Berlin: Totalverweigerer vor Gericht
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
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Presseinfo-Nr.: 04/01
Datum: 29.01.2001
Redaktion: Ralf Siemens
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Totalverweigerer vor Gericht
Dienstag, 30. Januar 2001, 9.00 Uhr
Amtsgericht Berlin-Tiergarten
Wilsnacker Str. 4, Raum 1/B 131
Sascha Weber hat seinen Zivildienst nach 15-tägiger Dauer 1998
abgebrochen. Er hat damit formal den Straftatbestand der
"Zivildienstflucht" erfüllt. In der BRD umfasst das Grundrecht
auf Kriegsdienstverweigerung lediglich den Dienst an der Waffe.
Wer auch den Kriegsdienst ohne Waffe verweigert, wird für seine
konsequente Entscheidung mit Strafmaßnahmen verfolgt. Bis zu fünf
Jahren Haft drohen Menschen, die sich als konsequente Verweigerer
jeglichen Kriegsdienstes verstehen und als solche handeln.
Der Zivildienst ist ebenfalls ein Kriegsdienst ist. Deshalb hat
Sascha Weber auch diesen Dienst verweigert. Er wird vor Gericht
darlegen, wie der Bereich des Zivildienstes im Rahmen des Konzeptes
der Gesamtverteidigung militärisch verplant ist. Als Zivildienstleistender
würde er im Kriegsfall gezwungen werden, indirekt das gezielte
Töten von Menschen zu unterstützen. Der Zivildienst ist genau wie
das Militär konsequent hierarchisch aufgebaut, und Dienstleistende
unterliegen dem Prinzip von Befehl und Gehorsam.
Es gibt zunehmend mehr juristische und politische Einwände gegen
die Wehrpflicht. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Gericht
unbeeindruckt von der zur Zeit stattfindenden Debatte um die
Wehrpflicht zeigt und ihn verurteilt oder den Mut hat, von der
gängigen Praxis skandalöser strafrechtlicher Verfolgung totaler
Kriegsdienstverweigerer abzuweichen. Die Wehrpflicht ist ein Relikt
vergangener Zeiten. Nicht Verstöße gegen die Wehrpflicht sind
kriminell - die Wehrpflicht ist es.
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