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Essen: 2.Faxkampagne fuer Sevki Akgoel

                          

2. Faxkampange für Sevki Akgöl - Teilnehmer des Wanderkirchenasyls NRW Sevki sitzt nun fast 3 Monate in der JVA Essen Am 7. Juli 1999 wurde der kurdische Flüchtling Sevki Akgöl bei einer Kontrolle der Polizei in Oberhausen verhaftet. Als Teilnehmer des Wanderkirchenasyls der KurdInnen in NRW gehört er zu den 72 Menschen, die seit Januar´99 Zuflucht in zwei Oberhausener Kirchen gesucht haben. Sevki Akgöl floh 1989 mit seiner Familie aus der kurdischen Stadt Midyat vor Verfolgung und Folter durch die türkische Polizei. Er selbst war - wie viele seiner Freunde und Verwandten - mehrmals verhaftet worden. Mehr als 35 Angehörige der Familie Akgöl sind in Deutschland als asylberechtigt anerkannt. Der in Bayern gestellte Asylantrag der Familie Akgöl wurde abgelehnt. Aus Angst vor erneuter Verfolgung und Folter in der Türkei entzog sich die Familie der Abschiebung und stellte 1991 unter anderem Namen erneut einen Asylantrag in NRW. Dieser wurde 1992 anerkannt. Als die Familie 1994 nach Baden-Württemberg verzog, wurden sie wegen Namensänderung angezeigt. Herr und Frau Akgöl wurden wegen "mittelbarer Falschbeurkundung" verurteilt, die Strafe wurde unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Das Asyl wurde der Familie aberkannt, so daß schließlich im März 1998 erneut die Abschiebung drohte. Die Familie konnte sich in letzter Minute vor der Abschiebung retten und schloß sich schließlich dem Wanderkirchenasyl in NRW an. Nach wie vor stehen Sevki, seine Frau und die 6 gemeinsamen Kinder unter dem Schutz einer Oberhausener Kirche. Für die Staatsanwaltschaft Heidelberg ist jedoch die Teilnahme am Wanderkirchenasyl gleichbedeutend mit "untergetaucht". Sevki Akgöl hat gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, die einzuhalten aber die sichere Abschiebung in die Türkei bedeutet hätte. Sevki befindet sich in der Justizvollzugsanstalt Essen in Strafhaft und soll spätestens nachdem er die Strafe abgesessen hat abgeschoben werden. Dem Landtag NRW liegt eine Petition vor, sich für Sevki Akgöl und seine Familie einzusetzen, um ein Bleiberecht für sie zu erwirken. Aber noch immer ist das Land Baden-Württemberg für Familie Akgöl zuständig und besteht auf einer Abschiebung von Sevki Akgöl und seiner Familie. Deshalb verzichtet die zuständige Staatsanwaltschaft auf das vollständige Absitzen der Haftstrafe um Sevki Akgöl ab dem 1. Oktober ´99 abschieben lassen zu können. Inzwischen liegt auch dem Land Baden-Württemberg eine Petition vor, sich für Familie Akgöl einzusetzen. Eine Abschiebung von Sevki Akgöl soll trotz des neuen Lageberichtes des Auswärtigen Amtes, der jeder Ausländerbehörde vorliegt, möglichst schnell geschehen. Der Türkei-Bericht, von staatlicher Stelle geschrieben, zeigt die Gefährdung abgeschobener Kurden auf. Abgeschobene Kurden, die im Exil politisch tätig waren, "laufen Gefahr, daß sich die türkischen Sicherheitsbehörden und die Justiz mit ihnen befassen, wenn sie türkischen Boden betreten." Dies trifft bei Sevki Akgöl zu, nicht zuletzt weil er durch die Teilnahme am Wanderkirchenasyl auf die Situation der Kurden aufmerksam gemacht hat. Desweiteren liegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe - der zuständigen Ausländerbehörde - ein medizinisches Gutachten vor, das während der Haftzeit in Essen erstellt wurde. Hierin wird auf eine dringende medizinische Behandlung von Sevki Akgöl verwiesen. Sevki Akgöl darf nicht abgeschoben werden. Wir bitten euch darum dringend und möglichst kurzfristig ein weiteres Mal, nachdem die erste Faxkampagne positive Resonanz erwirkt hat, Protestfaxe mit den Forderungen nach der sofortigen Freilassung von Sevki Akgöl und einem Bleiberecht für ihn und seine Familie an die unten stehenden Adressen zu faxen. Nachdem die "erweiterte Einzelfallprüfung" des Wanderkirchenasyls NRW als gescheitert angesehen werden kann, wäre die Abschiebung von Sevki Akgöl ein erster, einschneidender Schritt, sich nach und nach der KurdInnen im Wanderkirchenasyl zu entledigen. Protestfaxe bitte an: Funktion -- Name -- Fax-Nummer Petitionsausschuß -- Hr. J. Walter (Bündnis90/Grüne) --Fax.Nr. 0711-2063-660 Regierungspräsidium Karlsruhe -- z.Hd. Herr Kunath -- Fax. Nr. 0721-694502 Bündnis 90 /Die Grünen -- z.Hd. Herr Bindig MdB -- Fax. Nr. 07529-911183 stellv. Landtagspräsident -- Hr. F. Birzele MdL -- Fax. Nr. 0711-2063-712 Bitte faxt oder mailt nach Möglichkeit auch je ein Exemplar an uns: kein mensch ist illegal / westliches Ruhrgebiet fax: 0208/851344 E-Mail: k.m.i.i.r@gmx.net Spenden: Kto-Nr.100 586 83 / Blz.365 500 00 Stadtsparkasse Oberhausen Empfänger: M.Okon Anhang: mögliches Protestfax Sehr geehrter Herr...../Frau ..... Wir haben die Information daß Herr Sevki Akgöl - Teilnehmer des Wanderkirchenasyls NRW in Oberhausen, zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Essen inhaftiert - ab dem 1.Oktober ´99 in die Türkei abgeschoben werden soll. Wir sind der Meinung, daß Herr Akgöl nur deshalb straffällig geworden ist, weil er versucht hat seine Familie vor der Abschiebung in die Türkei und den dort drohenden Repressalien zu schützen. Empört sind wir vor allem darüber, mit welch unterschiedlichen Maßen bei den Ausländerbehörden in den verschiedenen Bundesländern gemessen wird, wenn es darum geht, Menschen in ein Land abzuschieben, daß für Menschenrechtsverletzungen und Folter bekannt ist. Wir bitten Sie deshalb, sich mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Freilassung von Sevki Akgöl aus der Strafhaft einzusetzen, eine Abschiebung zu verhindern und sich für ein Bleiberecht der Familie Akgöl einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen

 

29.09.1999
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