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Der neue Laenderbericht Tuerkei und seine Folge fuer kurdische

Antifaschistische Nachrichten 20/1999

Wenige Tage, nachdem das Auswärtige Amt mit großem Tamtam seinen neuen
Länderbericht zur Türkei verkündet hatte (unerhört kritisch, so
verlautete AA-Staatsminister Vollmer), erließ das OVG Münster seinen
ersten Asylentscheid auf Basis dieses neuen Berichts.

Das OVG urteilte, für die Rechtssprechung der ihm unterstellten
Asylgerichte sei der Bericht folgenlos. Kurden seien weiterhin »in
keinem Landesteil der Türkei« einer politischen Verfolgung allein
wegen ihrer Volkszugehörigkeit ausgesetzt. Abgelehnte kurdische
Asylbewerber, die sich vor ihrer Ausreise aus der Türkei und später in
Deutschland nicht als PKK-Aktivisten betätigt hätten, seien daher bei
ihrer Rückkehr in die Türkei »nicht gefährdet«. (Az.: 8 A 2285/99.A)

Der 8. OVG-Senat stützte sich in seinem Beschluss nach Gerichtsangaben
auf aktuelle Gutachten und Auskünfte von Menschenrechtsorganisationen
sowie einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Türkei vom 7.
September. Demnach interessierten sich türkische Sicherheitskräfte »in
asylrelevanter« Weise weiterhin nur für Kurden, die im Verdacht der
Unterstützung der PKK oder »sonstiger separatistischer Aktivitäten«
stünden. Daran habe sich durch die Verhaftung und Verurteilung Öcalans
»nichts Entscheidungserhebliches geändert«.

< http://www.infolinks.de/an/1999/20/037.htm>

 

08.10.1999
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