Hamburg: Dringender Spendenaufruf: 23-25 Nation-wide Meeting on Residenzpflicht/Residential Obligation
Dringender Spendenaufruf: 23-25 Nation-wide Meeting in Hamburg on Residenzpflicht/Residential
Obligation and Restriction Laws for Refugees in Germany
A ktionskreis zur Unterstützung der Kampagne gegen die Residenzpflicht
c/o B5, Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg
Tel: 040-43 18 90 37
Fax: 040-43 18 90 38
Email: free2move@nadir.org
Dringender Spendenaufruf
bundesweites Treffen zur Strategie- und Perspektivdiskussion
der Kampagne "Freedom of Movement"
23. – 25. November in Hamburg
Wir, der Aktionskreis zur Unterstützung der Kampagne gegen Residenzpflicht bereiten auf Anfrage von The
VOICE Afrika Forum ein dreitägiges Perspektiv- und Strategie- Treffen vor. Das stellt uns vor große
organisatorische und vor allem finanzielle Aufgaben.
Wir erwarten ca. 120 Teilnehmer/innen, in der Mehrzahl Flüchtlinge, die aus dem gesamten Bundesgebiet
anreisen. Um die Teilnahme von den unmittelbar Betroffenen und gleichzeitig Aktivist/innen gewährleisten zu
können, müssen wir eine Fahrkostenübernahme stellen. Innerhalb Hamburgs müssen wir einen Fahrdienst
organisieren.
Wir haben außerdem einige Kosten für Verpflegung von so vielen Menschen über 3 Tage, Mietkosten für die
Versammlungsräume, sowie Bürokosten.
Wir haben einige Finanzanträge gestellt, müssen aber einen Teil der Kosten als Eigenleistung aufbringen.
Wir bitten Euch daher dringlich Spenden egal welcher Höhe auf untenstehendes Konto zu überweisen.
RA Schneider, Postbank HH, BLZ: 200 100 20 Kto: 71 96 72 206
Stichwort: Bewegungsfreiheit
vielen Dank für Eure Unterstützung
Die Kampagne "Freedom of Movement" wurde auf dem Flüchtlingskongreß 2000 in Jena ins Leben gerufen. Sie
stellt die Forderung nach Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland und die Abschaffung der
"Residenzpflicht". Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht und eine Voraussetzung für kulturelle, soziale und
politische Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Seit Beginn der Kampagne hat es bundesweit zahlreiche
Aktivitäten gegeben. Darüberhinaus wurde bei vielen kulturellen und politischen Ereignissen, die von Flüchtlingen
initiert wurden oder an denen sie teilnahmen, das Thema des Bewegungsverbotes auf die Tagesordnung gebracht.
Offene Briefe an Politiker verschiedener Parteien und an die Bundesregierung blieben unbeantwortet. Mit
Widerspruchsklagen gegen verhängte Bußgelder wegen Verstosses gegen die Residenzpflicht ist auch der
juristische Weg eingeschlagen worden. Vorläufiger Höhepunkt der Kampagne waren die Aktionstage im Mai
diesen Jahres in Berlin, der, organisiert von mehreren Flüchtlingsinitiativen, unter Beteiligung von ca 4000
Menschen stattfand. Das jetzige Treffen dient der Weiterentwicklung unter Einbeziehung der neuen extrem
verschärften Situation und die Ausweitung der Kampagne. Aufgrund der Gesetzesvorlage des deutschen
Innenministers, sowie die sich überschlagende weltpolitische Entwicklung, die für weitere
Gesetzesverschärfungen gegenüber Ausländer/innen genutzt wird, wird der Druck auf Flüchtlinge ungeahnte
Ausmaße annehmen.
Ein wichtiger Diskussionspunkt wird die Frage nach direkter Unterstützung von Betroffenen sein. Wir wissen
aktuell von mind. einem Fall, wo jemand auf dem Weg zur Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung
kontrolliert wurde, und jetzt wegen Verstosses gegen die "Residenzpflicht" konkret mit einem halben Jahr
Freiheitsstrafe bedroht ist.
Allein an diesem Beispiel wird der antidemokratische und rassistische Charakter dieser gesetzlichen Regelung
deutlich. Es zeigt aber auch den Zustand innerhalb der Gesellschaft, wenn solche Gesetze mehrheitlich toleriert
werden. Ziel der Kampagne ist es daher auch nach Möglichkeiten zu suchen, diesen Zustand aufzubrechen. Der
staatliche Rassismus, wie bspw. die sondergesetzlich geregelte soziale Isolierung und Absonderung von
Flüchtlingen, ist eine Grundlage für Rassismus in der deutschen Bevölkerung.
für weitere Informationen stehen wir Euch gerne zur Verfügung (Kontakt siehe oben)
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Aktionskreis zur Unterstützung
der Kampagne gegen Residenzpflicht
c/o B5, Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg
Tel: 040-43 18 90 37, Fax: 040-43 18 90 38, mail: free2move@nadir.org
Bundesweites Treffen der Kampagne "Freedom of Movement" ( 23. – 25. November 2001 )
1. Wir bitten noch einmal um Anmeldung für das Treffen, damit Verpflegung und Schlafplätze ausreichend
organisiert werden können. Wir bitten alle, wenn möglich, Isomatten und Schlafsäcke mitzubringen.
2. Wir können das Treffen finanzieren, aber haben kein Geld um Fahrtkosten nach Hamburg zu übernehmen.
3. Ab Montag, den 19.11. wird ein Kontakt-Handy ( 0174-1508457 ) zur Verfügung stehen.
4. Wir können keinen Stadtplan per mail schicken, deshalb eine schriftliche Wegbeschreibung zu dem
Tagungsort; Gemeinderäume der Betlehemkirche Eppendorfer Weg 131:
von HH-Hauptbahnhof mit der U-Bahn U2 (rote Linie) Richtung Niendorf Nord; vierte Station ist Haltestelle
Christuskirche, dort aussteigen. Dann zu Fuß an der Kirche vorbei links in die Straße Weidenstieg, bis zur
Kreuzung Eppendorfer Weg; dort rechts in den Eppendorfer Weg bis zur Hausnummer 131, (von der
Haltestelle Christuskirche bis zum Tagungsort ca. 10 min)
Nationwide Meeting of the Campaign "Freedom of Movement" (23. – 25. November 2001)
Againwe ask for your annoucement because of sufficient preparation of food and sleeping places. If
possible please take your own sleeping bag and mat with you.
