Urteile gegen Totale Kriegsdienstverweigerer
Als "Anachronismus" wertet Monty Schädel, Bundessprecher der DFG-VK, die
heutigen Verurteilungen von Kriegsdienstverweigerern durch die Amtsgerichte
Dresden und Ueckermünde.
In Dresden wurde der heute 28jährige Andreas Schumann vom Amtsgericht zu
einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er war für den 1. Januar 2003 zur
Bundeswehr einberufen worden, hat aber den Dienst niemals angetreten.
Das Amtsgericht Ueckermünde verurteilte Ringo Ehlert zu einer Geldstrafe von
60 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen des gleichen Vorwurfs. Er war der
Einberufung ebenfalls nicht gefolgt, wurde aber von Feldjägern festgenommen
und musste 66 Tage in Einzelarrest verbringen, ehe er aus der Bundeswehr
entlassen wurde.
Einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hatten beide nicht
gestellt, da dieser sie zivildienstpflichtig gemacht hätte. "Für konsequente
Kriegsdienstgegner ist der Zivildienst keine Alternative", erläutert der
DFG-VK-Sprecher Schädel: "Der Unterschied zwischen Zivildienst und
Wehrdienst ist vor allem eine Frage des Einsatzortes. Militärisch relevant
sind sie beide: Zivildienstleistende bilden eine feste Größe im Konzept der
so genannten Gesamtverteidigung und sind dafür vorgesehen, im Kriegsfall
Handlangerdienste fürs Militär zu leisten".
Die gängige Verurteilung Totaler Kriegsdienstverweigerer, "die aus
Gewissensgründen sämtliche Varianten staatlichen Kriegsdienstes verweigern",
bezeichnet Schädel, der Ende der 90er Jahre selbst mehrere Wochen im
Bundeswehr-Arrest zubrachte, als "skandalös".
Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um die mögliche Abschaffung von
Wehr- und Zivildienst äußert Monty Schädel:
"Die Tatsache, dass heute kaum ein Politiker noch vom Sinn der Wehrpflicht
überzeugt ist, Wehrpflichtverweigerer aber immer noch verfolgt werden,
verschärft den Unrechtscharakter der bestehenden Gesetze". Es könne von
jungen Männern nicht erwartet werden, sich widerstandslos in einen
militarisierten und offenbar sinnlosen Zwangsdienst pressen zu lassen.
Der Bundessprecher bekräftigt die Forderung der DFG-VK nach Abschaffung der
Wehrpflicht. "Das ist kein Plädoyer für eine Berufsarmee, sondern ein
Plädoyer dafür, Zehntausende junger Männer nicht mehr dem militaristischen
Ungeist auszusetzen. Dies muss ein erster Schritt hin zu radikaler Abrüstung
sein", so Schädel.
Frank Brendle
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen zum Gerichtsverfahren gegen Andreas Schumann: Jörg
Eichler, TKDV-InitiativeDresden, Tel. 0171/912 95 97
|