nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

bundesweit: Aktion gegen die Verletzung des Menschenrechts-Paktes

                          

flüchtlinge in deutschland - kritik auf UNO-ebene Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen c/o Aktion Dritte Welt Kronenstr.16a 79100 Freiburg tel. 0761/ 74003 (nur Freitagabend) Fax: 0761/ 709866 15.9.98 An alle Flüchtlingsgruppen und Unterstützer/innen in allen Orten der BRD Eilige Aktion gegen die Verletzung des Menschenrechts-Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der BRD Wir machen im folgenden einen Vorschlag für eine (eilige) Aktion, mit der die menschenunwürdige Lage der Flüchtlinge in der Bundesrepublik dem UN-Komittee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vorgestellt werden soll, das die Verwirklichung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche,soziale und kulturelle Rechte überwacht, dem auch die BRD beigetreten ist. Aktueller Anlaß, der uns unter einen gewissen Zeitdruck setzt, ist die Tatsache, daß der 3. Staatenbericht der BRD an das genannte UN-Kommittee, in dem sie darlegt, welche Maßnahmen sie zur Verwirklichung des Paktes ergriffen hat, am 23./24. 11 1998 in Genf vom Sozialrat bzw. dem zugeordneten Ausschuß behandelt wird. Im Ausschuß sind auch VertreterInnen von Nicht-Regierungsorganisationen, die zum Bericht der BRD Stellung beziehen können. Wir schlagen vor, daß wir eine Darstellung der Behandlung der Flüchtlinge nach Gesetzen, Verordnungen und Rechtssprechung, sowie ihrer konkreten Lebensbedingungen, die sich daraus ergeben, z.B. an die Organisation FIAN (Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht sich zu ernähren) geben, die Mitglied im genannten Ausschuß ist, und auf diesem Weg die Diskussion über den Bericht der BRD beeinflussen. Einzelheiten: 1. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Seine Grundlage ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die BRD hat sich darin verpflichtet, die im Pakt verkündeten Rechte ohne jede Diskriminierung "hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechtes, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status" anzustreben und zu gewährleisten. In Artikel 11 des Paktes heißt es beispielsweise: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen." Im Artikel 12 heißt es: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an." Wir bitten Euch, den Gesamttext zu besorgen. Z:B: in dem bei DTV herausgegebenen Rechtsbändchen "Menschenrechte und Internationale Vereinbarungen". 2. Verpflichung der BRD nach dem Pakt: Um die volle Verwirklichung der im Pakt anerkannten Rechte zu erreichen, hat die BRD sich verpflichtet, alle Möglichkeiten, die ihr zur Verfügung stehen, insb. gesetzgeberische Maßnahmen, einzusetzen. Sie erstattet im Fünf-Jahres-Abstand Bericht und sollte den Dritten Bericht schon 1994 vorlegen, es geschah aber erst 1996 und der Bericht wird erst jetzt in Genf behandelt werden (23./24.11.1998) Der Bericht ist erhältlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei Herrn Willers (tel. 0228 - 527 - 2414). Dort bekommt man 1. die deutsche Fassung, die nicht zitierfähig ist; 2. die englische, französische usw. Fassung, von der UN herausgegeben und zitierfähig, sowie 3. die Richtlinien des Ausschusses in Genf, an denen der Bericht sich orientiert. 3. Das Deutsche NRO-Forum Weltsozialgipfel hat eine Stellungnahme dazu vorbereitet "Ergänzende Informationen zum 3. Staatenbericht der BRD" und "Ergänzende Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes". Dieser Parallelbericht wird nächste Woche der Öffentlichkeit vorgestellt (am 18.9.98). Er ist erhältlich bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, die die Stellungnahme in Auftrag gegeben hat, bei Herrn Schlaffer zu bestellen, tel. 0228 - 883 - 603. 4. Was wir planen I. 1.Darstellung der die Flüchtlinge betreffenden Sozialgesetze, Verordnungen u.ä., sowohl auf Bundesebene (Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitsverbot), wie auch auf Landesebene (Baden-Württemberg, Verschärfung des AsylbLG durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz und dazu erlassene Durchführungsverordnungen). I.2 Darstellung der Begründungen für die Sondergesetze. I.3 Darstellung der Rechtsprechungspraxis betreffend die konkreten Bedingungen menschenwürdigen Lebens und zwar in der Form einer Gegenüberstellung der "alten" und "neuen" Rechtssprechung. Den Darstellungen sollen jeweils kritische Stellungnahmen von Juristen, UNHCR und anderen Organisationen gegenübergestellt werden. II. Situation in der Staatlichen Sammelunterkunft Freiburg Bissierstraße 7: Die dort lebenden Flüchtlinge haben im Juli in einer Pressekonferenz ihre Lage dargelegt (Ernährungslage der Kleinkinder, Schwangeren und Stillenden, Ernährungslage allgemeine, Kleidung, Hygieneartikel). Wir haben den Inhalt der Esspakete über einen Monat hinweg dokumentiert, anhand der offiziellen Listen und durch die Feststellung, was tatsächlich jeweils drin war. Die Versorgung soll beurteilt werden nach folgenden Kriterien: Vergleich mit den Ernährungsgewohnheiten der Flüchtlinge (Befragung von Flüchtlingen aus verschiedenen Herkunftsländern, Frauen, Kinder); Qualitative Beurteilung durch eine Ernährungswissenschaftlerin; Feststellungen zum Gesundheitszustand der Flüchtlinge durch Ärzte, die Flüchtlinge behandeln; Vergleich von Soll-Wert und Ist-Wert der Pakete; Kosten der Umsetzung des Sachleistungsprinzips; Verdienst der Paket-Lieferfirma. Zusammenfassende Bewertung hinsichtlich Ernährungslage, Gesundheit, Wirtschaftlichkeit, Psychologischer und Psychosozialer Konsequenzen der Paketversorgung. Wir wollen diesen Bericht bis Ende Oktober an FIAN geben mit der Bitte, ihn bei der Stellungnahme im Ausschuß in Genf zu berücksichtigen. Eine offizielle Zusage der Organisation haben wir dazu noch nicht. Wir haben darüber mit Sieglinde Weinbrenner von FIAN, Forum Menschenrechte, gesprochen, tel. 030 - 42851585. Wir gehen davon aus, daß eine fundierte Darstellung berücksichtigt werden wird. Bitte an Euch: Überlegt, ob Euch diese Aktion reizt und ob Ihr die Situation der Flüchtlinge in Eurem Bundesland und in Eurer Stadt bis Ende Oktober konkret darstellen könnt. Wenn ja, setzt Euch mit uns in Verbindung. Öffentlichkeitsarbeit vor dem Termin am 23./24. 11 in Genf wird sehr wichtig sein! (Außer an die obengenannte Adresse, unter der Ihr uns am Freitag abends telefonisch erreicht, könnt Ihr Euch auch wenden an Rita Schultz, tel. 0761/ 37263 Sandra Steck, tel. 07681/ 490600, die allerdings nicht leicht erreichbar sind.)

 

26.09.1998
Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen    Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht