Bielefeld/ Berlin: Den Richtigen getroffen!
Presseerklärung anläßlich des Farbbeutelwurfes auf Bundesaußenmininster Fischer während des Kriegsparteitages der Grünen in Bielefeld 1999
Betrifft: Berufung der Oberstaatsanwältin Hundertmark gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bielefeld vom 22.12.2000
Am Himmelfahrtstag der Grünen 1999 wurde Kriegsaußenminister Fischer durch einen Farbbeutel als mitverantwortlich für Krieg und
Vertreibung blutrot markiert.
Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte die Aktion mit einer Geldstrafein Höhe von 120 Tagessätzen zu je 30 DM.
In Ihrer Berufungsbegründung vom 6. März 2001 argumentiert die Staatsanwaltschaft Bielefeld wie folgt:
"Die Tat ist auf einer Parteiversammlung begangen worden. Sie war ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und den demokratischen
Willensbildungsprozeß." (...) "Jetzt will er seine Tat damit rechtfertigen, dass er Bundesaußenminister Fischer für seine
Mitverantwortung an den Ziviltoten des Kosovokrieges maßregeln wollte."
Dazu erkläre ich:
Fischer ist kein Opfer des Kosovokrieges sondern ein Täter. Insofern erkennt die Staatsanwaltschaft ganz richtig, dass die Aktion gegen Fischer eine aktive und parteiliche Einflußnahme auf einen Willensbildungsprozeß war um den Antikriegswiderstand zu stärken.
Radikaler Widerstand und mutige Zivilcourage gegen die kriegerische Gewalt unter anderem eines Bundesaußenminister Fischers wird auch
für die Zukunft unerläßlich sein.
21. März 2001
S. Fansa
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