Bernau: Schluss mit der Videoüberwachung am Bahnhof: 1. Mai - Demonstration
Nun ist es Realität. Gegen alle Widerstände hat der Brandenburger
Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Videoüberwachung des Bernauer
Bahnhofsvorplatzes durchgesetzt. Alle Menschen die den Bahnhof betreten und
verlassen, sich in der Nähe des Bahnhof aufhalten oder einfach am Bahnhof
vorbeilaufen oder -fahren gelangen so in das Visier der Polizei. Big Brother
is watching you.
Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze stellt eine weitere Einschränkung der
Bürgerrechte dar. Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung wird die
Fähigkeit des Staates zur Überwachung seiner Bürger ausgebaut. Mit der
Videoüberwachung sind besondere Risiken für das Recht auf informelle
Selbstbestimmung verbunden. Da von den im öffentlichen Raum installierten
Kameras eine Vielzahl Passanten erfasst werden, geraten zwangsläufig
vollkommen unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen
ins Visier. Die Betroffenen, so sie die Überwachung überhaupt bemerken,
wissen nicht, wo die Polizeivideos empfangen, wie sie ausgewertet, wo sie
gespeichert und wohin sie in einer vernetzten Welt übertragen werden. Der
gesamte Vorgang ist für sie also nicht mehr zu durchschauen. Sie sind einer
Technik ausgeliefert, die immer weiter entwickelt wird und die den
Beobachtern eine Fülle von Auswertungs-, Bearbeitungs- und
Verwendungsmöglichkeiten zum Nachteil der beobachteten Personen und ihrer
Bürgerrechte bieten.
Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erzeuge
die hieraus resultierende Ungewissheit, ob und von wem die Betroffenen
beobachtet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht, einen latenten
Anpassungsdruck. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem
Volkszählungsurteil von 1983 festgestellt: "Wer unsicher ist, ob abweichende
Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Informationen dauerhaft
gespeichert, verwendet und weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch
solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die
Teilnahme an einer Versammlung oder Bürgerinitiative behördlich registriert
wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf
eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten." In ihrer
Entschließung vom März 2000 warnen die Datenschutzbeauftragten vor einer
Beeinträchtigung der grundrechtlich garantierten individuellen
Entfaltungsmöglichkeiten und des gesellschaftlichen Klimas insgesamt. Denn
nach wie vor habe der Grundsatz Gültigkeit, dass alle Menschen das Grundrecht
haben, "sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne das ihr Verhalten durch
Kameras aufgezeichnet wird."
Die Alternative Jugendliste fordert alle Bernauer Bürger und BürgerInnen auf,
mit ihrer Teilnahme an der Bernauer 1. Mai - Demonstration gegen diese
technische Form der Bespitzelung zu protestieren. "Die Einführung dieser
Videokameras ist nur ein Testballon und wenn wir uns nicht jetzt dagegen
wehren, dann wird der Staat dieses System ausbauen und wir werden bald auf
allen Plätzen und in allen Straßen von elektronischen Augen beobachtet
werden." In diesem Sinne wendet sich die Alternative Jugendliste auch gegen
die bereits jetzt praktizierte Videoüberwachung in halböffentlichen Räumen
wie sie z.B. im Durchgang der Kaisergartenpassage praktiziert wird.
"Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu
gewinnen, wird beides verlieren" (Benjamin Franklin)
Auftaktkundgebung: 9 Uhr Bahnhofsvorplatz
Nach der Demo fahren wir gemeinsam nach Berlin-Hohenschönhausen! Nazis Ärgern!
Einen Demonstrationsaufruf der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und
Militär Bernau findet ihr unter:
http://www.de.indymedia.org/2002/04/20771.shtml
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