Bonn: Urteilsverkündung am 4.1. in Bonn betreffend Wuppertaler Antifaschisten.
Mitteilung für Presse und interessierte Öffentlichkeit
Für Donnerstag, den 04.01. ist die Urteilsverkündung vor dem Bonner
Landgericht im Prozess gegen den Wuppertaler Antifaschisten Martin zu
erwarten.
An nun insgesamt vier Verhandlungstagen in der Berufungsinstanz hat die
Verteidigung anhand von entlastenden Zeugenaussagen und Polizeivideos
akribisch nachgewiesen, dass der angeklagte Antifaschist, der im Verlauf
der antifaschistischen Demonstration gegen den NPD-Aufmarsch am 24.10.98
eine Flasche auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, sich zum
Zeitpunkt des Flaschenwurfes an einer völlig anderen Stelle im
Polizeikessel befunden hat. Dies war zwar in der ersten Instanz, in der
Martin vor einem Jahr zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt
worden war, bereits durch mehrere Zeugenaussagen nachgewiesen worden,
wurde allerdings aufggrund des offensichtlichen Verurteilungswillen des
Amtsrichters für nichtig befunden. Auch diesmal mußte der Angeklagte -
entgegen dem postulierten rechtsstaatlichen Anspruchs - seine Unschuld
nachweisen angesichts einer ohnehin schon äußerst vagen und in vielerlei
Hinsicht unstimmigen Aussage des Belastungszeugen, die jeglicher
juristischer Belastungssubstanz entbehrte. So nannte der Belastungszeuge
als Identifikationsmerkmale Kapuzenpulli, Sonnenbrille und markante
Gesichtszüge, wobei offenbleibt, wie er diese angesichts der
andererseits behaupteten Vermummung gesehen haben will. Außerdem habe
die gesamte obere Bekleidung durchgehend eine dunkle Farbe gehabt -
obgleich der Angeklagte, der tatsächlich auf der fraglichen
Gegendemonstration gewesen und dort gefilmt worden war, nachweislich
einen grünen Pulli und eine blaue Jeansjacke getragen hatte. Zum anderen
grenzte der Belastungszeuge den Zeitpunkt des Flaschenwurfes anhand
einer Sequenz in einem Polizeivideo auf einen Zeitpunkt ein, an dem -
nachdem es tatsächlich Auseinandersetzungen mit der Polizei gegeben
hatte - offensichtlich sich die gesamte Situation wieder beruhigt hatte,
was nicht zuletzt auf den Videos zu sehen ist.
Trotz dieser eindeutigen Beweislage zugunsten des Angeklagten plädierte
der Staatsanwalt auf Verwerfung der Berufung, d.h. auf Bestätigung der
Bewährungsstrafe, die Verteidigung forderte Freispruch für den
Angeklagten.
Das Urteil wird nun am Donnerstag, 11.00 Uhr vor dem Landgericht Bonn,
Wilhelmstraße 21, Raum 13B verkündet. Wie gehabt ist rege öffentliche
Teilnahme am nunmehr (voraussichtlich) letzten Prozesstag erwünscht.
Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden weiterhin dringend
benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000,
Stichwort: Prozess Bonn
Kontakt (email): rhg@gmx.li
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