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Aachen: Solidarität im Prozess gegen VVN-BdA

                          

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Kreisverband Aachen Aufruf zur Solidarität Gegen die Kriminalisierung des Antifaschismus! Gegen die Gleichsetzung von Opfern und Tätern. Die Totalitarismusdoktrin gehört auf den Müllhaufen der Geschichte! Liebe Freundinnen und Freunde, am Freitag den 12.Februar 1999 findet vor dem Amtsgericht in Weimar ein Prozeß gegen ein Vorstandsmitglied unserer Kreisvereinigung statt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: "Störung der Totenruhe". Es wird behauptet, der Angeklagte habe "beschimpfenden Unfug an Gräbern" verübt. Der Hintergrund: Seit 1989 wird die Gedenkstätte des KZ Buchenwald umgestaltet in eine Gedenkstätte des Totalitarismus. Die Phasen dieser Umgestaltung bestanden in - - der Errichtung einer Gedenkstätte für "Internierte nach 1945", also in der Mehrheit NS-Täter, in unmittelbarer Nachbarschaft zum KZ. Auf einem ehemaligen Massengrab des Internierungslagers nach 1945 wurde ein Stelenwald als Denkmal errichtet und die sogenannten "Stalinismusopfer" bekamen einen Aufmarschplatz. Daß die Internierungslager aufgrund alliierter Beschlüsse (Potsdam) und nicht nur im Osten entstanden, daß die Internierten bis auf Ausnahmen NS- Täter waren, daß viele von ihnen starben aufgrund von Verhältnissen, wie sie auch außerhalb des Lagers herrschten und daß hier keineswegs vom Vernichtungswillen der Sowjets gesprochen werden kann, hielt die Gedenkstättenleitung nicht davon ab, die Lager vor und nach 1945 zunehmend gleichzusetzen. Diese Gleichsetzung befindet sich im strikten Gegensatz zum Beschluß des Europäischen Parlaments, das die Vermischung der beiden Lager ausdrücklich mißbilligt. - - da paßte es ganz gut ins Bild, daß ein Prof. Niethammer die These aufstellte, der kommunistische Widerstand im Lager sei mit dem Terror der SS-Schergen zu vergleichen, es seien eben alles Verbrecher. Auch wurde die Selbstbefreiung der Häftlinge geleugnet. Die Ausstellung der KZ- Gedenkstätte wurde um den Faschismus reduziert. Der findet jetzt nicht mehr statt. Das KZ wird vielmehr als Grauen ohne Vor-und Nachgeschichte, ohne Steigbügelhalter und Nutznießer dargestellt. - - in einem dritten Schritt wird das KZ Gelände demnächst dazu mißbraucht, die DDR und den Antifaschismus zu diskriminieren. Es wird die These vorgetragen, daß der Antifaschismus Legitimation für ein verbrecherisches Regime war. Dadurch wird nach dem "Dokumentenhaus" für die NS-Täter ein weiteres mal die Erinnerung an das KZ zurückgedrängt und relativiert. Diesem Geschichtsrevisionismus von Staat und Gedenkstätten- leitung wollten wir etwas entgegensetzen. Wir haben deshalb im April 1996 eine Aktion durchgeführt, in deren Verlauf wir - -80 % der Stelen mit Plastiktüten verhängten und Schilder anbrachten, auf denen stand: "NS-Stelen auf den Müll" und "Kein Denkmal für NS-Täter" - - außerdem befestigten wir Plakate, auf denen NS-Täter namentlich genannt wurden (Globke, Filbinger, Carstens usw.) versehen mit dem Hinweis: "Sie waren nicht interniert- Leider!" - - mit einem Flublatt klärten wir über die Absichten unserer Aktion auf. Die Aktion wurde friedlich zu Ende geführt. Dann aber nahm die Polizei einen Flugblattverteiler fest, nahm seine Personalien auf