Frankfurt/Main: Tatort Flughafen
Der Rhein-Main-Airport ist der deutsche Abschiebeflughafen
Nr. 1. Über 10 000, also im Tagesdurchschnitt 30 bis 40
Menschen, werden von hier aus jedes Jahr abgeschoben, die
Hälfte davon in Maschinen der Lufthansa. Immer wieder werden
solche Abschiebungen unter Anwendung aller Gewaltmittel
durchgesetzt. So ist es kein Zufall, dass Kola Bankole 1994
und Aamir Ageeb 1999 beim Abflug von Rhein-Main in
Lufthansaflugzeugen von Beamten des BGS zu Tode gebracht
wurden.
Seit mit Einführung der Schengenregelung ein Ring
sogenannter sicherer Drittstaaten um Deutschlands
Außengrenzen gezogen wurde, stellt der Luftweg die einzig
verbleibende Variante dar, nach Deutschland einzureisen und
hier Asyl beantragen zu können. Diesem Weg soll das
sogenannte Flughafenverfahren einen Riegel vorschieben: In
dem als exterritorial definierten Transitgebäude C 182 ist
seit 1993 ein Internierungslager eingerichtet, in dem
neuankommende Flüchtlinge festgehalten und von der
Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung ferngehalten
werden. Nach einer Schnellprüfung wird ein Teil der
Asylsuchenden sofort wieder vom Flughafen aus abgeschoben,
ohne jemals »eingereist« zu sein. (Selbst Asylsuchende, die
unter BGS-Bewachung in 50 km entfernten Psychiatrien oder
Krankenhäusern gebracht werden, gelten juristisch nicht als
in Deutschland angekommen.) Die katastrophalen Bedingungen
in dem »Grenzgefängnis« am Flughafen, in dem seit Oktober
1999 auch unbegleitete Kinder arrestiert werden, sind von
der Willkür und Gewalt seitens BGS-Beamten, wenig Aussicht
auf Unterstützung und juristische Beratung und nicht zuletzt
unerträglich langen Aufenthaltszeiten geprägt, die die
Betroffenen durch eine »Freiwilligkeitserklärung« absegnen
müssen. Im Mai letzten Jahres nahm sich Naimah Hadjar im
Internierungslager das Leben, nachdem sie 234 Tage in Haft
und Psychiatrie verbracht hatte. Mit Protestbriefen,
Hungerstreiks und Ausbruchsversuchen wehren sich die
Betroffenen immer wieder gegen diese Zustände. Dem
Widerstand und der Kritik an den (Langzeit-)Inhaftierungen
begegnet das Bundesinnenministerium mit Plänen für einen
weiteren Knast: Das Internierungslager im Transitbereich
soll durch eine neue »Rückschiebungshaftanstalt« auf dem
Flughafengelände ergänzt werden. Hierher sollen diejenigen
verlegt werden und auf ihre Abschiebung warten, deren
Asylantrag im Schnellverfahren als »offensichtlich
unbegründet« abgelehnt worden ist.
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