halten. Tausche mit Deinen Mitgefangenen Namen und Adressen aus, damit der/die zuerst Freigelassene den EA informieren kann.

    Auf der Wache

Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschliesslich:

    Name, Vorname, ggf. Geburtsname
    (Melde-)Adresse
    allgem. Berufsbezeichnung (z.B. Student, Angestellte o.ä.)
    Geburtsdatum und Ort
    Familienstand (z.B. ledig), Staatsangehörigkeit
(auch diese Angaben kannst Du natürlich verweigern, nur lieferst Du ihnen damit einen billigen Vorwand, Dich zu fotografieren, Dir Fingerabdrücke abzunehmen und Dich bis zu 12 Stunden festzuhalten - was sie aber, wenn sie wollen, ohnehin machen können. Ansonsten ist die Verweigerung der Personalien nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet Dich ein paar Hunderter Bußgeld)
Und das war's dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma, Wetter ...; einfach:

gar nix!


Nach der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefongespräche zu führen. Nerv die PolizistInnen so lange, bis sie Dich telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Nach der Freilassung einen weiteren Arzt aufsuchen und einzweites Attest anfertigen lassen. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren lassen. Selbst aber nichts unterschreiben!

    Im Verhör

Lass Dich nicht einwickeln. Lass Dich weder von Brutalos einschüchtern, noch von verständnisvollen Onkel-Typen weichlabern. Glaube nicht, die Beamten austricksen zu können. Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der Wache sitzt, und alles - wirklich alles - ist auch nach Absprache mit GenossInnen und AnwältIn noch möglich, auch wenn Dir die PolizistInnen erzählen, dass es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen zu machen: das ist gelogen! Auch keine "harmlosen" Plaudereien, "ausserhalb" des Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur o.ä., keine "politischen Diskussionen" mit den Wachteln: Jedes Wort nach deiner Festnahme ist eine Aussage!

Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du garnix zu tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie tun würdest - halte bitte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann jemand anderen belasten, hat von zwei Verdächtigen einer ein Alibi, bleibt einer übrig. Auch Informationen darüber, was Du nicht getan hat, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen Dich und andere zu konstruieren.

Es ist jedoch nicht nur ein Gebot der Solidarität gegenüber anderen und der Vernunft im Hinblick auf ein mögliches eigenes künftiges Strafverfahren, sondern darüberhinaus auch schlichtweg am einfachsten, am (realtiv) "bequemsten", am (relativ) "schmerzlosesten" für Dich in dieser Situation, total und umfassend garnix zu sagen und von vornherein den VernehmerInnen klar zu machen, dass Du umfassend die Aussage verweigerst. Nach den Fragen zur Person kommen oft erstmal ganz "unverfängliche" Fragen: "Wie lange wohnen Sie denn schon in"; "Sind Sie mit dem Auto hergekommen?"; "Im wievielten Semester sind Sie?" ... Und wenn Sie merken, dass Du darauf, vielleicht auch widerwillig, noch eingehst und antwortest, werden sie ihre Chance wittern und gnadenlos weiterbohren, wenn Du auf andere Fragen nicht mehr antworten willst: "Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen, ob Sie mit xy zusammenwohnen?"; "Warum wollen Sie mir denn das nicht sagen?"; "Das lässt sich doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält doch jetzt nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen" usw, usw... Sie werden keine Ruhe geben, solange Du überhaupt auch nur auf das Gespräch eingehst.

Völlig anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du unmissverständlich klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie möglich, daß es jeder Schimanski kapiert, dass Du die Aussage verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig wie eine kaputte Schallplatte: "Ich verweigere die Aussage!". "Regnet es drausen?" - "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie eine Zigarette/einen Kaffee?" - "Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie vielleicht mit jemanden anders sprechen?" - "Ich verweigere die Aussage!"... Keine Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn Dein Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell kapieren, dass es Dir ernst ist und Du nicht zu übertöpeln bist, dass Du genau weisst, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das heisst für Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle und im besten Fall, daß Du nach Hause gehen kannst.

