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Berlin: Strafbare Unterstützung des Angriffskrieges

Schröder und Struck sind verantwortlich

Entgegen der Friedensrhetorik der Bundesregierung wird der heute
begonnen US-
amerikanische Angriff auf den Irak durch die Bundesregierung
unterstützt.

Dieser Angriff ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Jegliche
Vorbereitung und Unterstützung dazu ist nach dem Grundgesetz (Artikel
26) verfassungswidrig und nach den deutschen Strafrechtsbestimmungen
(Strafgesetzbuch Paragraphen 80, 80a) kriminell.

Verteidigungsminister Struck ist als Inhaber der Befehls- und
Kommandogewalt über die Bundeswehr nach Artikel 65a persönlich und
Bundeskanzler Schröder ist als Inhaber der Richtlinienkompetenz der
Bundesregierung nach Artikel 65 des Grundgesetzes direkt verantwortlich.

Die deutsche, grundgesetzwidrige Unterstützung für diesen Krieg ist
umfassend und übersteigt deutlich die Leistungen der meisten
kriegsbefürwortenden US-Alliierten:

So überwachen Soldaten der Bundeswehr US-amerikanische
Militäreinrichtungen in
Deutschland. Diese Unterstützung entspricht einer Bitte der USA.
Minister Struck kündigte an, dafür die Anzahl der deutschen Soldaten von
derzeit 2.700 auf 3.700 zu erhöhen. Dadurch werden die US-amerikanischen
Streitkräfte entlastet, um mehr Soldaten für den Angriff bereitstellen
zu können.
Schröder sicherte gestern nochmals ausdrücklich zu, dass die USA
uneingeschränkt Überflug- und Transitrechten gewährt werden und ihre
Militärbasen in Deutschland nutzen können. Deutschland ist für den
Angriffskrieg das internationale Drehkreuz für Nachschub, Logistik und
Operationsplanung.
Die deutsche Marine, die im Rahmen des Antiterror-Einsatzes am Horn von
Afrika operiert, bietet den US-amerikanische Seestreitkräften und
Seetransporten Geleitschutz auf dem Weg zum und vom Persischen Golf.
Der Einsatz von AWACS-Flugzeugen mit einem bedeutenden Anteil deutscher
Besatzungsmitglieder in der Türkei dient der Feuerleitplanung für den
Krieg. Die über den Irak gewonnenen Daten werden auf Nato-Ebene
ausgewertet und stehen somit den US-Streitkräften für ihre
Angriffskoordination zur Verfügung.
Auch das Überlassen von Flugabwehrraketen vom Typ Patriot an die Türkei
unterstützt den Krieg. Diese Raketen sichern die offensiven
Kriegshandlungen ab, um militärische Gegenreaktionen - die nicht zu
erwarten sind - zu neutralisieren.
Das Verbleiben der ABC-Einheit mit ihren Spürpanzern in Kuwait
unterstützt zumindest indirekt die Angriffe der dort stationierten
britischen und US-amerikanischen Streitkräfte.
Die Verstärkung dieser Einheit ist beschlossen, um aktiv in
Kriegshandlungen eingreifen zu können.

Struck und Schröder haben diese völkerrechtswidrigen Einsätze zu
verantworten. Die an diesen Einsätzen beteiligten Soldaten der
Bundeswehr haben die Pflicht, entsprechende Einsatzbefehle zu
verweigern. Das Soldatengesetz schreibt in Paragraph 11 vor, dass "ein
Befehl nicht befolgt werden (darf), wenn dadurch eine Straftat begangen
würde." Wir fordern alle Soldaten der Bundeswehr auf, Einsatzbefehle zur
Unterstützung des Angriffskrieges zu verweigern.

Ralf Siemens

 

20.03.2003
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