Berlin: Totalverweigerer Sascha Weber zu Geldstrafe verurteilt
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Presseinfo-Nr.: 05/01
Datum: 30.01.2001
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Totalverweigerer Sascha Weber zu Geldstrafe verurteilt
Sascha Weber ist heute vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer
Geldstrafe von 1800 DM verurteilt worden.
Sascha Weber hatte seinen Zivildienst nach siebentägiger Dauer im
Oktober 1999 abgebrochen und erfüllte damit formal den Straftatbestand
der "Zivildienstflucht". Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte
Sascha Weber deswegen heute zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen
in Höhe von 20 DM. Die Richterin erkannt in ihrer Urteilsbegründung
zwar ausdrücklich an, dass Sascha Weber eine Gewissensentscheidung
getroffen habe, jeden Kriegsdienst und damit auch den Zivildienst
zu verweigern. Aber nach ihrer Auffasung wird die totale Verweigerung
des Kriegsdienstes nicht von dem Grundrecht der Gewissensfreiheit
geschützt. Der Argumentation der Verteidigung, die wegen dieses
Grundrechtes der Gewissensfreiheit einen Freispruch beantragt hatte,
wollte die Richterin nicht folgen.
Ob die Staatsanwaltschaft, die eine sechsmonatige Freiheitsstrafe,
ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, forderte, gegen dieses Urteil
Berufung einlegen wird, bleibt abzuwarten.
Auch wenn dieses Urteil gegen einen Totalverweigerer im Vergleich
zu anderen Ausdruck einer liberaleren Praxis ist, halten wir es
angesichts zunehmender Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der
Wehrpflicht für einen Skandal, dass junge Menschen, die sich jedem
Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigern, in unserem Land immer
noch kriminalisiert werden. Wir fordern die sofortige Abschaffung
der allgemeinen Wehrpflicht und das Ende dieser skandalösen
Rechtspraxis.
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