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Greifswald: NPD- Kreisvorsitzender will gegen Presse klagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im rechtsextremen "stoertebeker.net" vom 26. 2. wird angekündigt, daß der
Greifswalder NPD- Kreisvorsitzende Maik Spiegelmacher eine Klage wegen
Verleumdung erwägt:

"Besonders zornig ist die vereinigte Journaille Mecklenburg-Vorpommerns
offensichtlich auf den Greifswalder NPD-Chef Spiegelmacher, dem vorgeworfen wird
´mehrfach wegen gemeinschaftlichen Mordes und gefährlicher Körperverletzung´
verurteilt zu sein. Ein glatter Rufmord über den sich Spiegelmachers Anwalt
jedoch schon jetzt die Hände reiben dürfte, da Spiegelmacher noch nie wegen
Mordes verurteilt wurde und schon gar nicht mehrfach. Wir glauben, daß diese
Sache für Spiegelmacher und die NPD bei einer entsprechenden Schadensersatzklage
gegen OSTSEEZEITUNG; SCHWERINER VOLKSZEITUNG und NORDDEUTSCHE NEUESTE
NACHRICHTEN ein erkleckliches Sümmchen einbringen dürfte und dem
verantwortlichen Journalisten Ralph Sommer eine Menge Ärger."

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, Ihnen das Vorstrafenregister des Herrn
Spiegelmacher vorzustellen.
Im Verbotsantrag der Stadt Greifswald gegen die NPD- Demo am 14. 1. 2001
(nachzulesen unter Pressemeldungen der Stadt Greifswald) steht Spiegelmacher an
erster Stelle der vorbestraften Rechtsextremen.
Zur "Richtigstellung" würde es genügen, diesen Text über Spiegelmacher zu
zitieren:

"1. (Name geschwärzt):

a) Urteil des AG Greifswald vom 07.04.1992 u. a. wegen gefährlicher
Körperverletzung mit Vergehen gegen das Waffengesetz zu 1 Jahr und 6 Monaten
Jugendstrafe;

b) Urteil des LG Stralsund vom 03.03.1993 wegen gemeinschaftlich versuchten
Mordes und der Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe
von 4 Jahren unter Einbeziehung der Entscheidung des AG Greifswald vom
07.04.1992;

c) Urteil AG Neubrandenburg vom 10.03.1995 wegen gefährlicher Körperverletzung
10 Monate Freiheitsstrafe, 3 Jahre Bewährung;
e) Urteil AG Greifswald vom 15.11.1996 wegen Volksverhetzung zu 6 Monaten
Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung;

d) Urteil AG Greifswald vom 13.11.1998 wegen vorsätzlicher
Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, Bewährungszeit
bis zum 12.11.2001."

Inzwischen hat Maik Spiegelmacher jedoch ein weiteres Mal vor Gericht gestanden,
weil er beschuldigt wurde, sich während des Wahlkampfes 1998 an einem
gewalttätigen Überfall auf 3 junge Männer beteiligt zu haben. Der Fall ging bis
vors Landgericht Stralsund. Spiegelmacher bot jedoch den NPD- "Star"- Anwalt
Eisenecker auf, und da es nur einen Zeugen gab, der ihn erkannt hatte, kam
Spiegelmacher diesmal ungeschoren davon.
Ende 2000 wurde gegen ihn laut stoertebeker.net wegen Anstiftung zu einer
Straftat polizeilich ermittelt (zwei NPD- Freundinnen waren verdächtig, auf sein
Geheiß hin ein Mädchen verprügelt zu haben).

Mit freundlichen Grüßen
Ermittlungsausschuß
des Greifswalder Bündnisses gegen Rechts

 http://www.greifswald-gegen-rechts.de

 

26.02.2001
Ermittlungsausschuß BgR Greifswald   [Aktuelles zum Thema: Antifaschismus]  Zurück zur Übersicht

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