bundesweit: LSVD übt sich in Selbstbeweihräucherung
whk-Ruhrgebiet
Läßt sich der 1990 gegründete Lesben- und Schwulenverband für
NS-Verfolgung kollektiv entschädigen?
whk: individueller Ausgleich für tatsächliche Opfer/Mittäterschaft von
LSVD-Sprecher und Ex-Bundesanwalt Manfred Bruns bei §175-Verfahren in
der BRD
Anläßlich des heutigen Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus
forderte der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland
(LSVD) Manfred Bruns ein Denkmal für die im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen in Berlin. Darüber hinaus mahnte er "für die
Vernichtung der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsbewegung durch die
Nationalsozialisten" bei der Bundesregierung "einen gerechten Ausgleich
in Form einer Stiftung zur Förderung schwul-lesbischer
Bürgerrechtsarbeit" an. Dazu erklärt das whk:
Das whk verwahrt sich gegen die auch von Teilen des LSVD betriebene, in
der schwulen Mahnmalsdebatte seit Jahren latente Analogisierung der
NS-Homosexuellenverfolgung mit der von Juden, Sinti und Roma. Weder in
Charakter noch Intensität waren sie annähernd vergleichbar: Seriöse
Schätzungen sprechen von 5000-6000 schwulen Opfern gegenüber 6 Millionen
jüdischen Opfern und einer halben Million ermordeter Sinti und Roma.
Jenseits der Selbstethnisierung der Homosexuellen wird man somit
nirgends einer größeren Anzahl homosexueller NS-Opfer gedenken können
als am künftigen Mahnmal für die ermordeten Juden Europas. In den 90ern
sind zudem von der Homo-Szene akzeptierte Gedenkorte erkämpft worden -
die vom damaligen SVD "erkämpfte" und von den Opferverbänden
mehrheitlich abgelehnte Neue Wache gehört indes nicht dazu. Gerade dort
wurde gegen massiven Widerstand aus der Lesben- und Schwulenszene ein
würdiges Gedenken vom früheren SVD verhindert.
Als anmaßend bewertet das whk den Ruf nach einer kollektiven
Entschädigung. Das whk weist darauf hin, daß es gerade der LSVD ist, der
sich mit dieser Forderung seit Jahren als Nachlaßverwalter einer
zerstörten homosexuellen Infrastruktur aufspielt. Dazu versieht er sie
permanent in ahistorischer Weise mit seiner Selbstbezeichnung
"homosexuelle Bürgerrechtsbewe-gung". Das whk fordert statt dessen
feste, von einer unabhängigen Instanz verwaltete Haushaltstitel für
zahlreiche Projekte und Einrichtungen in dieser Szene, die hohen
politischen, sozialen und kulturellen Wert haben, aber um ihre Existenz
kämpfen müssen. Im Gegensatz zum Grünen-nahen LSVD werden sie nicht von
Bundes- und Landesministerien üppig finanziert. Jetzt die nie
entschädigten schwulen/lesbischen NS-Opfer zu instrumentalisieren, um an
weitere Mittel zu gelangen, hält das whk für unsäglich.
In seiner Erklärung weist Manfred Bruns zu Recht auf die Kontinuität der
Schwulenverfolgung in der Bundesrepublik hin - bis 1969 nach der
verschärften NS-, bis 1994 nach der liberalisierten Fassung des §175.
Das whk hielte es für eine späte Geste des Anstandes, würde sich der
LSVD endlich von seinem Bundessprecher Bruns trennen, der als Anwalt
beim Bundesgerichtshof an dieser Verfolgung beteiligt war und sich davon
nie distanziert oder sich dafür gar öffentlich entschuldigt hat.
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