USA/ BRD: Freiheit für Mumia Abu-Jamal - Jetzt erst recht!
Presseerklärung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe e.V. zur Entscheidung von Richter Yohn im Falle Mumia Abu-Jamal
Freiheit für Mumia Abu-Jamal - Jetzt erst recht!
Am 18. Dezember 2001 entschied Bundesrichter Wilhelm Yohn in Philadelphia, den Antrag Mumia Abu-Jamals auf Überprüfung der verfassungsmäßigen Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung, den Habeas-Corpus-Antrag, in fast allen Punkten abzulehnen. Bis auf einen einzigen Punkt mit allerdings weitreichenden Folgen: Er hat das Todesurteil vorläufig aufgehoben und die Umwandlung in eine lebenslängliche Haftstrafe in Aussicht gestellt.
Er hat angeordnet, dass eine neue Jury innerhalb von 180 Tagen darüber befinden muss, ob Mumia Abu-Jamal erneut zum Tode oder "nur" zu lebenslänglich, einer Hinrichtung auf Raten, verurteilt wird. Kommt innerhalb dieser 180 Tage kein neuer Geschworenenspruch zu Stande, lautet die Strafe automatisch lebenslänglich. Sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung haben bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.
Seit nunmehr 20 Jahren sitzt der afroamerikanische politische Gefangene Mumia Abu-Jamal nachweislich unschuldig in der Todeszelle. Er wird beschuldigt, den Polizeiofficer Daniel Faulkner ermordet zu haben. Seitdem kämpft Mumia Abu-Jamal um sein Leben und seine Freiheit, unterstützt von Millionen Menschen weltweit. Sogar einige nationale Parlamente und ParlamentarierInnen unterstützen ein Wiederaufnahmeverfahren und erst vor wenigen Wochen wurde er zum Ehrenbürger von Paris ernannt.
Mumia Abu-Jamal wurde in einem rassistisch motivierten Verfahren für einen Mord verurteilt, den er nicht begangen hat. ZeugInnen und entlastende Beweise, die seine Aussagen bestätigen, wurden und werden nicht zum Verfahren zugelassen. Ihm wurde das Recht auf Selbstverteidigung nicht zugestanden, ZeugInnen wurden von der Polizei eingeschüchtert und bestochen, die Jury wurde manipuliert.
Mumia ist ein politischer Gefangener in der Todeszelle, ähnlich wie in den 20er Jahren Sacco und Vanzetti, ähnlich den Eheleuten Rosenberg in den 50ern. Diese wurden aus politischen Gründen hingerichtet. Dies darf nie wieder geschehen. Aber auch für lebenslängliche Haft auf Grund politischer Betätigung gibt es reihenweise Beispiele nicht nur in den USA. Erwähnt sei hier nur beispielhaft der Aktivist des American Indian Movement Leonard Peltier.
Allen gemeinsam ist das "Verbrechen" politisch gegen das System in den USA gekämpft zu haben. Mumia Abu-Jamal kämpfte als Journalist u.a. gegen rassistische Polizeirepression. Zu Beginn seiner politischen Tätigkeit trat er der revolutionären Black Panther Party bei. Heute arbeitet er z.B. mit der Gruppe "Move" zusammen oder verfasst politische Kolumnen für Tageszeitungen rund um den Globus.
Hintergrund seiner fortdauernden Inhaftierung und der immer noch bestehenden Möglichkeit seiner legalen Ermordung ist seine fortdauernde politische Aktivität - auch aus der Todeszelle heraus. Die Herrschenden haben es bisher nicht geschafft, die "Stimme der Stimmlosen" zum Schweigen zu bringen. Nun soll er - wenn schon nicht hingerichtet - lebenslänglich begraben werden.
Die Rote Hilfe e.V. wird, wie viele andere Menschen und Organisationen weltweit, diese Entscheidung nicht akzeptieren und den Kampf für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal fortsetzen.
Der Versuch, durch diese Entscheidung die Solidaritätsbewegung zu spalten, darf nicht aufgehen.
Wir fordern daher alle demokratisch gesinnten Menschen und Organisationen auf, mit noch lauterer Stimme die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal und allen anderen politischen Gefangenen zu erheben.
Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. am 26.12.2001
|