Berlin: Neues zum Verfahren gegen Mumia Abu Jamal
Hallo liebe Leute!
Wie Ihr sicherlich alle schon mitbekommen habt, ist momentan wieder
Bewegung in das Verfahren von Mumia Abu-Jamal gekommen und für die
nächsten Monate ist die letztendlich alles entscheidende Gerichtsverhandlung
zu erwarten.
Die Mumia Soligruppen wollen aus diesem Grund am 5. Februar 2000 in Berlin
eine bundesweite Großdemonstration veranstalten, die als Höhepunkt der
anlaufenden Kampagne rund um die Verhandlung gedacht ist. Ziel der Demo
ist es, möglichst viele Menschen auf die Straße zu bringen - gestecktes Ziel
ist 5.000 bis 10.000 Leute -, um damit noch einmal ein eindeutiges Zeichen in
Richtung USA und Richter Yohn zu senden.
Anbei als attachment erhaltet Ihr ein kleines animiertes Werbebanner für
die Demo im gif-Format. Es wäre toll, wenn Ihr dieses Banner auf Eure
Webseiten packen und am besten noch mit unserer Seite verlinken könntet
(www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia).
Außerdem wäre es super, wenn Ihr das Banner auch an andere Leute
weiterschicken könntet, damit diese es auch auf ihre Seiten packen können.
Und: Startet eigene Aktionen, laßt Euch was einfallen!
Vielen Dank und hoffentlich bis zum 5.2. ...
Solidaritätsbüro Mumia Abu-Jamal Berlin
Update zur juristischen Situation von Mumia Abu-Jamal
und zum Stand der Planungen für bundesweite Soliaktivitäten
Stand: 11.11.1999
Am 13. Oktober 1999 unterschrieb Pennsylvanias republikanischer Gouverneur
Thomas Ridge erneut einen Hinrichtungsbefehl für den afroamerikanischen
Journalisten und ehemaligen Black Panther Aktivisten Mumia Abu-Jamal,
nachdem ein erster Hinrichtungsbefehl im August 1995 zehn Tage vor dem
Exekutionsdatum aufgrund weltweiter Proteste ausgesetzt wurde. Der heute
45jährige Mumia Abu-Jamal wurde am 9. Dezember 1981 wegen angeblichen Mordes
an dem weißen Polizeibeamten Daniel Faulkner festgenommen und im Juli 1982
nach einem nur vierzehntägigen Prozeß von einer ausschließlich weißen
Geschworenenjury im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zum Tode
verurteilt. Dieser Prozeß war nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen
wie amnesty international, unabhängigen Beobachtern, Juristenvereinigungen
etc. derart mit Fehlern und Nachteilen zuungunsten von Abu-Jamal behaftet -
Zeugen wurden nachweislich von Polizei und Staatsanwaltschaft unter Druck
gesetzt, Beweismittel verschwanden, Abu-Jamals Pflichtverteidiger erklärte
sich selbst für inkompetent, potentielle afroamerikanische Geschworene wurden
ausgeschlossen etc -, daß diese Organisationen gemeinsam mit Schriftstellern
wie dem Nobelpreisträger Günther Grass und Tausenden von Menschen in den USA,
Europa. Südafrika und Lateinamerika ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal
fordern. Bisher war diese Forderung erfolglos. Jetzt versuchen Abu-Jamals
Anwälte vor dem zuständigen Bundesbezirksgericht ein neues Verfahren für
Mumia Abu-Jamal auf der Grundlage der sog. "habeas corpus" Klausel zu
erhalten. Danach hat jeder Gefangene das Recht, das sein oder ihr Verfahren
von einem unabhängigen Richter geprüft wird. Der zuständige Richter in diesem
Fall ist Judge William Yohn am Federal District Court in Philadelphia.
Was passiert jetzt vor Gericht?