We are able to finance the meeting, but we are not able to take over the costs of traveling to Hamburg.
FromMonday, 19th of November there is a mobil telefon for contact ( 0174-1508457)
We are not able to send a city map by mail. Because of this here is a description how to reach the meeting
place, the rooms of the Betlehem Church Eppendorfer Weg 131:
From HH-Hauptbahnhof you take the metro U2 (the red one) in direction Niendorf Nord; the 4th Station is
Christuskirche there you leave the metro; passing the church you enter the street Weidenstieg and go left till
you reach the crossroads Eppendorfer Weg, there you go right till you reach number 131 (the way from the
metro station Christuskirche to the meeting place takes about 10 minutes)
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Vorschläge von The VOICE Forum Jena für das Treffen in Hamburg:
Eine bundesweite Sammlung von Flüchtlingen und antirassistischen Aktivisten wird sich vom 23. bis 25. 11. 2001
in Hamburg treffen, um die Perspktiven der Kampagne gegen das Residenzpflichtgesetz zu bewerten.
Informationen über das Anti-Residenzpflicht-Kampagnen-Netzwerk der ”Karawane für die Rechte der
Flüchtlinge” zusammen mit ”The VOICE AFRICA Forum”groups , Internationaler Menschenrechtsverein
Bremen, Agf3 Hanau, Karawane Unterstützungsgruppen in Halle, Rostock und Freiburg, mit weiterer
Unterstützung der Proteste durch andere Gruppen wie Brandenburg Flüchtlingsinitiative in Potsdam,
Antirassistische Initiative Berlin, Antira Hannover, Anti-Residenzpflicht-Arbeitskreis Hamburg, INI-Oldenburg,
Ak asyl Goettingen, Linksruck, and Rote Hilfe, Kanak Attack, Grenz Camp, Flüchtlingrat, PRO Asyl, sowie,
Libertad, Africa Refugees Association in Hamburg PDS und Die Grünen mit Gruppen von Flüchtlingen und Nicht-
Flüchtlingen in Berlin, Thueringen, Sachsen, Niedersachsen, NRW, Göttingen, Wolfsburg, Freiburg, Gera,
Hamburg, Hannover, Karlsruhe, München, Heidelberg, Darmstadt, Regensburg, Iserlohn, Dusseldorf und Leipzig,
AntiKapitalist/Antiglobalisation und Antiracist/Anti deportation network etc
Die Konferenz wird versuchen, Koordinationsgruppen für dezntralisierte Netzwerk-Kampagnen gegen
Residenzpflicht zu bilden, mit Unterstützung von Flüchtlingen, Migranten und Nicht-Flüchtlingen in Deutschland.
Es wird Workshops mit Flüchtlingen und Nicht-Flüchtlingen geben zur Selbstreflexion des kontinuierlichen
Engagements und zur weiteren Analyse der Kampagne:
Wer unterstützt wer? Wer bestimmt über wen?
Was sind die Hauptziele und Schwerpunkte der Kampagne?
Können wir eine ausgewogene Beziehung zwischen Flüchtlingsgruppen und Nicht-Flüchtlings-Gruppen schaffen,
um die Kampagne kontinuierlich zu gestalten?
Wie intensiv können wir mit der Kampagne weitermachen?
Was sind die Kriterien einer zentralen Koordinierung der Kampagne und wie sähe die Unterstützung dafür aus,
falls eine zentrale Koordinierung der Kampagne nötig ist?
Was erwarten die Flüchtlinge von den Nicht-Flüchtlingen in der Kampagne?
Wie ist die Beziehung zwischen Flüchtlingsgruppen?
Welche Rolle spielen die Flüchtlings-Aktivisten in der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und das
Engagement anderer Flüchtlingsgruppen in der Kamagne?
Es wird um die Rolle gehen, die die Kampagne für das antirassistische Engagement in der täglichen Situation der
Flüchtlinge und für den Widerstand gegen soziale Ausgrenzung in Deutschland spielt.
Es wird Berichte aus Hamburg, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und anderen Regionen geben.
Die kommenden Prozesse gegen und Berichte über Flüchtlingsaktivisten im zivilen Ungehorsam gegen die
Residenzpflicht: Richard Ndakwe in Oldenburg und Cornelius Yufanyi in Worbis am 17. 1. 2002 u.a.
Strategien, die Qualität des Netzwerkes, das Propagandamaterial und dringende Aktionen.
Kontinuierliche Unterstützung der Betroffenen der Residenzpflicht.
Die Förderung von Berichten über die Situation der Flüchtlinge, reguläre Treffen von Flüchtlingen für weitere
Diskussionen und für die Selbstdarstellung der Flüchtlinge.
Konkrete Aktionen und Kampagnen.
Akte zivilen Ungehorsams gegen rassistische Gesetze.
Die Karawane der Flüchtlinge gegen Residenzpflicht in Deutschland.
Finanzielle und strukturelle Unterstützung für die Kampagne und für Betroffene der Residenzpflicht.
Vorschlag für die nächste bundesweite Konferenz für den Residenzpflicht-Kongress in Oldenburg, Januar 2002.
Unterstützungskampagne für das Grenzcamp in Strassbourg 2002 und das EU-Treffen in Brüssel von 12. bis 15.
12. 2001.
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Proposals from the The VOICE Forum Jena for the Hamburg meeting:
A nation-wide participation of refugees and anti-racist activists will meet in Hamburg on the 23-25 November
2001 to evaluate the perspectives of the the campaign against the Residency Restriction Law ”Residenzpflicht”
for refugees in Germany.
Brief information about the ”anti-Residenzpflicht” campaign network of the Caravan for the rights of refugees
with The VOICE Africa Forum Jena, International Menschenrechtsverein Bremen, Agf3 Hanau, Caravan
Support groups in Halle, Rostock and Freiburg, with further protest support by other groups of Brandenburg
Flüchtligsinitiative in Postdam, Antiracist initiative Berlin, Anti-Residenzpflicht Abeitkreis Hamburg, INI-
Oldenburg, PRO Asyl, Refugee Councils, Grenz Camp including, Die Green, PDS, Rote Hilfe, African
Refugees Association in Hamburg, Kanak Attack, Linksruck with refugees and non refugees groups in Berlin,
Geottingen, Wolfsburg, NRW, Freiburg, Brandenburg, Gera, Hamburg, Hannover, Thueringen, Sachsen,
Nidersachsen, Bremen, Karlsruhe, Munchen, Heidelberg, Darmstadt, Regensburg, Leipzig and
Anticapitalist/AntiGlobalisation and Antiracist/Antideportation network etc .
