Al
Qamischli: Kenco während seiner Haft doch Folter ausgesetzt
28. Januar 2009 –
Xalid Mio Kenco ist am 19. Januar 2010 illegal über die grüne Grenze von
Syrien in die Türkei geflohen. In Ankara stellte er beim UNHCR einen Antrag
auf Asyl, über den bis zum 7. April entschieden werden soll. Bis dahin
kann er sich in der Türkei aufhalten.
In einem Telefonat mit KurdWatch am 28. Januar 2009 erklärte Kenco, während
seiner anfänglichen Haft in al Qamischli sieben Tage in einer Einzelzelle
festgehalten worden zu sein. Diese sei so klein gewesen, dass er sich
zum Schlafen nicht habe ausstrecken können. Es sei vollkommen dunkel gewesen,
so dass er nicht zwischen seiner Wasserflasche und der Flasche, die ihm
zum urinieren überlassen worden war, habe unterscheiden können. Es sei
ihm nur einmal täglich erlaubt gewesen, die Zelle zum Stuhlgang zu verlassen.
Insgesamt sei er vier Tage lang von Mitgliedern der Staatssicherheit verhört
worden. Während sämtlicher Verhöre habe man ihm die Augen verbunden und
die Hände auf den Rücken gefesselt. Er sei beschimpft, geohrfeigt sowie
mit Kabeln auf die Füße und andere Körperteile geschlagen worden. Auch
während der folgenden, zweitägigen Verhöre durch die Staatssicherheit
in Damaskus seien seine Augen verbunden und die Hände gefesselt gewesen
und er sei geschlagen worden. Zentral während dieser Verhöre sei die Frage
gewesen, ob er an einer Kundgebung am 10. Dezember 2008 in Berlin gegen
das Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Syrien teilgenommen habe. Um weitere Schläge zu vermeiden, habe er schließlich
zugegeben, unter den Teilnehmern der Kundgebung gewesen zu sein. Vor Gericht
wurde ihm die Frage nach dieser Teilnahme erneut gestellt – hier habe
er sie jedoch verneint. Ebenfalls verneint habe er die Frage nach einer
Asylantragstellung in Deutschland. Einer der Anwälte Kencos hatte uns
bereits zuvor informiert, dass dessen Teilnahme an der Kundgebung am 10.
Dezember 2008 Gegenstand der Verhandlung vom 5. Oktober 2009 gewesen ist.
Xalid Mio Kenco war am 1. September 2009 aus der Bundesrepublik Deutschland
nach Syrien abgeschoben, dort inhaftiert und unter Berufung auf Artikel
287 Strafgesetzbuch wegen wissentlicher Verbreitung falscher oder übertriebener
Informationen im Ausland angeklagt worden. Seine nächste Verhandlung vor
dem Militäreinzelrichter in al Qamischli ist auf den 8. Februar 2010 terminiert.
http://www.kurdwatch.org/pel?cid=156
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