Keine Kooperation mit dem Staatsschutz

Keine Aussagen vor Polizei und Staatsanwaltschaft

In politischen Strafverfahren nach § 129 und § 129 a StGB ist der Staatsschutz besonders darauf angewiesen, von Menschen, die er sich als "ZeugInnen" heraussucht, Aussagen zu bekommen, weil es an anderen Beweisen und Indizien häufig fehlt.

Dabei geht es ihm nicht nur darum, Belastendes für konkret Verfolgte zu finden, sondern er ist ganz erheblich auch daran interessiert, Strukturen der Linken zu durchleuchten und zu zerschlagen. Es ist daher auch zweitrangig, ob Aussagen für den konkreten Fall unmittelbar gerichtsverwertbar sind oder erst einmal nur gespeichert werden.

Vor diesem Hintergrund ist auch dringend von Teilaussagen abzuraten. Wer hat schon den Überblick, welche Aussagen von der Staatsanwaltschaft wie verwertet werden? Schnell ist man beispielsweise auch von der Zeugin zur Beschuldigten geworden. Im übrigen zeigt die Erfahrung, daß Teilaussagen den vorgeladenen Personenkreis noch einmal erweitert haben. Wie will man in einer Verhörsituation entscheiden, welche Frage risikolos zu beantworten ist? Und auch ein Zögern an der falschen Stelle ist interpretierbar.

Wer meint, nach ein paar klitzekleinen Aussagen wenigstens Ruhe vor weiteren Vorladungen zu haben, irrt gewaltig. Denn: wer ein bißchen weiß, könnte schließlich auch noch mehr wissen.

Konsequente Aussageverweigerung ist der einzige Weg, um Ermittlungsverfahren ins Leere laufen zu lassen. Zu ihr gibt es keine Alternative.

Verständlich und begründet ist bei konsequenter Aussageverweigerung die Angst vor Beugehaft, die von Zeit zu Zeit gehäuft verhängt wird. So sieht sich die radikale Linke nach einer Beugehaftwelle in den ausgehenden 80er Jahren seit Anfang 95 wieder verstärkt mit dem Problem konfrontiert (z.B. in Frankfurt kamen 6 Leute in Beugehaft, in Berlin wurde sie 20 Leuten angedroht).

Was ist Beugehaft?

Beugehaft kann verhängt werden, um von aussageunwilligen ZeugInnen, die auch nach einem Ordnungsgeld von bis zu 1000 DM nicht zum Reden zu bewegen sind, Aussagen zu erzwingen. Sie ist keine Strafe im juristischen Sinne, taucht daher nicht im Führungszeugnis auf, kann maximal 6 Monate betragen und ist in derselben Sache nicht wiederholbar.

Beugehaft kostet vor allem Geld!

Die psychische Belastung einer 6monatigen Haft ist nicht für alle Betroffenen zu verallgemeinern. Der plötzliche Abbruch von sozialen Kontakten, die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes oder das Zurücklassen von Kindern erschweren sicherlich die Bereitschaft, 6 Monate in den Knast zu gehen. Hier ist es notwendig, verläßliche Zusammenhänge zu schaffen, die konkrete Probleme übernehmen oder abfedern können, und sich frühzeitig mit der Problematik Aussageverweigerung und Beugehaft auseinanderzusetzen. Nur so kann eine Entscheidung in einem politischen Kontext und mit dem erforderlichen Rückhalt getroffen werden.

Um den finanziellen Rückhalt zu gewährleisten, hat die Rote Hilfe jetzt ein Sonderkonto "Beugehaft" eingerichtet:

Rote Hilfe e.V. "Beugehaft" ° Kto-Nr.: 77 52 80-107 ° Postbank Berlin ° BLZ 100 100 10

Jede Beugehaftwelle verebbt wieder, wenn sie erfolglos bleibt, d.h. die Leute das Maul halten. Wenn das Gegenteil der Fall ist, wird sie immer wieder anrollen!

Aussageverweigerung ist eine politische Angelegenheit, lassen wir sie nicht zum individuellen Problem verkommen!

Schafft Zusammenhänge!

Spendet Geld!

Unterstützt die Arbeit der Roten Hilfe e.V.:

Postbank Dortmund °
Kto : 19 11 00-462 °
BLZ : 400 100 46

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