The meeting will try to formulate a coordination groups for decentralised network campaign against
Residenzpflicht with the support of refugees, the immigrants and the non refugees in Germany.
There will be working groups of refugees and the non refugees selves reflexion for the continuous engagement
and further analysis of the campaign:
Who support who? Who dorminate who?
What are the main goals and focus of the Campaign?
Can we achieve balance relationship between the refugee groups and the non refugee groups for specific
engagement in the continuity of the campaign?
How intensive can we continue with the campaign?
What is the criteria and the support for central coordination of the campaign, if a central coordination of the
campaign maybe neccessary?
What are the main expectation of the refugees from the non refugees in the campaign?
What is the relationship between the refugees groups?
What are the roles of the refugee activists in the Caravan for the rights of refugees and the engagement of other
refugee goups in the campaign?
The role of the campaign for antiracist engagement in the daily situation of Refugees and the resistance against
social exclusion in Germany.
There will be situation reports from Hamburg, Brandenburg, Thuringen, and Sachsen and other regions.
The on-comming trials and reports on refugee activists in the civil disobedience against ”Residenzpflicht”:
Richard Ndakwe in Oldenburg and.Cornelius Yufanyi in Worbis on the 17th of January 2002 and others.
Strategies, the qualitity of the network, the propaganda materials and Urgent actions.
Continuous support for the victims of the ”Residenzpflicht” by the German authorities.
Encouraging reports on the refugees situation, regular meetings of refugees for more discussion and for the self
presentation of refugees.
Concrete actions and Campaigns.
The act of civil disobedience against the racist laws
The Caravan tour of refugees against Residenzpflicht in Germany
Finance and structural support for the campaign and victims of Residenzpflicht.
Proposal for the next nation-wide conference on Residenzplicht congress in Oldenburg in January 2002
Support campaign for the border camp action in Strasburg 2002 and the EU Meeting in Brussel on the 12-15
December 2001.
When is the next nation-wide meeting and network meeting of regional representatives
Invitation to the nationwide me Einladung zum bundesweiten Treffen
Der Kampagne für Bewegungsfreiheit / Freedom of Movement
23. – 25. November 2001 in Hamburg
Das Treffen findet in den Gemeinderäumen der Betlehemkirche statt.
Adresse : Eppendorfer Weg 131, Hamburg Eimsbüttel
Erreichbar über U2, U-Bahn Station Christuskirche oder U3, U-Bahn Station Hoheluftbrücke
Vorläufige Agenda:
Freitag, 23.11.01
Anreiseund Essen ab 16.30 Uhr
Berichtaus den diversen Gruppen und Städten/Regionen ab 18°° Uhr
Samstag, 24.11.01
Frühstück 9°° - 10°° Uhr; ab 10°° Uhr
Unterstützungder Betroffenen
PerspektivdiskussionKamapgne für freie Bewegung unter Einbeziehung Abschiebegefängnisse,
Internierungslager, etc.
KonkreteAktionsvorschläge
Abends Viedofilm über "Aktionstage gegen Residenzpflicht"
Sonntag, 25.11.01
Nach Frühstück 9°° - 10°° Uhr
Auswertung
Zusammenfassung
Gegen 13°° Uhr gemeinsames Essen, Abreise
Währendder Tagung werden Fotos über die "Aktionstage gegen Residenzpflicht" ausgestellt.
Um Schlafplätze und Verpflegung organisieren zu können, bitten wir um frühzeitige Anmeldung.
Kontakt:
Aktionskreis zur Unterstützung der Kampagne gegen Residenzpflicht Hamburg
C/o B5, Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg
Tel.: 040-43 18 90 37, Fax: 040-43 18 90 38
Email: free2move@nadir.org
The Voice Refugee Forum Jena
Schillergäßchen 5, 07745 Jena
Tel.: 03641-66 52 14, Fax: 03641-42 37 95
Email: The_VOICE_Jena@gmx.de
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Invitation to the nationwide meeting Campaign "Freedom of Movement"against
Residenzpflicht
Hamburg, 23th – 25th of November 2001
The meeting will take place in the rooms of the Betlehemkirche
Adress: Eppendorfer Weg 131, Hamburg Eimsbüttel
You can reach it with the metro U2, Station Christuskirche or metro U3, Station Hoheluftbrücke
Provisional agenda:
Friday, 23.11.01
Arrival and meal from 4.30 p.m.; from 6 p.m.:
report from the different groups and cities/regions
evaluation
Saturday, 24.11.01
Breakfast 9°° - 10°° a.m.; from 10°° a.m.:
support for the victims
perspectivesof the campaign including deportation prisons, detention centres, etc.
concret actions
in the evening Video about " Berlin Action Days against Residenzpflicht"
Sunday, 25.11.01
Breakfast 9°° - 10°° a.m.; from 10°° a.m.:
evaluation
summary
1°° p.m. lunch and depature
During the meeting exhibition of photos from "Berlin Action Days"
For preparing sleeping places and food, we need your early annoucement.
Contact:
Aktionskreis zur Unterstützung der Kampagne gegen Residenzpflicht Hamburg
C/o B5, Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg
Tel.: 040-43 18 90 37, Fax: 040-43 18 90 38
Email: free2move@nadir.org
The Voice Refugee Forum Jena
Schillergäßchen 5, 07745 Jena
Tel.: 03641-66 52 14, Fax: 03641-42 37 95
Email: The_VOICE_Jena@gmx.de
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An alle Unterstützungsgruppen der Kampagne gegen die Residenzpflicht.
Wir sind eine Unterstützungsgruppe in Oldenburg für Richard Ndika Ndakwe, der derzeit ein Verfahren wegen eines
Verstoßes gegen die Residenzpflicht durchfechten muss. Wir möchten euch mit diesem Brief einen Vorschlag für ein
bundesweites Treffen der Kampagne gegen die Residenzpflicht unterbreiten. Unsere Idee ist es, mit allen
Unterstützungsgruppen im Januar 2002 einen kleinen ”Kongress” in Oldenburg zu veranstalten. Wir bitten dafür schon im
Vorfeld um eure Mitarbeit. Zunächst solltet ihr euch dazu äußern, ob ihr ein solches Treffen für sinnvoll erachtet und ob ein
solcher Termin für euch passend wäre.
