Essen: 2.Faxkampagne fuer Sevki Akgoel
2. Faxkampange für Sevki Akgöl - Teilnehmer des Wanderkirchenasyls NRW
Sevki sitzt nun fast 3 Monate in der JVA Essen
Am 7. Juli 1999 wurde der kurdische Flüchtling Sevki Akgöl bei einer
Kontrolle der Polizei in Oberhausen verhaftet. Als Teilnehmer des
Wanderkirchenasyls der KurdInnen in NRW gehört er zu den 72 Menschen, die seit Januar´99
Zuflucht in zwei Oberhausener Kirchen gesucht haben.
Sevki Akgöl floh 1989 mit seiner Familie aus der kurdischen Stadt Midyat
vor Verfolgung und Folter durch die türkische Polizei. Er selbst war - wie
viele seiner Freunde und Verwandten - mehrmals verhaftet worden. Mehr als 35
Angehörige der Familie Akgöl sind in Deutschland als asylberechtigt
anerkannt. Der in Bayern gestellte Asylantrag der Familie Akgöl wurde abgelehnt. Aus
Angst vor erneuter Verfolgung und Folter in der Türkei entzog sich die
Familie der Abschiebung und stellte 1991 unter anderem Namen erneut einen
Asylantrag in NRW. Dieser wurde 1992 anerkannt. Als die Familie 1994 nach
Baden-Württemberg verzog, wurden sie wegen Namensänderung angezeigt. Herr und Frau
Akgöl wurden wegen "mittelbarer Falschbeurkundung" verurteilt, die Strafe
wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Das Asyl wurde der Familie
aberkannt, so daß schließlich im März 1998 erneut die Abschiebung drohte. Die
Familie konnte sich in letzter Minute vor der Abschiebung retten und schloß sich
schließlich dem Wanderkirchenasyl in NRW an.
Nach wie vor stehen Sevki, seine Frau und die 6 gemeinsamen Kinder unter
dem Schutz einer Oberhausener Kirche. Für die Staatsanwaltschaft Heidelberg
ist jedoch die Teilnahme am Wanderkirchenasyl gleichbedeutend mit
"untergetaucht". Sevki Akgöl hat gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, die
einzuhalten aber die sichere Abschiebung in die Türkei bedeutet hätte.
Sevki befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Essen in Strafhaft und
soll spätestens nachdem er die Strafe abgesessen hat abgeschoben werden. Dem
Landtag NRW liegt eine Petition vor, sich für Sevki Akgöl und seine Familie
einzusetzen, um ein Bleiberecht für sie zu erwirken.
Aber noch immer ist das Land Baden-Württemberg für Familie Akgöl zuständig
und besteht auf einer Abschiebung von Sevki Akgöl und seiner Familie.
Deshalb verzichtet die zuständige Staatsanwaltschaft auf das vollständige
Absitzen der Haftstrafe um Sevki Akgöl ab dem 1. Oktober ´99 abschieben lassen zu
können.
Inzwischen liegt auch dem Land Baden-Württemberg eine Petition vor, sich
für Familie Akgöl einzusetzen.
Eine Abschiebung von Sevki Akgöl soll trotz des neuen Lageberichtes des
Auswärtigen Amtes, der jeder Ausländerbehörde vorliegt, möglichst schnell
geschehen. Der Türkei-Bericht, von staatlicher Stelle geschrieben, zeigt die
Gefährdung abgeschobener Kurden auf. Abgeschobene Kurden, die im Exil politisch
tätig waren, "laufen Gefahr, daß sich die türkischen Sicherheitsbehörden
und die Justiz mit ihnen befassen, wenn sie türkischen Boden betreten." Dies
trifft bei Sevki Akgöl zu, nicht zuletzt weil er durch die Teilnahme am
Wanderkirchenasyl auf die Situation der Kurden aufmerksam gemacht hat.
Desweiteren liegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe - der zuständigen
Ausländerbehörde - ein medizinisches Gutachten vor, das während der Haftzeit in
Essen erstellt wurde. Hierin wird auf eine dringende medizinische Behandlung
von Sevki Akgöl verwiesen.
Sevki Akgöl darf nicht abgeschoben werden.
Wir bitten euch darum dringend und möglichst kurzfristig ein weiteres Mal,
nachdem die erste Faxkampagne positive Resonanz erwirkt hat, Protestfaxe
mit den Forderungen nach der sofortigen Freilassung von Sevki Akgöl und einem
Bleiberecht für ihn und seine Familie an die unten stehenden Adressen zu
faxen.
Nachdem die "erweiterte Einzelfallprüfung" des Wanderkirchenasyls NRW als
gescheitert angesehen werden kann, wäre die Abschiebung von Sevki Akgöl ein
erster, einschneidender Schritt, sich nach und nach der KurdInnen im
Wanderkirchenasyl zu entledigen.
Protestfaxe bitte an:
Funktion -- Name -- Fax-Nummer
Petitionsausschuß -- Hr. J. Walter (Bündnis90/Grüne) --Fax.Nr.
0711-2063-660
Regierungspräsidium Karlsruhe -- z.Hd. Herr Kunath -- Fax. Nr. 0721-694502
Bündnis 90 /Die Grünen -- z.Hd. Herr Bindig MdB -- Fax. Nr. 07529-911183
stellv. Landtagspräsident -- Hr. F. Birzele MdL -- Fax. Nr. 0711-2063-712
Bitte faxt oder mailt nach Möglichkeit auch je ein Exemplar an uns:
kein mensch ist illegal / westliches Ruhrgebiet
fax: 0208/851344 E-Mail: k.m.i.i.r@gmx.net
Spenden: Kto-Nr.100 586 83 / Blz.365 500 00
Stadtsparkasse Oberhausen
Empfänger: M.Okon
Anhang: mögliches Protestfax
Sehr geehrter Herr...../Frau .....
Wir haben die Information daß Herr Sevki Akgöl - Teilnehmer des
Wanderkirchenasyls NRW in Oberhausen, zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Essen
inhaftiert - ab dem 1.Oktober ´99 in die Türkei abgeschoben werden soll.
Wir sind der Meinung, daß Herr Akgöl nur deshalb straffällig geworden ist,
weil er versucht hat seine Familie vor der Abschiebung in die Türkei und
den dort drohenden Repressalien zu schützen. Empört sind wir vor allem
darüber, mit welch unterschiedlichen Maßen bei den Ausländerbehörden in den
verschiedenen Bundesländern gemessen wird, wenn es darum geht, Menschen in ein Land
abzuschieben, daß für Menschenrechtsverletzungen und Folter bekannt ist.
Wir bitten Sie deshalb, sich mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden
Mitteln für eine Freilassung von Sevki Akgöl aus der Strafhaft einzusetzen, eine
Abschiebung zu verhindern und sich für ein Bleiberecht der Familie Akgöl
einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
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