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Ludwigsburg: Kriminalisierung von Atomwaffen-Gegner: Prozeßtermin am 9. Juli 2002

-PRESSEINFORMATION Nr. 17/02-

Kriminalisierung von Atomwaffen-Gegner in Ludwigsburg:

Prozess gegen Roland Blach wegen "öffentlicher Aufforderung zu Straftaten"

Wegen "öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" muss sich Roland Blach,
Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg und Koordinator der
Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) am 9. Juli 2002 um 14 Uhr
vor dem Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 39, Saal D verantworten.

"Ich werde, gestärkt durch die großartige Unterstützung von
Atomwaffengegnern aus ganz Deutschland, die Einhaltung des weltweit gültigen
und auch von der Bundesrepublik Deutschland missachteten Völkerrechts
anmahnen und auf die verheerende neue Entwicklung der US-Atomwaffenpolitik
aufmerksam machen", kündigt Blach an.

Blach hatte im November Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 3.600 DM
eingelegt, in dem er angeklagt wurde, "er habe in zwei selbständigen
Handlungen öffentlich durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen
Tat des Hausfriedensbruchs aufgefordert".
Grundlage des Strafbefehls war die in einem Aufruf sowie im Internet
angekündigte "Zivile Inspektion des Atomwaffenlagers Büchel" am 30.
September vergangenen Jahres, bei der auch "militärisches Gelände betreten
werden sollte". Im Vorfeld dieser Aktion, zu der auch mehrere Landesverbände
und Einzelpersonen der DFG-VK mit aufgerufen hatten, kam es zu einer
Hausdurchsuchung des GAAA-Büros und zur Sicherstellung des Computers mitsamt
Zubehör.

Auf dem deutschen Fliegerhorst Büchel in der Eifel sind mindestens 10
Atombomben mit einer Sprengkraft von bis zu 100 Hiroshimabomben gelagert.
Die Bundeswehr ist mit der Bereitstellung von Flugzeugen und der Ausbildung
von Soldaten im Rahmen der nuklearen Teilhabe direkt dafür verantwortlich.

Stuttgart, den 05.07.2002

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DEUTSCHE FRIEDENSGESELLSCHAFT -
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06.07.2002
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