Zielsetzung
Eine solche Konferenz sollte vier Aspekte miteinander kombinieren:
Die Kampagne soll zum einen (wieder) in die Öffentlichkeit gebracht werden, insbesondere hinsichtlich der
bevorstehenden weiteren Verfahren. Dazu möchten wir mit einer Demonstration bzw. Aktionen in der Innenstadt, einer
Pressekonferenz und einer Podiumsdiskussion zum Thema beitragen.
Zum anderen soll es darum gehen, einen Austausch über den aktuellen Stand an den jeweiligen Orten zu ermöglichen.
Dazu gehört auch eine Diskussion über den juristischen Stand und welche Sachen wir in Zukunft besser bündeln können.
Weiterhinwollen wir die Kampagne inhaltlich vertiefen, d.h. u.a. im Kontext der aktuellen Flüchtlingspolitik analysieren
und in Beziehung zu anderen aktuellen politischen Bewegungen wie der Anti-Globalisierungsbewegung betrachten.
Innerhalbder Karawane (und mit anderen Unterstützungsgruppen) gilt es außerdem die Perspektiven zu diskutieren, d.h.
die Frage, wie die Kampagne politisch weiter vorangetrieben werden kann.
Verlauf
Ein vorläufiger Verlaufsplan könnte so aussehen:
Freitag: Anreise
Vorstellungsrunde der Gruppen
Freie Abendgestaltung (Kneipe)
Samstag: Vormittag: verschiedene Arbeitsgruppen etwa zu den Themen
Residenzpflichtund Kriminalisierung
Residenzpflichtund Innere Sicherheit
Rechtlicheund politische Schritte
…
parallel: Pressekonferenz zu den Verfahren/ der Kampagne
Nachmittag: Demo und/oder Aktionen in der Innenstadt
Arbeitsgruppen oder gemeinsames Plenum
Abend: Öffentliche Podiumsdiskussion
im Anschluss: Party
Sonntag: Perspektivdiskussion in Kleingruppen und im Plenum
Schreibt uns bitte sobald wie möglich, ob ihr euch beteiligen wollt/könnt und teilt uns auch eure Bedenken mit. Das Konzept
ist natürlich noch grob und in den Themen noch nicht ausgeführt, es wäre schön wenn ihr etwas dazu beitragen könntet. Nur
wenn wir ausreichend Rückmeldungen erhalten, werden wir diesen Kongress veranstalten!
Kontakt:
Initiative für offene Grenzen, Bogenstr. 36, 26123 Oldenburg
Email: residenzpflicht@yahoo.de
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To All Supporters of the Campaign for Freedom of Movement – Against Residenzpflicht
We, a group in Oldenburg supporting Richard Ndika Ndakwe in his legal proceedings for a
offence against the ”Residenzpflicht”, would like to invite you to a country-wide congress of
the campaign for freedom of movement. Our idea is to meet in January 2002 in Oldenburg.
However, we want to ask you first whether you think such a congress would be a good idea
and whether the date suggested would suit you.
Aims of the congress
The congress we plan should combine four different aspects:
We would like to make the campaign for freedom of movement (still) more known in
public and to win support of more people, especially with regard to the legal proceedings
which several members of the campaign have to face. In order to achieve this we suggest
to have a demonstration or other actions in the city, a press conference, and a public
plenary discussion.
Secondly, we think it necessary to have time for an exchange of information regarding the
situation at different places / cities in the country. This might help to make a future co-operation
between the various groups easier.
Further, we might attempt to push forward the political analysis within the campaign,
especially in two directions: 1. Analysing the campaign in the context of the current
asylum/migration policy of the German Government; 2. Thinking more about linkages
between our campaign and others like the anti-globalisation-campaign.
And last but not least: We suggest to have a discussion how we should proceed in the
future.
Structure
Such a congress might look like this:
Friday: Arrival
Introduction of the various group
Free Time in Evening
Saturday: am: Several workshops, for example on the following topics
(New) Immigration-/asylum policies
”Residenzpflicht” and debates about ”internal security”
Legal and political steps forward
…
during the same time: Press conference
pm: demonstration and/or other actions in the city
continuation of the workshops
Evening: Public Plenary Discussion
Party
Sunday: Discussion about the future of the campaign
Please, let us know as soon as possible whether you agree with such a plan or whether
you have any objections. Further suggestions are welcome! (Especially since the
above described plan is, of course, not very detailed yet.) Only we will only go ahead
with our plan if we receive sufficient support!
Contact:
Initiative für Offene Grenzen (for Open Borders), Bogenstr. 36, 26123 Oldenburg,
Email: residenzpflicht@yahoo.de
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Aktionskreis zur Unterstützung der Kampagne gegen die Residenzpflicht
c/o B5, Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg
Tel: 040-43 18 90 37
Fax: 040-43 18 90 38
Email: free2move@nadir.org
Dringender Spendenaufruf
bundesweites Treffen zur Strategie- und Perspektivdiskussion
der Kampagne "Freedom of Movement"
23. – 25. November in Hamburg
Wir, der Aktionskreis zur Unterstützung der Kampagne gegen Residenzpflicht bereiten auf Anfrage von The
VOICE Afrika Forum ein dreitägiges Perspektiv- und Strategie- Treffen vor. Das stellt uns vor große
organisatorische und vor allem finanzielle Aufgaben.
Wir erwarten ca. 120 Teilnehmer/innen, in der Mehrzahl Flüchtlinge, die aus dem gesamten Bundesgebiet
anreisen. Um die Teilnahme von den unmittelbar Betroffenen und gleichzeitig Aktivist/innen gewährleisten zu
können, müssen wir eine Fahrkostenübernahme stellen. Innerhalb Hamburgs müssen wir einen Fahrdienst
organisieren.
Wir haben außerdem einige Kosten für Verpflegung von so vielen Menschen über 3 Tage, Mietkosten für die
Versammlungsräume, sowie Bürokosten.
Wir haben einige Finanzanträge gestellt, müssen aber einen Teil der Kosten als Eigenleistung aufbringen.
Wir bitten Euch daher dringlich Spenden egal welcher Höhe auf untenstehendes Konto zu überweisen.
