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Berlin: 143. Prozesstag | Finanzjongleur Mousli und ein erneut belogenes Kammergericht


Am heutigen Prozesstag waren wieder einmal die seinerzeit ermittelnden Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft, der 55-jährige Bundesanwalt Griesbaum und sein Kollege Monka (39), diesmal zum Thema angebliche konspirative Wohnungen in der Kreuzberger Oranienstraße geladen. Sie wurden zu Widersprüchen befragt, die sich aus dem Aussageverhalten Mouslis in den vergangenen Wochen und Monaten sowie aus der fehlenden Dokumentation polizeilich-bundesanwaltschaftlicher Arbeit ergeben hatten, und sollten vor allem die Frage klären, von wem innerhalb der BAW ein Ermittlungsauftrag an das Bundeskriminalamt (BKA) ergangen war, zu angeblichen konspirativen Wohnungen in der Kreuzberger Oranienstraße zu ermitteln. Ein solcher Auftrag, das geht aus einem im März 2003 aufgetauchten Schreiben hervor, muss bereits am 10.April 2001 erteilt worden sein, ist aber weder dem Kammergericht noch der Verteidigung bekannt gemacht worden, sondern diesen durch einen Zufall zur Kenntnis gelangt.

Beide verweigerten die Aussage in Hinblick auf ihre Aussagegenehmigung, betonten, sie könnten sich nicht erinnern oder seien nicht mehr zuständig.
Auch zu etwaigen Ermittlungsergebnissen in Hinblick auf konspirative Wohnungen machten sie keine Angaben und waren ebenfalls nicht bereit, dazu Stellung zu nehmen, ob die diesbezüglichen Ermittlungen abgeschlossen seien. Erwartungsgemäß konnten sich die beiden Beamten wahlweise auch sonst "nicht erinnern" oder waren der Auffassung, sie hätten für diesen oder jenen Fragekomplex "keine Aussagegenehmigung." Insbesondere Griesbaum mobilisierte seine gesamte Arroganz, wenn er Aussagen verweigerte. Ohnehin, so betonte Monka, habe man sich "um Widersprüche bei den Aussagen von Mousli", die schon in dessen Hauptverhandlung im Dezember 2000 aufgetaucht waren, "nicht gekümmert, weil im Kern alles auf Linie" war.

In einem umfassenden Beweisantrag der Verteidigerinnen Andrea Würdinger und Silke Studzinsky, der auf der Auswertung von Telefonüberwachungsbändern basiert, die - wir erinnern uns - zum Teil von der BAW unterschlagen worden waren, ging es um Mouslis Finanzgebaren. Aus dem Inhalt der Bänder zeichneten die Anwältinnen detailliert nach, dass Mousli nicht nur seine damaligen Kollegen im Kampfsportstudio, sondern auch seine Freundin belogen hatte. Denn nach den anwaltlichen Auswertungen der Telefonprotokolle hat der Kronzeuge nicht nur zugesagtes Geld an Kunden seines Sportstudios nicht zurückgezahlt, sondern offenbar für sich selbst eine Summe von mindestens 7.000 DM verbraucht; darüber hinaus hat Mousli das Kammergericht in Hinblick auf seine finanzielle Situation systematisch und wiederholt belogen.

Bereits nach der Hauptverhandlung, die von permanenten Unterbrechungen gekennzeichnet war, gab die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, zur Kenntnis, sie habe die Verteidigung des seit vergangenen Freitag in kanadischer Auslieferungshaft sitzenden Lothar Ebke gebeten, ihr mitzuteilen, ob dieser beabsichtige, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Bundesanwalt Bruns machte auf Nachfrage deutlich, dass er mit der Überstellung aus Kanada etwa Mitte Oktober rechne; nach seinen Angaben sei noch unklar, wo Lothar in Haft genommen werden soll.

Die Dokumentation des Antrags der Verteidigung wird zum Nachlesen demnächst im Netz stehen; ein ausführlicher Bericht entfällt.

Der Prozess wird am 25. September 2003 um 9.15 Uhr im Berliner Kammergericht fortgesetzt.

 

18.09.2003
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