    Freilassen müssen sie Dich

    bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung
nachdem Du Deine Personalien abgegeben hast und wenn Du einen Ausweis dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob deine Angaben auch stimmen, können Sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.
    bei Festnahmen als Tatverdächtiger
spätestens um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages (also maximal 48 Stunden), es sei denn, sie führen Dich einem Richter vor und dieser verhängt entweder Intersuchungshaft (nur bei schweren Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr - bis zu 6 Monaten, aber auch länger) oder ordnet ein "Schnellverfahren" an (dann maximal eine Woche).
    bei Vorbeugehaft ("Unterbindungsgewahrsam")
wenn nach Auffassung der Polizei die Gefahr besteht, Du könntest Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen: bis zum Ende der Aktion, zu der Du wolltest (Demo, Widerstandstage, ...), maximal je nach Bundesland zwischen 24 Stunden (z.B. in Berlin) und 2 Wochen (z.B. Sachsen, Bayern). Da die Polizeigesetze, in denen das festgelegt ist, ständig verschärft werden, solltest Du Dich vor einer Aktion in einem anderen Bundesland immer kundig machen, um keine Überraschungen zu erleben.

    Schnellverfahren

Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. "beschleunigte Verfahren" und die "Hauptverhandlungshaft" - ausdrücklich eingeführt, um "reisenden Gewalttätern", also DemonstrantInnen, für "kleinere Delikte" (Höchststrafe ein Jahr) einen kurzen Prozess zu machen. Du wirst festgenommen und gleich dabehalten (maximal eine Woche), bis einige Tage später Dir der Prozess gemacht wird, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und ohne die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen vorzubereiten.

Schon daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir uns niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch nur "durchstehen", über sich ergehen lassen wie einen Regenschauer, da gibt es auch keine Verteidigung! Da von extremen Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs- oder Geldstrafen verhängt werden können, kommst Du sofort nach dieser Karikatur einer Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß, kannst durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegst, Dich in aller Ruhe auf den "richtigen Prozess" vorbereiten.

In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deine AnwältIn zu erreichen, schon damit diese das Schnellverfahren abzuwenden und Dich rauszuholen versuchen kann.

Auch macht es natürlich Sinn, in einem Schnellverfahren eine AnwältIn dabei zu haben, auch wenn eine sinnvolle Verteidigung garnicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du, wenn keine AnwältIn dabei ist, irgendwelche Prozessanträge o.ä. selber stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt wirst, dass Du das kannst! Vor allem keine "EntlastungszeugInnen" benenen oder ähnliches: es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben schon ZeugInnen, die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden, erstens selber dasselbe Verfahren bekommen und zweitens noch eins wegen "Meineid" in dem Verfahren, in dem sie ZeugInnen waren! Also: Keine Anträge stellen, keine ZeugInnen benennen!


    Hausdurchsuchungen

Nicht ungewöhnlich sind im Zusammenhang mit grösseren Aktionen oder nach Festnahmen oder im Rahmen offensiver staatlicher Razzien Hausdurchsuchungen. Auf die eigentlich notwendige richterliche Durchsuchungsanordnung wird oft wegen behaupteter "Gefahr im Verzug" verzichtet.

Hausdurchsuchungen gehören zu den gemeinsten Übergriffen des Staatsapparats: neben dem vordergründigen Ziel, etwas zu finden, mit dem sie Dir was anhängen können, ist das Eindringen in Deine Wohnung auch immer ein Versuch, Dich zu demütigen, zu demoralisieren und "Allmacht" über Dich zu demonstrieren. Dem kannst Du am besten widerstehen, wenn Du einen ruhigen Kopf bewahrst! Wenn sie Dich morgens geweckt haben, werde erstmal richtig wach, setz Dir einen Kaffee auf, geh erstmal aufs Klo...

Wenn sie erstmal in Deiner Wohnung stehen, kannst Du die Durchsuchung nicht mehr verhindern. Aber Du kannst einiges tun, damit sie nicht zur Katastrophe wird:
Das Wichtigste: Keine Aussage, kein Wort von Dir, z.B. zu dem Vorwurf, aufgrund dessen die Duchsuchung stattfindet. Du solltest ja ohnehin nie mehrere Exemplare von "brisanten" Flugblättern im Haus haben (Dir könnte "Verbreitung" vorgeworfen werden), vor Demos oder grösseren Ereignissen, z.B. Revolutionen, räumst Du Deine Bude ohnehin gründlich auf (auch das Piece und die Quittung vom letzten Versicherungsbetrug!) - falls sie trotzdem was "belastendes" bei Dir finden: kein Wort von Dir dazu! Auch nicht: "Das gehört mir nicht" o.ä., einfach garnix!

