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Berlin: AsylbLG: Berliner Aufruf

Berliner Aufruf gegen eine Politik des Aushungerns von Flüchtlingen in Deutschland

Am 6. Februar 1998 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Die Änderung sieht vor, bis zu 250.000 geduldeten und ausreisepflichtigen Flüchtlingen die Sozialleistungen (d.h. Nahrungsmittel, Unterkunft, Bekleidung
und medizinische Versorgung) gänzlich zu entziehen. Menschen, die nicht abgeschoben werden können, sollen durch Aushungern gezwungen werden, "freiwillig" auszureisen. In ihren Her-
kunftsländern, derzeit vor allem Bosnien, Jugoslawien, Afghanistan, Türkei, Irak, (Palästinenser aus dem) Libanon, Algerien, Somalia, Angola und Vietnam, droht ihnen aber von vielen dieser Staaten oder Dritten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit.
Sie müssen erneute Vertreibung oder existenzielle Notlagen in Kriegs- und Krisengebieten befürchten. Vielfach weigern sich die Staaten, ihre Bürger bzw. Flüchtlinge wieder aufzunehmen.

Unabhängig von einer Entscheidung, welche Gruppen von Menschen genau betroffen sein werden, verletzt der Entzug von Sozialleistungen die Rechte Schutzbedürftiger
und von Menschen in Not. Er verweigert Flüchtlingen die Möglichkeit, in unserem Land menschenwürdig zu leben. Sozialhilfeentzug und gleichzeitiges Arbeitsverbot führen die Flüchtlinge
erkennbar in ausweglose Situationen und gesellschaftliche Ausgrenzung. Das Sozialrecht wird
als Ordnungsrecht missbraucht, humanitäres Flüchtlingsrecht und die
grundgesetzliche Garantie der Menschenwürde sind akut in Gefahr.

Die unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Regierungen der Länder und des Bundes auf, den Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde zu verteidigen und diesem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern.


Datum, Unterschrift:


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Name, Adresse, Beruf


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Name, Adresse, Beruf bitte bis 18.3. an: FFM,
Gneisenausstr.2a, 10961 Berlin, Fax:6938318

Stichwort: Berliner Aufruf

P.S.
Dieser Aufruf ist die Endfassung, am 4.3. vom Flüchtlingsrat verabschiedet als Ergebnis von Treffen Berliner Flüchtlings-
Unterstützungs- und -Beratungsgruppen, ai, VertreterInnen von kirchlichen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und
Gewerkschaften. Er soll als Presseerklärung am 21.3. 98 (internationaler Anti-Rassismus-Tag) in Tageszeitungen -
möglichst bundesweit -veröffentlicht werden.
Der Aufruf sollte von Verbänden, Organisationen, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen unterschrieben und an
die Forschungsgesellschaft Flucht und Migration - obige Adresse - unter dem Stichwort: Berliner Aufruf zurück gesandt
werden.
Um die Anzeigenkampagne und das Kampagnenbüro zu finanzieren, bitten wir sehr herzlich um großzügige Spenden an
das FFM, Kto. Nr. 61 00 24 264, BLZ 100 500 00, Berliner Sparkasse, Stichwort: Berliner Aufruf.

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Ende der Weiterleitung


 

04.03.1998
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