Frankfurt: Aktionstag gegen die Gefahrenabwehrverordnung am 5.6.
Pressemitteilung:
Aktionstag gegen die Gefahrenabwehrverordnung am 5.6. in Frankfurt/Main
Am Donnerstag, den 5.6. wird um 16 Uhr eine Demonstration "gegen die
Gefahrenabwehrverodnung und die Vertreibung von Randgruppen aus den Konsumzonen" von der Alten Oper zum Römer stattfinden. Gleichzeitig sind Aktionen in der
Innenstadt geplant. Im Anschluss an die Demo, um 18 Uhr wird der Ausschuss für
Recht und Sicherheit, der öffentlich im Römer tagt und der die Vorentscheidung
über die Änderungen treffen wird, besucht.
Aufruf zur Demo:
Wem gehört die Stadt?
Demnächst wird im Stadtparlament über eine Änderung der
„Gefahrenabwehrverordnung“ abgestimmt. Unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr wird
hier konsequent an der Manifestierung des, längst als „Masterplan“
angenommenen „Law and Order“ Konzeptes gearbeitet. Es soll eine
rechtliche Grundlage geschaffen werden, um bestimmte Personengruppen, die
nicht ins erwünschte Stadtbild passen, auszugrenzen und zu vertreiben!
Die Stadt stellt fest, dass sich „inzwischen, die öffentliche
Sicherheit und Ordnung gefährdende Lebensweisen herausgebildet“¹ haben. Dieser
Missstrand muss beseitigt werden, soll Frankfurt als Konsum- und
Wirtschaftsmetropole attraktiv bleiben. Und da Frankfurt für Investoren und attraktiv
bleiben muss, muss auch etwas geschehen.
Die reine Anwesenheit von Personen, die sich zum Beispiel auf der Zeil nicht
zum Einkaufen/Konsumieren aufhalten (,diese in sozialüblicher Weise nutzen¹)
ist unerwünscht und muss aus Sicht der Stadt verhindert werden.
Das Lagern – bzw. Verweilen mit der Absicht auf Dauer – an stark
frequentierten Orten³ soll unter bestimmten Umständen untersagt werden.
Damit ist ausreichend Interpretationsspielraum gegeben, um in letzter Konsequenz
alle Menschen ohne Einkaufstüte zur Gefährdung zu erklären, ihn damit zur
unerwünschten Person zu machen und ggf. vor die Stadtgrenze bringen zu lassen.
In der bereits geltenden Polizeiverordnung² ist geregelt, dass der
Aufenthalt in öffentlichen Bedürfnisanstalten nur zum Zweck der Verrichtung der
Notdurft gestattet ist.² Man darf weder sich selbst, noch Kleidung waschen, was
folglich zu unhygienischen Zuständen führt. In der neuen Polizeiverordnung wird
nun wiederum das Nächtigen untersagt, eben weil es zu „unhygienischen
Zuständen“¹ führt...
Ein neues Verbot verhindert die logischen Folgen des alten Verbots; wenn das
keine konsequente Stadtpolitik ist. Nicht unlogisch, wenn man davon ausgeht,
dass Bekämpfung von Armut faktisch Bekämpfung der Armen bedeutet.
Da es immer noch Räume gibt, in denen die Polizei diese rigide Politik nicht
durchsetzen konnte, weil es sich zum Beispiel bei Einkaufspassagen oftmals
um Privatgrundstücke handelt, auf denen die Polizeiverordnung nicht greift,
soll Ihr Geltungsbereich erweitert werden auf Flächen, auf denen ein
tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet³. Außerdem sollen zum Straßenkörper
gehörende Böschungen, Dämme, Uferanlagen³ aufgenommen werden, um im nächsten
Absatz dann auch gleich noch nicht zum Straßenkörper gehörende Böschungen, Dämme,
Uferanlagen³ zu integrieren.
Rechtsfreier Raum? – Nicht in der Stadt Frankfurt!
Konstruierung einer Bedrohung durch die Einen zur Bekämpfung der Anderen...
...scheint ein Leitsatz beim Entwurf der neuen Gefahrenabwehrverordnung/
Polizeiverordnung gewesen zu sein.
Um dem – auch in diesem Aufruf formulierten – Vorwurf der
sozialen Ausgrenzung und Vertreibung sogenannter sozialer Randgruppen gleich
vorzubeugen – oder anders gesagt, weil die Änderungen der Verordnung schon
von weitem stinken – ist man sich nicht zu schade, im Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2003 zu vermerken:
Die entsprechenden Paragraphen
richten sich weder speziell noch primär gegen Obdachlose¹!
Um weiter vom wirklichen Anliegen abzulenken wird eine Situation
konstruiert, in der täglich ab zirka 12:00 Uhr 5 bis 15 Personen¹ einer psychisch und
sozial verelendeten Gruppe¹ einen Brunnen auf der Zeil der Nutzung durch die
Allgemeinheit entziehen¹.
Dies sei angeblich ein beispielhafter Misstand¹ der dringenden
Handlungsbedarf¹ ergibt und die Änderungen der Verordnung legitimiert.
Wie gesagt – weder speziell noch primär gegen Obdachlose –
sondern, um 15 Personen daran zu hindern, ab 12 Uhr um einen Brunnen zu Lagern
– soll das Nächtigen jetzt auch in nicht zum Straßenkörper gehörenden
Böschungen, Dämmen, Uferanlagen verboten sein...
Unsere Forderungen lauten:
- Weg mit der Gefahrenabwehrverordnung!
- Gegen Vertreibung und Repression!
- Für eine offene Stadt für alle!
Kundgebung, Happening und Demo
gegen die Gefahrenabwehrverordnung
Donnerstag, den 05.06.03 um 15.00 Uhr
an der Alten Oper
Anschließend tagt der Ausschuss für Recht und Sicherheit im Römer, wo die
Vorentscheidung über die Änderung der Polizeiverordnung fallen wird. Die
Sitzung tagt öffentlich und für alle Menschen zugänglich.
V.i.S.d.P.: A.N. Schwärzer, Römerberg 1, 60313 Frankfurt/Main
Fußnoten:
1 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2003, M 14
2 Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im
Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main
(Fassung 1999)
3 Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und
Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der
Stadt Frankfurt
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