Al Qamischli: Kenco während seiner Haft doch Folter ausgesetzt

28. Januar 2009 – Xalid Mio Kenco ist am 19. Januar 2010 illegal über die grüne Grenze von Syrien in die Türkei geflohen. In Ankara stellte er beim UNHCR einen Antrag auf Asyl, über den bis zum 7. April entschieden werden soll. Bis dahin kann er sich in der Türkei aufhalten.
In einem Telefonat mit KurdWatch am 28. Januar 2009 erklärte Kenco, während seiner anfänglichen Haft in al Qamischli sieben Tage in einer Einzelzelle festgehalten worden zu sein. Diese sei so klein gewesen, dass er sich zum Schlafen nicht habe ausstrecken können. Es sei vollkommen dunkel gewesen, so dass er nicht zwischen seiner Wasserflasche und der Flasche, die ihm zum urinieren überlassen worden war, habe unterscheiden können. Es sei ihm nur einmal täglich erlaubt gewesen, die Zelle zum Stuhlgang zu verlassen. Insgesamt sei er vier Tage lang von Mitgliedern der Staatssicherheit verhört worden. Während sämtlicher Verhöre habe man ihm die Augen verbunden und die Hände auf den Rücken gefesselt. Er sei beschimpft, geohrfeigt sowie mit Kabeln auf die Füße und andere Körperteile geschlagen worden. Auch während der folgenden, zweitägigen Verhöre durch die Staatssicherheit in Damaskus seien seine Augen verbunden und die Hände gefesselt gewesen und er sei geschlagen worden. Zentral während dieser Verhöre sei die Frage gewesen, ob er an einer Kundgebung am 10. Dezember 2008 in Berlin gegen das Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien teilgenommen habe. Um weitere Schläge zu vermeiden, habe er schließlich zugegeben, unter den Teilnehmern der Kundgebung gewesen zu sein. Vor Gericht wurde ihm die Frage nach dieser Teilnahme erneut gestellt – hier habe er sie jedoch verneint. Ebenfalls verneint habe er die Frage nach einer Asylantragstellung in Deutschland. Einer der Anwälte Kencos hatte uns bereits zuvor informiert, dass dessen Teilnahme an der Kundgebung am 10. Dezember 2008 Gegenstand der Verhandlung vom 5. Oktober 2009 gewesen ist.
Xalid Mio Kenco war am 1. September 2009 aus der Bundesrepublik Deutschland nach Syrien abgeschoben, dort inhaftiert und unter Berufung auf Artikel 287 Strafgesetzbuch wegen wissentlicher Verbreitung falscher oder übertriebener Informationen im Ausland angeklagt worden. Seine nächste Verhandlung vor dem Militäreinzelrichter in al Qamischli ist auf den 8. Februar 2010 terminiert.

http://www.kurdwatch.org/pel?cid=156

ISKU | Informationsstelle Kurdistan