Faxaktion: Gegen Einstellung von Gerichtsverfahren
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Neuster Stand der Dinge:
Verfahren ist im Begriff, eingestellt zu werden!
Daher startet die Faxaktion an den Richter SOFORT:
OFFENER BRIEF
an den Richter des Amtsgerichtes Tecklenburg Fax 05482-6712
in der Strafsache AZ 8Ds AK 105/98 Hw.
Sehr geehrter Herr Engberding.
Am 19.9.98, vor gut 1 Jahr, wurde Holger S. von Nazis in Rostock
angegriffen und lebensgefaehrlich verletzt. Nach einem wochenlangen Koma
kaempft er bis heute mit den Folgen des Angriffs und wird auf unabsehbare
Zeit mit den Reha- Massnahmen befasst sein.
Nachdem der Mordkommission das Verfahren entzogen wurde, bevor Gutachten
und ZeugInnenaussagen vorlagen, ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft
gegen den Taeter wegen Verursachung eines Verkehrsunfalles.
Zu Ihrer Erinnerung:
Im letzten Sommer mobilisierten NPD und JN zu einem Naziaufmarsch als
Hoehepunkt ihres Bundestagswahlkampfes nach Rostock- Lichtenhagen;
dorthin, wo Faschisten gemeinsam mit dem deutschen Mob im August 1992 ueber
mehrere Tage ein angekuendigtes Pogrom gegen ein Wohnhaus ehemaliger
vietnamesischer VertragsarbeiterInnen abhielten. Damals sah die Polizei
tatenlos zu und beschaeftigte sich hauptsaechlich damit, die eher spaerlich
eintreffenden AntifaschistInnen einzusammeln.
Von Seiten der buergerlichen Parteien wurde vor allem Verstaendnis fuer die
rassistischen Gewaltorgien geaeussert und die Hetze vom "Asylmissbrauch"
forciert.
Betroffenheit wurde nur fuer das Erscheinungsbild Deutschlands im Ausland
mobilisiert, ebenso wie fuer die Befuerchtung, der Tourismus in Mecklenburg
koennte Schaden nehmen.
Am 19.9.98 marschierten nun 3000 Nazis in Rostock- Dierkow, nachdem ihnen
eine Kundgebung an der Staette des Pogroms von 92 verboten worden war;
geschuetzt von einem Grossaufgebot der Polizei.
Doch zurueck zum Verfahren: es gibt zahlreiche ZeugInnen, die den
Tathergang beobachtet haben. Nach ihren Schilderungen hat der Fahrer weder
versucht zu bremsen, noch auszuweichen, obwohl dies ohne weiteres moeglich
gewesen waere. Ein spaeter erstelltes Gutachten ermittelte die
Geschwindigkeit des Wagens beim Aufprall auf ca. 80 km/h.
Die Polizei hat alles dafuer getan, den Hergang der Tat zu verwischen.
Mehrere ZeugInnen mussten darauf bestehen, vernommen zu werden, Spuren
wurden erst nach Tagen gesichert. Der polizeiliche Unfallbericht wurde
stark wertend und verharmlosend formuliert.
Die Staatsanwaltschaft bemuehte sich, die Tat als Verkehrsunfall
darzustellen und den moeglichen politischen Hintergrund der Tat zu leugnen.
Dem scheint das Amtsgericht Tecklenburg nun folgen zu wollen, dessen
zustaendiger Richter sie in dieser Strafsache seit November 1998 sind.
Angeklagt ist der Fahrer des Wagens wegen fahrlaessiger Koerperverletzung.
Nachdem Sie als Richter das Verfahren an das Jugendschoeffengericht abgeben
wollten, da bei der Schwere der Tat das zu bemessende Strafmass nicht
ausreichend sein koennte, lehnte das Schoeffengericht eine Uebernahme ab. Es
erteilte die Empfehlung, das Verfahren gegen eine Geldbusse von 2000.- DM
einzustellen wegen "Mitschuld des Opfers". Holger S. hat hier als
Nebenklaeger kein Widerspruchsrecht.
Das Gericht versucht einen Mordanschlag von Nazis als Verkehrsunfall
darzustellen. Wir sehen darin den Versuch, faschistische Gewalt zu
verharmlosen und gesellschaftlich Akzeptanz hierfuer zu schaffen.
Dies findet Ausdruck
* in der Tatsache, dass der Mordkommisssion das Verfahren zu einem
Zeitpunkt entzogen wurde, zu dem die Ermittlungen noch gar nicht begonnen
hatten
* in der Art und Weise der Ermittlungsarbeit von Polizei und
Staatsanwaltschaft
* in der verharmlosenden Anklage wegen Koerperverletzung
* und als Kroenung in der erwogenen Einstellung des Verfahrens wegen
angeblicher Mitschuld des Opfers
Wir wollen das nicht hinnehmen und fordern eine Eroeffnung des Verfahrens
gegen den Taeter!
- ---
r.
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