Am 23. Oktober hob Bundesrichter William Yohn auf Antrag von Abu-Jamals
Verteidigern den Hinrichtungsbefehl auf. Er benötige Zeit, um den Antrag
auf ein neues Verfahren zu prüfen, erklärte Yohn seine Entscheidung. Zunächst
einmal sollen Abu-Jamals Verteidiger bis zum 7. Dezember eine Reihe von
Präzedenzfällen schriftlich anführen, auf die sie ihren Antrag auf ein
neues Verfahren stützen. Insgesamt macht das Verteidigerteam um Len Weinglass
29 Punkte geltend, in denen Mumias verfassungsmäßige Rechte auf ein faires
Verfahren in dem Prozeß von 1982 verletzt wurden. Am 7. Dezember will Len
Weinglass Richter Yohn auch die vielen Solidaritätsfaxe überreichen, in denen
Menschen aus aller Welt den Richter auffordern, Mumia ein neues Verfahren zu
gewähren (An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle, die diese Faxe
schon geschickt haben, wir haben sie an Len Weinglass weitergeleitet und
werden kurz vor dem 7. Dezember dann die Faxe, die bis dahin noch bei uns
eingegangen sind, auch noch an Len Weinglass schicken). Danach hat die
Staatsanwaltschaft bis zu sechzig Tage Zeit, um auf den Antrag von
Abu-Jamals Verteidigern zu antworten. Ob die Staatsanwälte diese Frist voll
ausschöpfen werden oder eher reagieren, ist nicht vorhersehbar. Dann hat Len
Weinglass noch einmal zwanzig Tage Zeit, um eine erneute Stellungnahme
abzugeben. Erst dann - nach Schätzungen aus den USA wird es wohl Februar oder
Anfang März werden - wird Richter Yohn eine erste mündliche Anhörung - sog.
"oral arguments" - beider Seiten anberaumen, bei der Mumias Anwälte und die
Staatsanwaltschaft ihre Standpunkte noch einmal vortragen werden.
Hauptforderung von Mumias Anwälten ist es, daß Richter Yohn eine neue
Beweisaufnahme anordnen soll - ein sog. "evidentiary hearing". Die
Beweisaufnahme böte die einmalige Chance, die neuen Zeugen und Beweise in das
Verfahren einzuführen, die von den Vorinstanzen - insbesondere vom
erstinstanzlichen Richter Albert Sabo - abgelehnt wurden.
Diese neuen Zeugen und Beweise können nur vor Richter Yohn eingeführt
werden.
Sollte Richter Yohn eine Beweisaufnahme ablehnen, entscheidet er aufgrund
der Aktenlage von 1982 - die bekanntermaßen für Mumia sehr ungünstig
ausgefallen ist. Wann Richter Yohn über eine Beweisaufnahme und für oder
gegen ein neues Verfahren für Mumia entscheidet, ist noch völlig offen. Dem
Richter sind gesetzlich keine Fristen gesetzt. Er trifft die Entscheidungen
nach eigenem Ermessen.
Die nachgeordnete Instanz nach Richter Yohn ist ein
Bundesberufungsgericht, das mit drei Richtern besetzt ist. Diese
entscheiden nach Aktenlage und orientieren sich erfahrungsgemäß an der
Entscheidung der Vorinstanzen. Als letzte Möglichkeit bliebe dann noch einmal
der Weg zum Obersten Gerichtshof der USA, der allerdings schon zwei Mal Mumias
Berufungsanträge ungehört zurückgewiesen hat - zuletzt am 4. Oktober 1999.
Was ist in Planung, um die entscheidende Phase, in der sich Mumias
Verfahren momentan befindet, zu begleiten und Öffentlichkeit zu schaffen?
Das Bundesweite Treffen der Mumia-Soligruppen hat Ende Oktober
entschieden, daß am 5. Februar 2000 in Berlin eine bundesweite Demo unter
dem Motto "Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal" und mit den
Forderungen "Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit für alle politischen
Gefangenen" stattfinden soll. Diese Demo soll kurz vor der ersten mündlichen
Anhörung vor Richter Yohn noch einmal massiv Öffentlichkeit für Mumias Fall
schaffen und die Brisanz der aktuellen Situation unterstreichen sowie
möglichst viel Druck aufbauen. Ein bundesweiter Aufruf und
Mobilisierungsplakate werden hoffentlich ab Mitte Dezember zur Verfügung
stehen. Weitere Infos zum Stand der Mobilisierung könnt Ihr jederzeit über die
Webseite abfragen. Davor wird es am 2. Dezember, dem internationalen
Aktionstag für Mumia, in verschiedenen Städten in Deutschland Aktionen geben.
Geplant sind u.a. eine Mahnwache in München sowie am 4. Dezember eine
regionale Demo in München, in Berlin soll eine regionale Demo mit Ramona
Africa und abends eine
Infoveranstaltung mit ihr stattfinden. Wenn Ihr in Euren Städten etwas
plant, laßt es uns doch zukommen, wir stellen die Aktionen dann ins Netz.
Soweit erstmal, das Mumia Solibüro Berlin
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