RA Schneider, Postbank HH, BLZ: 200 100 20 Kto: 71 96 72 206
Stichwort: Bewegungsfreiheit
vielen Dank für Eure Unterstützung
Die Kampagne "Freedom of Movement" wurde auf dem Flüchtlingskongreß 2000 in Jena ins Leben gerufen. Sie
stellt die Forderung nach Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland und die Abschaffung der
"Residenzpflicht". Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht und eine Voraussetzung für kulturelle, soziale und
politische Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Seit Beginn der Kampagne hat es bundesweit zahlreiche
Aktivitäten gegeben. Darüberhinaus wurde bei vielen kulturellen und politischen Ereignissen, die von Flüchtlingen
initiert wurden oder an denen sie teilnahmen, das Thema des Bewegungsverbotes auf die Tagesordnung gebracht.
Offene Briefe an Politiker verschiedener Parteien und an die Bundesregierung blieben unbeantwortet. Mit
Widerspruchsklagen gegen verhängte Bußgelder wegen Verstosses gegen die Residenzpflicht ist auch der
juristische Weg eingeschlagen worden. Vorläufiger Höhepunkt der Kampagne waren die Aktionstage im Mai
diesen Jahres in Berlin, der, organisiert von mehreren Flüchtlingsinitiativen, unter Beteiligung von ca 4000
Menschen stattfand. Das jetzige Treffen dient der Weiterentwicklung unter Einbeziehung der neuen extrem
verschärften Situation und die Ausweitung der Kampagne. Aufgrund der Gesetzesvorlage des deutschen
Innenministers, sowie die sich überschlagende weltpolitische Entwicklung, die für weitere
Gesetzesverschärfungen gegenüber Ausländer/innen genutzt wird, wird der Druck auf Flüchtlinge ungeahnte
Ausmaße annehmen.
Ein wichtiger Diskussionspunkt wird die Frage nach direkter Unterstützung von Betroffenen sein. Wir wissen
aktuell von mind. einem Fall, wo jemand auf dem Weg zur Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung
kontrolliert wurde, und jetzt wegen Verstosses gegen die "Residenzpflicht" konkret mit einem halben Jahr
Freiheitsstrafe bedroht ist.
Allein an diesem Beispiel wird der antidemokratische und rassistische Charakter dieser gesetzlichen Regelung
deutlich. Es zeigt aber auch den Zustand innerhalb der Gesellschaft, wenn solche Gesetze mehrheitlich toleriert
werden. Ziel der Kampagne ist es daher auch nach Möglichkeiten zu suchen, diesen Zustand aufzubrechen. Der
staatliche Rassismus, wie bspw. die sondergesetzlich geregelte soziale Isolierung und Absonderung von
Flüchtlingen, ist eine Grundlage für Rassismus in der deutschen Bevölkerung.
für weitere Informationen stehen wir Euch gerne zur Verfügung (Kontakt siehe oben)
Date sent: Fri, 12 Oct 2001 12:59:27 +0200
From: free2move@nadir.org
To: The_VOICE_Jena@gmx.de
Subject: Treffen Freedom of movement Hamburg
In our discussion there were differnt view points to the campaign. Some
proposed to go on with the campaign concerning in main "Residenzpflicht"
connected with other questions of "free movement". Other said it has to
be widing out. Because of the new development (Schily and 11.09.) it is
possible that the signification of "Residencepflicht" is going down, the
direction seems to be detentioncamps. It is important to analyse the
coming up development.
In Hamburg we supported the campaign, but after the action days in
Berlin there was a lack of an central organizing group( the engine of
the campaign is the voice). In Hamburg we are an open coordination
circle for supporting different actions in the whole theme. Now there
ist the point to try to consolidate this coordination taking into
account that there are different interests.
All are agreeing that we have to find ways for the best support for the
victims of "Residenzpflicht"punishment.
We also have to discus the financial plan for the meeting. The costs of
the rooms and the food we can get but the costs of transport it is too
much for us. We will prepare some finacial offers in Hamburg. We need to
know from where how many people will come and how much are their cost of
transport. Also others have to find financial sources.
bets regardes
ralf
Wed, 21 Nov 2001 10:13:27 +0100
Subject: [coyote-l] Residenzpflichtverfahren: PE der Ini für offene Grenzen
OLDENBURG
Presseerklärung, 19.11.01
- mit der Bitte um Veröffentlichung -
Das Berufungsverfahren BRD gegen Richard Ndika Ndakwe endete mit einer Verurteilung zu 25 Tagessätzen á 8 DM. Das
Landgericht Oldenburg sah es als erwiesen an, dass Herr Ndakwe "schuldhaft, rechtswidrig und tatbestandsmäßig" gegen die
räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung nach § 56 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) verstoßen hat.
Richard Ndakwe hatte im April 2000 eine Frau auf die Ausländerbehörde in Oldenburg begleitet, um ihr beim Ausfüllen eines
Formulars zu helfen. Laut AsylVfG hätte er sich aber nur im Ammerland aufhalten dürfen oder eine Erlaubnis dafür beantragen
müssen.
Unbestritten ist, dass Richard Ndakwe sich am 6. April 2001 ohne Genehmigung in Oldenburg aufgehalten hat. Im Verfahren
stand jedoch zur Debatte, ob sein Verhalten als "kriminell" zu bezeichnen ist und deshalb bestraft werden soll.
Die grundsätzliche Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten "Residenzpflicht" wollte das Gericht und auch die
Staatsanwaltschaft jedoch nicht in die Urteilsfindung einbeziehen. Der Antrag der RA Gabriele Heinecke, die
Verfassungsmäßigkeit des AsylVfG zu prüfen, wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die Einschränkung der
Grundrechte von AsylbewerberInnen durch den "Schutz der nationalen Sicherheit" und der "öffentlichen Ordnung"
gerechtfertigt sei.
Durch die eindeutige Positionierung des Gerichts erhielt die Untersuchung der Verwaltungspraxis der Ausländerbehörde das
Hauptgewicht im Prozess. Hierbei ging es darum festzustellen, welche Maßstäbe die Behörden bei der Genehmigung bzw.
Verweigerung von Anträgen zum Verlassen des zugewiesenen Landkreises anlegt und ob Flüchtlinge überhaupt die Chance
haben, diesen gerecht zu werden.
Um diese Vergabepraxis näher zu beleuchten, waren für den heutigen zweiten Verhandlungstag Frau Sander und Herr
Carstens, Mitarbeiter/in der Ausländerbehörde des Landkreises Ammerland als Zeug/in geladen.
