Hamburg: Den Kriegsdienst zu verweigern ist verboten
Prozess gegen Totalverweigerer in Hamburg
Hamburg, d. 08.01.04. Am Montag, d. 12.01.04 um 10.30 wird der Prozess gegen den konsequenten Kriegsdienstverweigerer Stefan S. vor dem Amtsgericht St. Georg stattfinden. Die Desertöre laden deswegen alle Interessierten zur Verhandlung ein.
Stefan ist einberufen worden, seinen Zivildienst in einem Pflegeheim in Hamburg abzuleisten. Da der Student jedoch auch den Ersatzdienst für einen „militärisch verplanten Dienst“ hält, hat er diesen nicht angetreten. Als Folge droht ihm nun eine Verurteilung zu einer empfindlichen Haftstrafe. Zu seinen Gründen äußert er sich: „Der Zivildienst geht genau wie der direkte Waffendienst bei der Bundeswehr in die Strategie der Gesamtverteidigung ein. Selbst das Bundesverteidigungsministerium bestreitet nicht, daß Kriege ohne Zivildienstleistende nicht mehr führbar sind. Meine Entscheidung, auch den Ersatzdienst zu verweigern, ergab sich einfach zwingend aus den Gründen, warum ich eigentlich nicht zum Bund wollte.“
Damit gehört Stefan zu den Menschen, denen man vorenthält, was gemeinhin als große Errungenschaft der Bundesrepublik gewertet wird: Aus Gewissensgründen den Kriegsdienst zu verweigern. Denn das einzige, was in Deutschland rechtmäßig abgelehnt werden kann, ist der direkte Waffeneinsatz: „Es ist für mich jedoch nicht ausreichend, niemanden erschießen zu müssen, um dafür im Sanitätswesen diejenigen zu versorgen, die dann an meiner Stelle kämpfen.“
AZ: 7303 JS 51/03 (Staatsanwaltschaft Hamburg)
Für die Richtigkeit,
Jan Reher
Adressen:
Die Desertöre, Nernstweg 32, 22765 Hamburg, info@desertoere.de, 0160 2084856
RA: Andreas Beuth, Tel: 040/3995407
Amtsgericht St. Georg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
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