Hamburg: Den Kriegsdienst zu verweigern ist verboten - Prozess gegen Totalverweigerer in Hamburg wird fortgesetzt
Am Freitag, d. 16.01.04 um 11.00 wird der Prozess gegen den konsequenten Kriegsdienstverweigerer Stefan S. vor dem Amtsgericht St. Georg fortgesetzt. Die Desertöre laden deswegen alle Interessierten zur Verhandlung ein.
Am heutigen Verhandlungstag wurde vor über 20 Zuschauern die Anklage verlesen und der Angeklagte ließ sich eine knappe halbe Stunde lang zu den Vorwürfen ein. Die Verteidigung wird auf Freispruch plädieren.
S. ist einberufen worden, seinen Zivildienst in einem Pflegeheim in Hamburg abzuleisten. Da der Student jedoch auch den Ersatzdienst für einen „militärisch verplanten Dienst“ hält, hat er diesen nicht angetreten. Als Folge droht ihm nun eine Verurteilung zu einer empfindlichen Haftstrafe. Zu seinen Gründen äußert er sich: „Der Zivildienst geht genau wie der direkte Waffendienst bei der Bundeswehr in die Strategie der Gesamtverteidigung ein. Selbst das Bundesverteidigungsministerium bestreitet nicht, daß Kriege ohne Zivildienstleistende nicht mehr führbar sind. Meine Entscheidung, auch den Ersatzdienst zu verweigern, ergab sich einfach zwingend aus den Gründen, warum ich eigentlich nicht zum Bund wollte.“
Damit gehört S. zu den Menschen, denen man vorenthält, was gemeinhin als große Errungenschaft der Bundesrepublik gewertet wird: Aus Gewissensgründen den Kriegsdienst zu verweigern. Denn das einzige, was in Deutschland rechtmäßig abgelehnt werden kann, ist der direkte Waffeneinsatz: „Es ist für mich jedoch nicht ausreichend, niemanden erschießen zu müssen, um dafür im Sanitätswesen diejenigen zu versorgen, die dann an meiner Stelle kämpfen.“
AZ:
7303 JS 520/03 (Staatsanwaltschaft Hamburg)
950 – 135/03 (AG St. Georg)
Für die Richtigkeit,
Jan Reher
Adressen:
Die Desertöre, Nernstweg 32, 22765 Hamburg, info@desertoere.de, 0160 2084856
RA: Andreas Beuth, Tel: 040/39905407
Amtsgericht St. Georg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
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