Während ihrer Befragung durch die Anwältin wurde deutlich, dass sie zwar Anträge relativ großzügig genehmigen,
angezeigte "Verstöße" gegen die sog. "Residenzpflicht" jedoch ungeprüft übernehmen. In den vorgebrachten Fällen wurde
z.B. nie geprüft, ob die vorgebrachten Einwände von Richard Ndakwe wahr sind, sondern sie wurden als reine
"Schutzbehauptungen" abgetan. So konterte Frau Sanders den Einwand, Richard habe die Einladung zu einem Treffen von
Exil-KamerunerInnen so kurzfristig erhalten, dass er keinen Antrag mehr stellen konnte, damit, dass er dann "nicht hätte
fahren dürfen".
Deutlich wurde, dass die Angestellten nicht gewillt sind, den Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gelten zu
lassen. Im Gegenteil erwarten sie von den Beschuldigten, dass sie ihre "Schutzbehauptungen" belegen, sehen sich jedoch
nicht dazu veranlasst, ihnen dies mitzuteilen. Eine "Amtsaufklärungspflicht" scheint Flüchtlingen gegenüber nicht zu gelten.
Sowohl die Verteidigerin als auch der Staatsanwalt dachten zeitweilig laut über eine Einstellung des Verfahrens nach, welche
u.a. mit einem mangelndem Strafverfolgungsinteresse begründet werden könnte. Herr Carstens wandte jedoch ein, dass im
konkreten Fall ein "besonderes öffentliches Interesse" an einer Strafverfolgung besteht und führte "generalpräventive
Gründe" an. Es geht darum, den Kontrollanspruch des Landkreises gegenüber Flüchtlingen geltend zu machen.
Im Gegensatz dazu wies der Ausländerbeauftragte der Stadt Oldenburg, Vahlenkamp, darauf hin, dass es von Seiten der Stadt
Oldenburg nicht als problematisch angesehen wird, wenn Flüchtlinge aus den angrenzenden Gemeinden der umliegenden
Landkreise auch ohne Erlaubnis in das Stadtgebiet kommen. Ein Interesse der Stadt an einer Strafverfolgung besteht demnach
nicht.
Richard Ndakwe wird gegen das Urteil Revision einlegen, um einerseits sein persönliches Recht auf Bewegungsfreiheit zu
erstreiten, andererseits aber auch grundsätzlich den Sinn der "Residenzpflicht" zu hinterfragen.
An Residenzpflicht rüttelt Gericht nicht
Es bleibt dabei: Kameruner muss zahlen
Von Franz-Josef Höffmann
Oldenburg/Westerstede. Mit dem Widerspruch gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Westerstede hat ein 31 Jahre alter Mann
aus Kamerun nur einen Teilerfolg erzielt. Der Afrikaner war erstinstanzlich wegen Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz
zu einer Geldstrafe von 400 DM (204 Euro) verurteilt worden. Das Oldenburger Landgericht verwarf gestern die Berufung des
Angeklagten. Lediglich die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe reduzierte das Landgericht um die Hälfte. Dass der Mann
sich aber strafbar gemacht hatte, indem er im März vergangenen Jahres ohne Erlaubnis nach Oldenburg gefahren war, obwohl
er als Asylbewerber lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung für den Landkreis Ammerland besitzt, davon waren die Richter
des Landgerichtes ebenso überzeugt wie ihre Kollegen vom Amtsgericht. Heftig umstritten in dem Prozess war die so
genannte Residenzpflicht für Asylbewerber, gegen die der Angeklagte mit seinem Ausflug nach Oldenburg verstoßen haben
sollte. Während die Verteidigung d!
er Meinung war, die Residenzpflicht sei verfassungs- und völkerrechtswidrig, stufte das Gericht sie als "verfassungsgemäß"
ein. Die Vorschrift sei auch nicht unmenschlich und beruhe ganz bestimmt nicht auf Rassismus, stellte der Vorsitzende Richter
Lehmkuhl gestern klar. Wenn der Angeklagte die Gesetze ändern wolle, seien der Gesetzgeber oder das
Bundesverfassungsgericht dafür zuständig. "Wir haben die bestehenden Gesetze anzuwenden", sagte der Richter. Die
Anwältin des Angeklagten hatte moniert, dass ihr Mandant "wie ein kleines Kind" jedes Mal um Erlaubnis fragen müsse,
wenn er den Landkreis Ammerland verlassen wolle. Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises erklärten gestern, dass
die Residenzpflicht früher lockerer gehandhabt worden sei. Erst mit gestiegener Drogenkriminaliät sei sie wieder verschärft
worden. Die Verteidigerin will nun Revision gegen das Urteil einlegen.
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prozess gegen richard ndika ndakwe vertagt
Knapp 50 BesucherInnen waren zum Prozess von Richard Ndika Ndakwe am
Landgericht Oldenburg gekommen, von denen 30 in dem relativ kleinen
Gerichtssaal Platz fanden.
Es sollte um die Frage gehen, ob Richard Ndakwe verurteilt werden darf,
weil er im April 2000 eine Frau auf die Ausländerbehörde in Oldenburg
begleitet hatte, aber sich nur im Ammerland hätte aufhalten dürfen. In
erster Instanz hatte das Amtsgericht Westerstede Richard Ndakwe im Mai
diesen Jahres zu einer Geldstrafe von 400 DM in 50 Tagessätzen zu jeweils
8 DM verurteilt.
Am Ende eines langen Verhandlungstages stand eine Vertagung auf den
kommenden Montag und die Aussage des Ausländerbeauftragten der Stadt
Oldenburg, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden sollen durch eine
einvernehmliche Regelung der Stadt Oldenburg mit den Umlandlandkreisen.
Berufungsverfahren gegen Richard Ndika Ndakwe
vor dem LG Oldenburg endet mit Vertagung.
Nach der Feststellung der Personalien und der Verlesung des Urteils aus
der ersten Instanz (Amtsgericht Westerstede, 29.05.01) erklärte Richter
Lehmkuhl, dass er den beiden Schöffinnen im Vorfeld den Sachverhalt
erklärt hatte und dass das Gericht keinerlei Zweifel an der
Verfassungs-mäßigkeit des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) hat.
Die Verteidigerin Gabriele Heinecke führte im Anschluss zur Begründung der
Berufung aus, dass Richard Ndakwes Verhalten nicht tatbestandsmäßig,
rechtswidrig und schuldhaft im Sinne des §56 AsylVfG ist und plädierte
deshalb auf einen Freispruch vor dem Landgericht Oldenburg. Falls es
dennoch zu einer Verurteilung kommen sollte kündigte die Verteidigerin an,
dass sie geeignete rechtliche Schritte einlegen wird, um die
Verfassungsmäßigkeit und Völkerrechtsmäßigkeit des §56 AsylVfG überprüfen
zu lassen.
