Berlin: Menschenrechte und türkisches Militär
Veranstaltung zum Thema "Menschenrechtsverletzungen im türkischen Militär" Montag, 29. Oktober, 19 Uhr Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4,
Berlin-Prenzlauer Berg.
Am Montag, 29. Oktober, findet eine Veranstaltung mit einer Vertreterin des
Vereins der KriegsgegnerInnen Izmir (ISKD) und der Antimilitaristischen
Feministinnen (AnFem) statt.
Es handelt sich um die Vorstellung eines Dokumentationsprojektes zum Thema
Menschenrechte und türkisches Militär.
Seit 1998 beschäftigt sich eine Gruppe von AntimilitaristInnen in der Türkei
damit, Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch die Türkischen
Streitkräfte zu dokumentieren. Im Jahre 1999 wurde eine Broschüre
herausgegeben (in deutscher Übersetzung im Jahr 2000 von uns
veröffentlicht). Das AutorInnenteam arbeitet seither kontinuierlich an der
Fortführung der Dokumentation.
Der Vortrag beschäftigt sich mit folgenden Aspekten:
1. durch die Türkischen Streitkräfte (TSK) verursachte
Menschenrechtsverletzungen an der Zivilbevölkerung. Hierin findet sich eine
Dokumentation aller bekannt gewordener Fälle von Folter und Todesfälle sowie
ein Interview mit einem ehemaligen Soldaten
2. Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Streitkräfte. Hierin finden
sich neben Fällen von Folter, denen hauptsächlich Rekruten (Wehrpflichtige)
unterworfen wurden, auch eine Auflistung bekannt gewordener Fälle von
Selbstmorden sowie "zweifelhafte Todesfälle" und Interviews
3. Kriegssyndrom: Hier wird unter anderem das Posttraumatische
Belastungssyndrom untersucht, unter dem viele Rekruten leiden, und die
Folgen für die Gesellschaft.
Die in der Dokumentation aufgelisteten Fälle sind alle mit Quellenangaben
ausgewiesen. Es wird ersichtlich - und nachweisbar - dass die Türkischen
Streitkräfte nicht nur Menschenrechtsverletzungen in großem Stil begehen,
sondern dass auch die Menschenrechte von Wehrpflichtigen in der Armee nichts
mehr gelten. Vor allem als "unangepasst" geltende Wehrpflichtige (sei es aus
politischen, religiösen Gründen oder aufgrund kurdischer Herkunft) müssen
praktisch ausnahmslos mit körperlicher Misshandlung rechnen.
Die Dokumentation richtet sich schwerpunktmäßig an Beratungsstellen der
Flüchtlingsarbeit und jene türkischen Männer, die sich in der BRD im
Asylverfahren befinden und den Asylantrag unter anderem mit der Tatsache
begründen, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei
nicht umgesetzt wird. Es hat in der Vergangenheit mehrere Fälle gegeben, in
denen Verwaltungsgerichte bzw. das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge erkannt haben, dass Kriegsdienstverweigerern Asyl
zu gewähren sei. Zu diesem Thema wird ein Vertreter des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwaltsvereins sprechen. Weiterhin ist relevant, dass unter
den von Repressalien betroffenen ZivilistInnen der Anteil der kurdischen
Bevölkerung signifikant höher ist.
Die Veranstaltung dient daher nicht nur der Aufklärung über
Menschenrechtsverletzungen, sondern auch der Unterstützung in Asylverfahren.
Hauptvortragende am Montag, 29. Oktober, ist eine am Dokumentationsprojekt
beteiligte Mitarbeiterin des Vereins der KriegsgegnerInnen Izmir und von
AnFem (Antimilitaristische FeministInnen).
Die Broschüre ist bei der Veranstaltung sowie bei uns für DM 3.-zzg. Porto
erhältlich.
Bildungswerk für Friedensarbeit der DFG-VK
Görlitzer Str. 63
10997 Berlin
030/61 07 44 11
berlin@dfg-vk.de
|