Leipzig: Zur Bestätigung des Verbots der Demonstration "Deutschland den Krieg erklären" durch das Verwaltungsgericht Leipzig
aktuelle Pressemitteilung des Bündnis gegen Rechts Leipzig zur Demonstration am 1.September
http://www.nadir.org/bgr
http://www.left-action.de/krieg
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Zur Bestätigung des Verbots der Demonstration "Deutschland den Krieg erklären" durch das Verwaltungsgericht Leipzig
Linksradikale werden am 1.9. auf dem Augustusplatz "Gesicht zeigen".
Der in den letzten Tagen in Leipzig vielbeschworene "Geist von `89" hat mit dem generellen Demonstrationsverbot für linkesradikale Gruppen in der Leipziger Innenstadt sein wahres Antlitz
wieder einmal deutlich zur Schau gestellt. Radikal kritische Positionen werden nur solange geduldet, wie sie ein Nischendasein führen und niemandem weh tun. Tritt man damit aber in die Öffentlichkeit, enthüllt sich schnell die Fratze des "Extremismus der Mitte".
Die Begründung des Verbots der 18.00 Uhr Demonstration wegen "zeitlicher und räumlicher Nähe" zur Nazidemo ist allein schon deswegen Makulatur, weil das Oberverwaltungsgericht Bautzen der Stadt Leipzig alle Möglichkeiten eingeräumt hat, die Nazidemo zu beauflagen. So wäre es ein leichtes, beide Demonstrationen - zeitlich wie räumlich - voneinander zu trennen.
Die momentane Situation läßt dem BgR nur eine Möglichkeit. Der Pressesprecher des BgR Matthias Klemm erklärt:
"Uns wurde durch Stadt und Gericht die Möglichkeit genommen, an prominenter Stelle gegen die militaristische deutsche Außenpolitik und ihre Unterstützung durch weite Kreise der Bevölkerung zu demonstrieren. Wir werden es uns trotztdem nicht nehmen lassen an diesem Tag in der Innenstadt "Gesicht zu zeigen". Das Friedensfest der Stadt Leipzig ist dafür genau der richtige Anlaß. Dann wird sich zeigen, von wem an diesem Tag die Gewalt ausgeht."
Bündnis gegen Rechts, den 31.08.01
Anmerkung:
Das Bündnis gegen Rechts behält sich zum momentanen Stand (14.00 Uhr) vor, den vollen Rechtsweg auszuschöpfen. In jedem Fall wird am Abend des 1.9. eine Demonstration stattfinden.
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