In einem persönlichen Statement erklärte Richard Ndakwe, warum er das
Gesetz nach dem er in erster Instanz verurteilt worden war für Unrecht
hält. Aufgrund des §56 AsylVfG wird die Gesellschaft in zwei Gruppen
gespalten: die die jederzeit überall hin reisen dürfen und die, die ihren
Landkreis nur mit einer Erlaubnis verlassen dürfen. Wenn er nach 17 Uhr
spontan von einem Bekannten aus Oldenburg eingeladen wird, um den Abend
bei ihm in der Stadt zu verbringen, muss er dies ablehnen, weil die
Ausländerbehörde bereits geschlossen ist und er keine Erlaubnis mehr
bekommen kann um den Landkreis zu verlassen. Darüber hinaus stellte er
dar, warum das Gesetz auf rassistischen Grundlagen beruht. Es führt
nämlich dazu, dass an Bahnhöfen und Bushaltestellen Polizisten und BGS
Beamte ganz gezielt Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe aus einer größeren
Gruppe Menschen herausfischen, um ihre Ausweise zu kontrollieren und
festzustellen, ob sie überhaupt eine Berechtigung haben sich an diesem Ort
aufzuhalten.
Nach dem Statement von Richard Ndakwe stellte die Verteidigerin Gabriele
Heinecke ihm mehrere Fragen, in denen es darum ging, wie die
Ausländerbehörde mit seinen Anträgen zum Verlassen des Landkreises
umgegangen ist. Richard Ndakwe hatte aufgrund seiner exilpolitischen
Tätigkeit oft mündliche Anträge gestellt, den Landkreis verlassen zu
dürfen, welche in vielen Fällen auch positiv beschieden wurden. Allerdings
war man auf der Ausländerbehörde auch der Meinung, dass drei Wochen
innerhalb von drei Monaten wohl ausreichend sein müssten und dass eine
generelle bzw. dauerhafte Erlaubnis Oldenburg zu besuchen nicht vorgesehen
ist. Es stellte sich dann heraus, dass Richard Ndakwe nach dem Prozess vor
dem Amtsgericht Westerstede nun eine generelle Erlaubnis hat sich an drei
Tagen in der Woche im Stadtgebiet Oldenburg aufzuhalten. Diese Erlaubnis
folgte auf einen schriftlichen Antrag seines Rechtsanwaltes. Gestellt
hatte dieser den Antrag aufgrund der Aussage von Herrn Carstens, leitender
Beamter der Ausländerbehörde Westerstede, der im Prozess vor dem
Amtsgericht geäußert hatte, er würde selbstverständlich eine Genehmigung
zum Verlassen des Landkreises ausstellen, wenn er einen schriftlichen
Antrag vorliegen hätte. Was Richard Ndakwe von Herrn Carstens nun
angesichts des öffentlichen Interesses an seinem Fall vor dem Amtsgericht
Westerstede umstandslos eingeräumt wurde, war vorher nicht möglich. Durch
die widersprüchliche Verwaltungspraxis der Ausländerbehörde ist Richard
Ndakwe für eine Straftat angeklagt, die heute keine mehr ist. Die Anwältin
versuchte Richter Lehmkuhl zu erklären was für eine Bedeutung dieses
Verhalten für den Prozess hat, dieser Einschätzung mochte der Richter
allerdings nicht folgen.
An dieser Stelle beantragt die Verteidigerin die Dolmetscherin austauschen
zu lassen, die das erste mal an einem Gericht übersetzte, zwar sehr gut
Englisch sprach, aber die juristischen und asylrelevanten Fachbegriffe
leider nicht parat hatte und deshalb große Probleme hatte, den Verlauf des
Prozesses adäquat zu übersetzen. Nach kurzer Diskussion lässt Richter
Lehmkuhl sich darauf ein, eine Frau aus dem Publikum übersetzen zu lassen.
Im Anschluss führte Verteidigerin Gabriele Heinecke weitere Punkte an,
wegen derer Richard Ndakwe nicht verurteilt werden darf: Da ein Gesetz
niemals um seiner selbst Willen erlassen worden ist, gilt es genau zu
betrachten, was der Schutzzweck des §56 AsylVfG ist. Dazu sagt der
Gesetzgeber, dass die sogenannte Residenzpflicht dazu dient zu verhindern,
dass Flüchtlinge wahllos durch die BRD reisen und sicher zu stellen, dass
sie dem Asylverfahren jederzeit zur Verfügung stehen. Gegen keinen dieser
beiden Punkte hat Richard Ndakwe verstoßen. Er hat jederzeit aktiv an
seinem Asylverfahren mitgewirkt und an jenem 6. April 2000 an dem er
kontrolliert worden ist, war er mit einer Frau auf der Ausländerbehörde in
Oldenburg, also gerade mal 10 Kilometer von seinem Wohnheim entfernt.
Als letzten Punkt zitiert sie aus der Begründung des
Vorprüfungsausschusses des Bundesver-fassungsgerichtes, der die Vorlage
eines Gerichtes, das über eine Straftat nach §56 AsylVfG entscheiden
sollte, abgelehnt hat. In der Ablehnung sagt die Kammer sinngemäß, dass
erst mal von dem vorlegenden Gericht überprüft werden müsste, ob unter
Betrachtung des Schutzzweckes der Norm das Verhalten des Angeklagten
überhaupt die Kriterien der Tatbestandsmäßigkeit erfüllt. Richter Lehmkuhl
zeigt wenig Interesse dieser Argumentation zu folgen, sondern bleibt
dabei, dass an dem Straftatbestand wohl kaum Zweifel herrschen dürften.
Anwältin Gabriele Heinecke beantragt sich kurz mit ihrem Mandanten beraten
zu dürfen, um zu überlegen, ob sie Herrn Carstens als Zeugen hören wollen,
was bedeuten würde, dass der Prozess vertagt werden müsste. Sie bittet den
Richter ebenfalls eine Zwischenberatung zu machen, damit er den beiden
Schöffinnen erklären kann, was sie gerade versucht hat darzulegen. Dem
wird zugestimmt.