und erstattetete Anzeige. Später schloß sich der Verband der Stalinismusopfer der Klage an. Die Justiz der BRD will diesen Fall zum Exempel machen. Unsere Demonstration im besten Sinne soll nicht als Meinungsäußerung in der Demokratie gewertet werden sondern als krimineller Akt. Die Justiz versucht die Kritik der AntifaschistInnen am Totalitarismuskonzept der Gedenkstätte auf eine Stufe zu stellen mit den Neonazis, die kürzlich mit der Säge eine Skulptur in Buchenwald beschädigten. Die Totalitarismusdoktrin stellt die selbstdefinierte sogenannte "Mitte" außerhalb der Kritik. Wird dann doch Kritik geübt, wird kriminalisiert. Wir bitten um Solidarität. Laßt nicht zu, daß Kritik am Totalitarismuskonzept der NS Gedenkstätten kriminalisiert wird. -Kommt zum Prozeß am Freitag, den 12.2.1999 um 8.30 Uhr in Weimar, Amtsgericht, Eingang Grundbuchamt, Ernst-Kohl Str. -Spendet für die Prozeßkosten: D.Peikert Nr. 1026900100, BFG- Aachen, BLZ 39010111. Kennwort "Buchenwald" -Schreibt an den Richter und protestiert (bis 30.1.99). Ein Entwurf für ein solches Schreiben ist beigefügt. Über Akteneinsicht werden wir an Eure Solidaritätsschreiben kommen und sie im Prozeß verwenden können. - - Bitte leitet dieses Schreiben weiter an die, die sich solidarisieren wollen, die wir aber bisher nicht erreichen konnten. Danke und solidarische Grüße. Nie wieder Faschismus!Nie wieder Krieg! i.A. gez. Detlef Peikert Rückfragen an: Kurt Heiler, Friedrichstr. 43, 52070 Aachen, Tel. 0241/503429 oder an Detlef Peikert, Brabantstr. 10-18, 52070 Aachen, Tel. 0241/502905 SchnippXXXXXSchnappXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX An den Richter beim Amtsgericht Weimar Herrn Bäcker Ernst-Kohl-Str. 99421 Weimar Betr. : DS 130 Js 15586/97 Sehr geehrter Herr Bäcker, am Freitag, den 12.2.99 findet auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen Aachener Antifaschisten statt. Der Vorwurf lautet "Störung der Totenruhe". Wir protestieren hiermit gegen den Versuch, antifaschistische Kritik am Konzept der Gedenkstätte Buchenwald zu kriminalisieren und mundtot zu machen. Wir erinnern an den Beschluß des europäischen Parlaments, das eine Vermischung der beiden Lager vor und nach 1945 als nicht zulässig erachtet. Die Aktion der Aachener AntifaschistInnen richtete sich nicht gegen Tote und nicht gegen deren Bestattung, sondern allein gegen die Denkmalssetzung für die NS-Täter im Internierungslager nach 1945. Die Kritik an den Stelen als Denkmal für NS-Täter ist berechtigt. Wir fordern weiterhin, daß die Stelen entfernt werden, da die Forschungen selbst der Gedenkstätte feststellen, daß über 80 % der Internierten nach 1945 zivile Funktionsträger des Naziregimes waren. Den NS-Tätern darf kein Denkmal gesetzt werden! Die Totalitarismusdoktrin in der Gedenkstätte Buchenwald ist ein Schlag ins Gesicht der ehemaligen KZ-Häftlinge und wird von uns scharf zurückgewiesen. Der Versuch der deutschen Justiz, Kritik an dieser Doktrin mit Anschlägen von Neonazis auf Gedenkstätten gleichzusetzen, ist unhaltbar. Wir verlangen Freispruch bzw. die sofortige Einstellung des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen - ------------ Von: K.HEILER@NADESHDA.gun.de (Kurt Heiler) Betreff: Solidarität im Prozeß gg. Aachener VVN-BdA Foren: cl.antifa.allgemein

 

25.01.1999
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