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Hamburg: Freispruch für Totalverweigerer

PRESSEMITTEILUNG
Freispruch für Totalverweigerer

Hamburg, d. 3.11.00 Heute wurde der konsequente Kriegsdienstverweigerer
Jan Reher vom Amtsgericht Hamburg-Harburg überraschend vom Vorwurf der
,Dienstflucht' (§53 ZDG) freigesprochen.
Der Student weigert sich, den Zivildienst abzuleisten, da dieser
"militärisch genau so verplant ist wie der Dienst bei der Bundeswehr". "Wer aus
Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert weil er sich an keinem
Krieg beteiligen will, der kann seine Verplanung in den aktuellen
militärischen Strategien nicht akzeptieren. Zivildienstleistende sind nach Aussage
des Verteidigungsministeriums nicht wegzudenken aus militärischen
Auseinandersetzungen." Als Zivildienstleistender wäre er im Kriegsfall wie Soldaten
unbefristet zivildienstpflichtig und hätte im Feldlazarett oder etwa beim
Minenräumen dienst zu tun. Reher: "Es ist für mich jedoch auf keinen Fall
ausreichend, nur keine Waffe zu tragen um an anderer Stelle genau so kriegsrelevant
eingesetzt zu werden". Entgegen der verbreiteten Meinung gibt es in
Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, es ist vielmehr nur der direkte
Waffendienst in der Bundeswehr verweigerbar.
Um 17.00 war nach etwa 4 Stunden Verhandlung die Überraschung komplett:
Richter Panzer schloss sich den Argumenten der Verteidigung weitgehend an und
sprach den Angeklagten unter Hinweis auf Art.1 (Würde des Menschen) und
Art.4 (Gewissensfreiheit) frei. Vor dem Hintergrund des verfassungs-, staats-
und völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der NATO auf Jugoslawien kommen zwar
immer mehr Juristen zu ähnlichen Ergebnissen, in dieser Deutlichkeit hatte
damit aber niemand gerechnet.
In seiner knapp einstündigen Erklärung ging Reher zunächst auf die massive
Rechtswidrigkeit des Kosovokrieges, den antidemokratischen Charakter des
Militärs und seine prinzipielle Ablehnung von Gewalt gegen Menschen ein.
Anhand von Gesetzestexten, offiziellen Planungen und Zitaten belegte er
ausführlich die militärische Verplanung des ,Zivildienst' genannten ,Kriegsdienstes
ohne Waffe', um schließlich dessen antisozialen und arbeitsmarktpolitisch
widersinnigen Charakter zu erläutern.

Aktenzeichen:
7303 Js 220/99 (Staatsanwaltschaft Hamburg)
619 Ds 32/00 (AG Hamburg-Harburg)

Für die Richtigkeit,
Niels Pomplun


Adressen:
Die Desertöre, Nernstweg 32, 22765 Hamburg, mailto:desertö re@gmx.de
Verteidiger Jörg Eichler, Tel./Fax.: 0351 8014989,
mailto: je519121@rcs.urz.tu-dresden.de
Verteidiger Detlev Beutner, mailto: d.beutner@link-f.frankfurt
Jan Reher, 040/76755879, mailto: jan.reher@gmx.de
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Buxtehuder Str. 9, 21073 Hamburg, Abteilung
619, Richter Panzer, Tel: 040/ 4 28 71-36 50


 

03.11.2000
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