In der Pause werden Richard Ndakwe und die Anwältin von Herrn Vahlenkamp,
dem Ausländerbeauf-tragten der Stadt Oldenburg bestürmt, der darlegen
möchte, wie unglaublich betroffen ihn die Geschichte gemacht hat. Seiner
Meinung nach hat dies nur an der Leitung der beiden Ausländerbehörden
gelegen. Da beide Behörden jetzt jedoch neue Leiter haben, ist Bewegung in
die ganze Sache gekommen. So ist es mittlerweile von Oldenburger Seite
kein Problem mehr, dass die Flüchtlinge aus den Landkreisen Ammerland (und
Oldenburg) auch ohne Erlaubnis in das Stadtgebiet kommen können. Es liege
jetzt nur noch an der Verwaltung im Ammerland. Mit dieser Info ging
Gabriele Heinecke noch in der Pause zum Staatsanwalt um ihn zu fragen, ob
er etwas gegen die Befragung von Herrn Vahlenkamp einzuwenden hätte.
Das Gericht hat in seiner Beratung die Rechtmäßigkeit des Gesetzes
bestätigt gesehen und keine verfassungsmäßigen Bedenken. Verteidigerin
Gabriele Heinecke beantragt eine formlose Anhörung von Herrn Vahlenkamp
und nach seiner Aussage über eine Einstellung nachzudenken. Der
Staatsanwalt stimmt dem auf Nachfrage zu. Der Richter besteht allerdings
darauf, dass Herr Vahlenkamp, wenn er gehört werden soll als Zeuge geladen
werden muss. Daraufhin beantragt die Verteidigerin Ladung von Herrn
Vahlenkamp und Herrn Carstens als Zeugen, und Vertagung.
Im Anschluss kommt es zu einem Wortwechsel zwischen der Anwältin und
Richter Lehmkuhl , der die Verteidigerin bittet erst mal Beweisanträge zu
stellen, über die dann ja erst mal entschieden werden müsste; die könnte
das Gericht ja schließlich auch ablehnen. Die Anwältin entgegnet ihm, dass
dies ein sicherer Revisionsgrund wäre. Der Richter antwortet, dass er
dachte, dass es sowieso von vorn herein um nichts anderes gegangen wäre.
Daraufhin weißt ihn die Anwältin darauf hin, dass es ihre Aufgabe als
Verteidigerin ist auf jeder Ebene möglichst das Beste für ihren Mandanten
herauszuholen und dass sie auch gerne nach 15 Minuten mit einem Freispruch
nach Hause gegangen wäre.
Im Anschluss wurde der Prozess auf den kommenden Montag, den 19.November
um 10.45 Uhr vertagt.
Die UnterstützerInnen treffen sich um 10.15 Uhr vor dem Landgericht
Elisabethstraße 7.
Von: mark gyampoh16.11.2001 13:03
Date sent: Wed, 7 Nov 2001 08:19:38 +0100 (CET)
From: mdnrp < mdnrp@yahoo.de>
Subject: [Antira] Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern in BRB wird beschränkt
To: Antira < antira@hbv.org>, BRB-Verteiler < bb-treffen@yahoogroups.com>
Send reply to: antira@hbv.org
Ruppiner Anzeiger 07.11.01
Härtere Praxis bei Asylbewerbern
POTSDAM Brandenburgs Innenministerium schlägt bei der
Vergabe von Urlaubsscheinen für Asylbewerber laut
“Tagesspiegel” eine härtere Praxis ein. Die Zeiten
liberaler Handhabung bei der Vergabe der Papiere, mit
denen Flüchtlinge zugewiesene Kreise oder kreisfreie
Städte verlassen dürfen, scheinen vorbei. “Mal drei
Wochen zur Freundin gibt´s jetzt nicht mehr”, wird der
Sprecher des Kreises Elbe-Elster zitiert. Mehr als ein
bis zwei Tage seien nicht mehr drin. Sechs Tage nach
den Anschlägen am 11. September sei die Aufforderung
des Ministeriums zur engen Einhaltung der Bestimmungen
rausgegangen.
Tagesspiegel 07.11.01
Aus Angst vor Terror weniger "Urlaub" für Flüchtlinge
Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern wird beschränkt
von Frank Jansen
Seit den Anschlägen in den USA dringt das
Brandenburger Innenministerium auf eine härtere Praxis
bei der Vergabe von Urlaubsscheinen an Asylbewerber.
Nur mit solchen Papieren dürfen Flüchtlinge die ihnen
zugewiesene Region - Landkreis oder kreisfreie Stadt -
verlassen. Die Vergabe der Scheine wurde bislang in
Teilen Brandenburgs eher liberal gehandhabt, dies
scheint sich nun zu ändern. "Mal drei Wochen zur
Freundin gibt's jetzt nicht mehr", sagt beispielsweise
ein Sprecher des Kreises Elbe-Elster, "nur noch ein
bis zwei Tage sind drin". Betroffen sind hier 420
Asylbewerber, im ganzen Land knapp 9000.
Das Innenministerium hat, wie erst jetzt bekannt
wurde, schon sechs Tage nach den Terroraktionen vom
11. September einen Erlass an die Ordnungsbehörden der
Landkreise und kreisfreien Städte geschickt. In dem
Papier werden "aus Gründen der nationalen Sicherheit"
die Einhaltung der eng gefassten Bestimmungen des
Asylverfahrensgesetzes sowie entsprechende Kontrollen
angemahnt. Betroffen sind vor allem die Flüchtlinge
aus den so genannten "Problemstaaten". Mit diesem
Begriff bezieht sich das Innenministerium auf einen
Erlass vom 14. September. Darin wurden die regionalen
Behörden aufgefordert, Daten über hier lebende
Personen aus 15 Ländern zu übermitteln - von A wie
Afghanistan bis T wie Tunesien. Laut dem
Landesinnenministerium gibt es jedoch keine Anzeichen
für terroristische Aktivitäten bei den in Brandenburg
lebenden Asylbewerbern.
Das Büro der Ausländerbeauftragten wurde über die
Restriktionen bei der Vergabe von Urlaubsscheinen
offenbar kaum informiert. "Wir werden den Sachverhalt
jetzt prüfen", hieß es gestern auf Anfrage des
Tagesspiegels. Mit massivem Protest reagiert hingegen
der Verein "Opferperspektive", der sich um Opfer
rechter Gewalt und rassistischer Schikanen kümmert.
Schon die räumliche Beschränkung der Flüchtlinge auf
einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt sei nicht
zu rechtfertigen, sagt der für den Verein tätige Kay
Wendel. "Aber jetzt nutzt das Innenministerium auch
noch die Gunst der Stunde, um bei den Urlaubsscheinen
eins drauf zu legen. Das ist perfide."
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