Versuche ZeugInnen herbeizuholen, rufe FreundInnen an und lass den Hörer daneben liegen, damit der/die Angerufene so ungefähr mitbekommt, was abgeht. Wenn möglich, informiere Deine RechtsanwältIn. Lass Dir die Duchsuchungsanordnung zeigen, verlange eine Kopie; bei "Gefahr im Verzug" lass Dir zumindestens den Grund der Durchsuchung genau sagen und die Sachen, nach denen gesucht wird und schreib Dir das auf. Schreib Dir Namen und Dienstnummern der Beamten auf. Verlange, dass Deine Beschwerde (ohne inhaltliche Begründung!) zu Protokoll genommen wird.
Du hast das Recht, bei jedem einzeln durchsuchtem Raum dabeizusein, verlange deshalb, dass ein Raum nach dem anderen durchsucht wird. Wird etwas mitgenommen, Beschlagnahmeverzeichnis verlangen, aber nicht unterschreiben! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, lass Dir das bescheinigen.

Wenn sie wieder weg sind, detailliertes Gedächtnisprotokoll anfertigen, EA, Prozessgruppe, Bunte oder Rote Hilfe und die AnwältIn informieren. Dann lade Dir Deine beste Freundin, Deinen besten Freund ein, denn nach einer solchen Sache bist Du mit den Nerven erstmal fertig und hast jedes Recht, Dich auszuquatschen, auszuheulen und/oder verwöhnt zu werden!


    Vorladungen

Wochen oder Monate nachdem Du Dich an einer Aktion/Demo beteiligst hast, bekommst Du Post von den Bullen oder der Staatsanwaltschaft, manchmal rufen sie auch an.
Egal, ob Du ZeugIn oder BeschuldigteR in ihrem Spielchen sein sollst, spätestens jetzt ist es Zeit, Dich an EA oder Rote Hilfe zu wenden und eine AnwältIn zu suchen. In den meisten Fällen ist jetzt der Zeitpunkt, die Sache öffentlich zu machen, politischen Protest zu organisieren und Solidarität einzuwerben.
Auf keinen Fall ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten oder plötzlich einem Anwalt mehr zu trauen als den eigenen politischen Überzeugungen und auf irgendwelchen "Handel" mit der Staatsgewalt zu spekulieren o.ä.! Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren - Widerstand organisieren! Bisher war der Repressionsapparat noch immer eher bereit, seine Verfokgung zurückzunehmen, wenn in einem Fall grosser öffentlicher Druck aufgebaut werden konnte, als wenn die Verfolgten sich einschüchtern liessen!

    Aussageverweigerung als BeschuldigteR/AngeklagteR

Als BeschuldigteR (so heisst das im Ermittlungsverfahren) oder AngeklagteR (im Strafprozess) hast Du jedes Recht, die Aussage zu verweigern, in jeder Phase des Verfahrens. Das solltest Du zu Beginn der Verfolgung auf jeden Fall tun, nie ein Wort "zur Sache" nach Festnahme, Hausdurchsuchung, beim Verhör! Wirst Du von der Polizei vorgeladen, musst Du nichtmal hingehen, zur Staatsanwaltschaft und zum Ermittlungsrichter (und natürlich ggf. zu Deinem eigenen Prozesstermin) musst Du erscheinen, aber nichts sagen. Ob Du später im Prozess eine Erklärung, "politisch" oder "zur Sache", abgeben willst, kannst Du später immer noch in Ruhe mit GenossInnen, EA, Roter Hilfe oder RechtsanwältIn besprechen.

