Dresden: Gegenaktivitaeten zum 13. Februar 2003
Gegenaktivitaeten zum 13. Februar 2003 in Dresden
(Jahrestag der Bombardierung 1945)
Ordungsamt deklariert Gedenken als religioes und verbietet Kundgebung der "Initiative gegen Geschichtsrevisionismus" und arrangiert sich mit der Neonazidemo
Wie bereits die Jahre zuvor hat die Stadt Dresden eine Allgemeinverfuegung erlassen, die am 13. Februar ausser der Gedenkveranstaltung vor der Frauenkirche keine Versammlung im unmittelbaren Innenstadtbereich zulaesst. Betroffen ist vor Allem eine am Neumarkt angemeldete Kundgebung der "Initiative gegen Geschichtsrevisionismus", die nun aufgrund der Allgemeinverfuegung untersagt wurde.
Dagegen kann - wie die Jahre zuvor - die Demonstration der neonazistischen "Jungen Landsmannschaft Ostpreussen", die in enger Kooperation mit den Betreibern des "Klub Thor" veranstaltet wird, ohne wesentliche Beeintraechtigung stattfinden.
Geschuetzt werden soll durch die Allgemeinverfuegung das Recht auf "ungestoerte Teilnahme an der Gedenkveranstaltung". Dieses soll angeblich nicht von oeffentlicher Meinungskundgabe gepraegt sondern Religionsausuebung sein. Der Stellenwert eines "hohen Gedenktages" gebiete den Schutz. Dass es einen solchen offiziellen Gedenktag nicht gibt, wird ignoriert. Dass dieser auch in einer ueberregionalen oeffentlichen Diskussion auf Widerstand stossen wuerde, zeigen zahlreiche kritische Rezensionen des Buches "Der Brand" von Joerg Friedrich.
Dass die Gedenkfeierlichkeiten nie reine religioese Veranstaltungen waren, dass sie schon immer politische Ziele, sowohl in der Frage der Geschichtsinterpretation als auch in Bezug auf gegenwaertige politische Konflikte, verfolgten, wird aussen vor gelassen. Als solche politische Meinungskundgabe muss sich die Veranstaltung vor der Frauenkirche im selben Masse der oeffentlichen Kritik stellen, wie andere Veranstaltungen auch. Die Stadt Dresden freilich sieht das anders: Geschuetzt werden solle das "stille Gedenken" insbesondere auch vor "verbalen Auseinandersetzungen".
Mit kaum verhohlenem Stolz verweist die Stadt Dresden darauf, dass sie mit der Allgemeinverfuegung eine von fast allen akzeptierten Kompromiss gefunden haette und meint damit vor allem das geglueckte Arrangement mit den Neo-Nazis. Der jaehrlich von diesen genutzte Bereich am Terrassenufer wird von dem Verbotsbereich ausgenommen. Zur Frauenkirche gehen diese dann ohne Fahnen und Transparente und demonstrieren so ihre Einigkeit mit dem gemeinen Buerger, wenn es darum geht, Deutsche als Opfer und deren Bekaempfung als Verbrechen darzustellen.
Dass nun die "Initiative gegen Geschichtsrevisionismus" genau diesen Konsens angreifen will und auf der Durchfuehrung ihrer Kundgebung am Neumarkt besteht, sorgt in der Stadt unterdessen fuer Aufregung. Offenbar im Bewusstsein der fragwuerdigen juristischen Haltbarkeit ihrer Verfuegung versuchen Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf die Initiative Einfluss zu nehmen, von einer Klage gegen die Allgemeinverfuegung Abstand zu nehmen. Ihr Argument: Dann koennte auch die JLO bis an die Frauenkirche marschieren.
Abseits all dieser juristischen Ueberlegungen ist jedoch zu erwarten, dass sich, ob nun mit oder ohne Versammlungsverbote, die Kritik an der Pflege eines deutschen Opfermythos nicht so ohne weiteres verbieten lassen wird. Unabhaengig von der Kundgebung ruft das "Karnevalskomitee gegen Deutschtuemelei" dazu auf, inmitten des Dunstes von Betroffenheitsgetaumel und deutschen Selbstmitleids mit Sekt, Konfetti und Freudentanz die Niederlage Nazi-Deutschland zu feiern.
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