Bonn: Wuppertaler Antifaschist freigesprochen
Wuppertaler Antifaschist vom Bonner Landgericht freigesprochen
Nach nunmehr sechs Prozesstagen in der Berufungsinstanz ist am 04.01.01 der angeklagte Antifaschist Martin aus Wuppertal vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung an einem polizeibeamten und des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Das Bonner Landgericht hob damit das Urteil des Amtsgerichts auf, das Martin im September 99 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Angeklagt wurde Martin aufgrund des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen Körperverletzung. Konkret wurde er beschuldigt, während der Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Mit dem Freispruch geht eine fast eineinhalb Jahre lange Gerichtsfarce zu Ende, die von dem nahezu unbedingten Verurteilungswillen gegen einen Antifaschisten geprägt war. So wurde im ersten Verfahren entlastendes Beweismaterial (Polizeivideos!) zu Verhandlung nicht zu gelassen, Zeuginnenaussagen nicht gewürdigt und auf der Grundlage einer abstrusen und vagen Belastungsaussage eines Polizeibeamten verurteilt. Und auch in der Berufungsinstanz war die Verteidigung mit einer im engen Sinne politischen Justiz - d.h. einem allem entlastenden Beweismaterial gegenüber ignorantem Staatsanwalt sowie einem an eher be- als entlastendem Material interessierten Gericht - konfrontiert. Letztlich allerdings musste das Gericht unter Vorsitz von Richterin Börger den Angeklagten freisprechen, weil die Verteidigung anhand von Polizeivideos akribisch nachweisen konnte, dass der Angeklagte der fragliche Flaschenwerfer nicht sein konnte, weil er sich zum behaupteten Tatzeitpunkt an anderer Stelle im Polizeikessel aufhielt. Dass vor diesem Hintergrund das Gericht den Angeklagten nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern "nur" aus Zweifel an der Schuld freisprach und an der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen festhielt, unterstreicht die durchgängige Voreingenommenheit der Justiz in diesem Verfahren.
Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Revision beantragen wird, um damit eine Veruteilung doch noch möglich zu machen. Dennoch ist der Freispruch eine wichtige Zäsur für den angeklagt gewesenen und nicht zuletzt für seine beiden Anwältinnen Anne Mayer und Ingrid Maas, die durch ihre engagierte und hartnäckige Verteidigung das gute Ergebnis überhaupt erst möglich gemacht haben. Außerdem wollen wir uns bei allen bedanken, die Martin im Verlauf des Verfahres z.B. durch Prozesskostenspenden, Begleitung des Verfahrens oder konkrete Hilfestellung (Videoauswertung!) unterstützt haben.
Ewtaig übrig beibende Rechtshilfespenden werden weiterhin kriminalisierten Antifaschisten und Antifaschistinnen zu Gute kommen.
Detaillierte Informationen zum gesamten Prozessverlauf finden sich unter: http://www.azwuppertal.partisan.net
Kontakt: rhg@wtal.d
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