    Aussageverweigerung als ZeugIn

Als ZeugIn ebenfalls kein Wort zur Polizei oder Staatsanwaltschaft! Auch hier gilt: zur Polizei nicht hingehen, zur Staatsanwaltschaft und Richter musst Du hin, sonst können sie Dich festnehmen und hinschleppen.
In der ersten Phase des Verfahrens, unmittelbar nach der Aktion, nach Festnahme, Durchsuchung, im Verhör, bevor Du Dich mit Beschuldigten, Prozessgruppe, Roter Hilfe, EA, Anwälten usw. besprechen konntest, ist jede Aussage nur falsch und schädlich für Dich und für andere, da solltest Du auf jeden Fall Deinen Mund halten, egal mit was sie Dir drohen oder was sie Dir versprechen. Es gibt in dieser Phase keine "Entlastungsaussagen" und auch keine "harmlosen Aussagen"! Einfach kein Wort, das ist das einfachste und auch der schnellste Weg, aus der Mühle wieder raus zu kommen.
Wirst Du später als ZeugIn von der Staatsanwaltschaft oder zum Gerichtsprozess geladen, solltest Du Dich genau mit den anderen Beteiligten, vor allem den Angeklagten, beraten, was welche Aussage von Dir bringen oder schaden kann. Weil die Staatsjustiz in politischen Prozessen immer mehr veranstaltet, als die Überführung und Verurteilung Einzelner, nämlich z.B. das Ausforschen von Widerstandszusammenhängen, Entsolidarisierung durch Herausgreifen Einzelner, Spalten durch Fordern von Unterwerfungsgesten usw. usw. - darum ist sehr oft auch im Gerichtsprozess das einzige richtige ZeugInnen-Verhalten: konsequente und umfassende Aussageverweigerung.

Als ZeugIn besteht grundsätzlich, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht (z.B. als Verwandter, hierzu zählen auch die/der Verlobte) besteht, die Pflicht zur Aussage. Sie kann mit Ordnungsgeld und Beugehaft durchgesetzt werden.

    Der "§55"

Bei bestimmten Fragen hast Du das Recht diese nicht zu beantworten, wenn Du Dich eventuell damit selbst belasten könntest, sog. Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO). Einige empfehlen dies als Mittel, nichts zu sagen und trotzdem der Beugehaft zu entgehen.
Da Du aber u.a. begründen musst, warum die Antwort auf diese Frage Dich belasten würde, sagst Du meist doch ähnlich viel aus, als würdest Du die Frage selbst beantworten. Im Gegenteil lieferst Du der Gegenseite meist weitere Informationen.

Ausserdem gibt es immer Fragen, bei denen eine Selbstbelastung völlig undenkbar ist, die Du bei dieser "Taktik" also beantworten müsstest und schon bist du im Reden und die Praxis zeigt, dass niemand mehr in dieser Situation eine selbstbestimmte Grenze ziehen kann. Schliesslich lieferst Du der Staatsjustiz damit auch die von ihr geforderte Unterwerfungsgeste und trägst ggf. zu einer Spaltung innerhalb der Gruppe der ZeugInnen und Angeklagten bei, denn eine gemeinsame Prozessstrategie ist dann meist nicht mehr möglich.
Daher warnen wir nachdrücklich vor dem Versuch, sich mit der Methode "Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung" aus der Affaire ziehen zu wollen!

    Beugehaft

Wer nicht als ZeugIn aussagt, obwohl er/sie müsste (also weder Zeugnis- noch Aussageverweigerungsrecht hat), kann mit dem Zwangsinstrument der Beugehaft belegt werden. Damit sollen in erster Linie Aussagen erzwungen werden, es wird aber auch gegen Widerspenstige, bei denen die Ermittler genau wissen, dass sie auch nach Beugehaft keine Aussagen bekommen werden, als Schikane und reine Repressionsmaßnahme genutzt. Es darf Beugehaft von insgesamt 6 Monaten angeordnet werden, also auch mehrmals eine kürzere Dauer, die zusammengerechnet maximal 6 Monate ergeben.
Beugehaft wird manchmal bereits von der Staatsanwaltschaft angedroht, aber auch hier gilt: Ruhe bewahren: Nur der Richter darf Beugehaft anordnen, nicht der Staatsanwalt! Vor einer eventuellen Beugehaft steht also in der Regel die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, eine Kampagne zu planen, für die Miete u.ä. zu sorgen, die Folgen für Arbeitsplatz, Schule u.ä. zu minimieren usw. Wem droht, in diese Situation zu kommen, der/die muß sofort Kontakt zur Prozessgruppe, EA oder Roten Hilfe aufnehmen.

    Schnellverfahren

Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. "beschleunigte Verfahren" und die "Hauptverhandlungshaft" - ausdrücklich eingeführt, um "reisenden Gewalttätern", also DemonstrantInnen, für "kleinere Delikte" (Höchststrafe ein Jahr) einen kurzen Prozess zu machen. Du wirst festgenommen und gleich dabehalten (maximal eine Woche), bis einige Tage später Dir der Prozess gemacht wird, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und ohne die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen vorzubereiten.

