Freiberg/ Sachsen: Führender Nazikader verklagt linke Stadtzeitung
Alternative Zeitung FreibÄrger
Haus der Demokratie
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Pressemitteilung
Der Vorsitzende der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen in Sachsen möchte nicht Neonazi genannt werden – und klagt gegen alternative Zeitung
Die Strafanzeige
Im sächsischen Freiberg wurde im Mai 2000 gegen die alternative Zeitung „Freibärger“ wegen Beleidigung und unerlaubter Veröffentlichung eines Fotos Strafanzeige erstattet. Der sächsische Vorsitzende der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen (JLO), Alexander Kleber, fühlte sich durch einen Artikel angegriffen, der ihn als Neonazi bezeichnete und ein Foto von ihm als Teilnehmer einer Demonstration der Interessengemeinschaft Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands e.V. im März 2000 in Dresden zeigt.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz stellte das Verfahren im Oktober 2000 ein, da sie die Grenzen der Pressefreiheit nicht überschritten sah.
Das Zivilverfahren
Daraufhin versuchte Kleber auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz einzuklagen und eine Unterlassungsverfügung gegen den „FreibÄrger“ zu erwirken. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiberg vertrat ihn der Berliner Rechtsanwalt Carsten Schrank, der bereits durch die Verteidigung rechtsextremer Jugendlicher im Gubener Hetzjagdprozeß bekannt geworden war und für die NPD erfolgreich gegen Demonstrationsverbote geklagt hatte.
Im Laufe des Zivilrechtsverfahrens erschienen mehrere Artikel von und über Alexander Kleber in rechtsextremen Zeitungen wie den Unabhängigen Nachrichten (Dezember 2000) und Nation und Europa (Heft 1 / 2001), aber auch auf den Internetseiten des rechtskonservativen Studienzentrums Weikersheim. In diesen Artikeln wird vor allem gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft polemisiert und unterstellt, dass sich nun jeder rechts stehende Deutsche öffentlich als Neonazi beschimpfen lassen müsste.
Am 26. März wurde die Klage vor dem Zivilgericht in erster Instanz abgewiesen. In der Urteilsbegründung wird die Güterabwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit zugunsten der Pressefreiheit entschieden. Die Veröffentlichung des Bildes wird als zulässig erklärt, da Alexander Kleber eine „absolute Person der Zeitgeschichte“ sei.
Möglicherweise wird Alexander Kleber nun vor dem Landgericht Chemnitz klagen.
Wer ist die JLO?
Vor der Veröffentlichung des strittigen Artikels im „FreibÄrger“ hatte sich die Landsmannschaft Ostpreußen von ihrer Jugendorganisation, der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen (JLO), im Januar 2000 getrennt. Als Grund dafür wurden von der Mutterorganisation rechtsextreme Tendenzen innerhalb des Jugendverbandes angegeben. Für diese Radikalisierung wurde dabei vor allem der damalige Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen-Niederschlesien, Alexander Kleber, verantwortlich gemacht.
Nach dieser Abspaltung arbeiteten NPD und JLO in Sachsen immer offener zusammen. So nahm Alexander Kleber unter anderem im August 2000 an einem Aufmarsch der NPD in Halle teil. Der „Spiegel“ dokumentierte die Demonstration mit einem Foto, auf dem Alexander Kleber mit einer schwarz–weiß–roten Fahne neben dem NPD/JN Funktionär Steffen Hupka zu sehen ist (Spiegel Nr. 48/2000, S. 63).
Auch der sächsische Verfassungsschutz beobachtet die JLO aufmerksam. Bereits 1999 berichtete er von einem "Ostpreußischen Abend" im Dresdener "Café Germania", der von einem bekannten Rechtsextremisten musikalisch umrahmt wurde (Sächsischer Verfassungsschutzbericht 1999, S. 40-42).
Am 26. März 2001 wurde die Klage im Zivilverfahren vom Amtsgericht Freiberg in erster Instanz abgewiesen. Das die bisherigen Gerichtsverfahren in überregionalen rechtsextremen Zeitungen als eine Art Präzedenzfall dargestellt worden ist, gehen wir davon aus, dass Alexander Kleber in der nächsten Instanz klagen wird.
Bitte unterstützen Sie daher unser Engagement gegen führende Köpfe des Rechtsextremismus / Neonazismus in Sachsen durch eine Berichterstattung in überregionalen Medien.
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