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(letzte Aktualisierung: 21.03.2013)
Die unten stehende Tabelle listet die Transportgenehmigungen mit Stand vom 21.03.2013 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für Atom-Transporte ('Kernbrennstoff-Transporte") von/nach La Hague/F bzw. von/nach Sellafield/GB auf.
laufende |
Absender |
Ziel |
zu befördernde Stoffe |
Beförderung |
maximal |
Behälter- Typ |
maximal |
bereits |
Transport-Daten |
restliche |
gültig |
gültig |
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Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) wurde im Jahr 2002 das Atomgesetz (AtG) novelliert. Nach § 9a Abs. 1 AtG dürfen ab dem 01.07.2005 keine "bestrahlten Brennelemente" aus "Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" mehr zur "Wiederaufarbeitung" ins Ausland, z.B. in die Plutonium-Fabriken von La Hague in Frankreich oder Sellafield in Groß Britannien, befördert werden. |
BfS
verheimlicht Neugenehmigungen von Atom(müll)transporten Im
Klartext bedeutet dies: |