Schon daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir uns niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch nur "durchstehen", über sich ergehen lassen wie einen Regenschauer, da gibt es auch keine Verteidigung! Da von extremen Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs- oder Geldstrafen verhängt werden können, kommst Du sofort nach dieser Karikatur einer Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß, kannst durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegst, Dich in aller Ruhe auf den "richtigen Prozess" vorbereiten.

In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deine AnwältIn zu erreichen, schon damit diese das Schnellverfahren abzuwenden und Dich rauszuholen versuchen kann.

Auch macht es natürlich Sinn, in einem Schnellverfahren eine AnwältIn dabei zu haben, auch wenn eine sinnvolle Verteidigung garnicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du, wenn keine AnwältIn dabei ist, irgendwelche Prozessanträge o.ä. selber stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt wirst, dass Du das kannst! Vor allem keine "EntlastungszeugInnen" benenen oder ähnliches: es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben schon ZeugInnen, die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden, erstens selber dasselbe Verfahren bekommen und zweitens noch eins wegen "Meineid" in dem Verfahren, in dem sie ZeugInnen waren! Also: Keine Anträge stellen, keine ZeugInnen benennen!

    Strafbefehl

Statt eines Prozesses kann Dir als Beschuldigter/m nach einer Aktion auch ein sog. Strafbefehl in s Haus flattern. Das ist quasi ein Urteil ohne Verhandlung, legst Du dagegen innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, bekommst Du einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozesstermin und der Starfbefehl ist dann nur noch die Anklageschrift. Den Widerspruch brauchst Du und solltest Du nicht begründen. Es gilt, wie nach einer Vorladung: sofort Kontakt aufnehmen zu EA, Bunter oder Roter Hilfe, ggf. Prozessgruppe oder anderen Beschuldigten wegen derselben Aktion und zur RechtsanwältIn.

Wichtig ist nur, dass Du die Zweiwochenfrist einhälst, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig! Solltest Du dies wegen Abwesenheit von Deiner Wohnung einmal nicht können, z.B. Urlaub, musst Du sofort nach Deiner Rückkehr Dich beim Gericht melden und das mitteilen und nachweisen (sog. "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand").


    Mögliche ausländerrechtliche Folgen politischer Strafverfolgung

Schon während eines Ermittlungsverfahrens (also vor der Verurteilung) kann die Ausländerbehörde versuchen, Dich abzuschieben. Voraussetzung ist der Vorwurf einer "schweren" Straftat, z.B. schweren Landfriedenbruchs. Dagegen kann jedoch in den meisten Fällen erfolgreich durch die Einschaltung einer AnwältIn vorgegangen werden. Für Menschen ohne deutschen Pass ist die Hilfe durch UnterstützerInnen-Gruppen und durch AnwältInnen noch viel wichtiger als ohnehin! Am grössten ist die Gefahr, dass Du abgeschoben wirst, nach der Verurteilung.

Den relativ grössten Schutz gegen Abschiebung haben Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt ist oder die eine Duldung wegen drohender Folter oder drohender Todesstrafe erhalten haben; sie stehen unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach in solchen Fällen eine Abschiebung verboten ist. Doch die politische Zusammenarbeit, z.B. zwischen der BRD und Türkischer Republik, hat es auch in diesem Bereich schon zu praktischen und juristischen Aufweichungen kommen lassen.

Am meisten bedroht durch eine Abschiebung sind Menschen, die sich illegal in der BRD aufhalten, z.B. Flüchtlinge, deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und die auch keine Duldung erhalten haben. In solchen Fällen sollte sofort nach einer Verhaftung durch die Polizei mit anwaltlicher Hilfe ein (zweiter) Asylantrag gestellt werden, dadurch kann die drohende Abschiebung zumindestens verzögert werden und es wird Zeit gewonnen, um weitere Schritte zu überlegen.
Einerseits droht bei politischer Aktivität zunehmend die strafrechtliche Verurteilung, andererseits können dadurch auch neue Asylgründe entstehen. So kann ein sog. Asylfolgeantrag damit begründet werden, dass Du in einem Strafverfahren als AktivistIn gegen den Staat, dessen Staatsangehörigkeit Du hast, angeklagt wirst.

aus der Broschüre "Was tun ... wenn's brennt?!" der Roten Hilfe e.V.
- geringfügig geändert -

Seitenanfang Startseite