Berlin: Wehrpflicht am Ende - Bundeswehr auf Kriegskurs
Die Bundeswehr wird auf weltweite Angriffskriege ausgerichtet. Ihr
Oberbefehlshaber, Dr. Peter Struck, hat angewiesen, zur klassischen
Landesverteidigung vorgesehene Einheiten und Waffensysteme abzubauen,
den Personalbestand auf 250.000 Soldaten zu reduzieren und die
Bundeswehrstruktur so auszuplanen, dass auf Wehrpflichtige verzichtet
werden könnte. Die so gewonnenen finanziellen Mittel werden in die
Umrüstung der Bundeswehr investiert.
Struck plant in zweifacher Weise Verfassungsbruch. Das Grundgesetz
erlaubt das Aufstellen von Streitkräften zur Verteidigung, nicht aber
zum Angriff. Dieses offenkundige Dilemma versucht Struck zu lösen, indem
er behauptet, die Bundeswehr würde die BRD „am Hindukusch verteidigen“.
Der Verteidigungsbegriff wird unzulässig erweitert. Struck folgt der
gängigen politischen Praxis: Passt das Grundgesetz nicht, wird es
passend interpretiert.
Der zweite Verfassungsbruch betrifft die Wehrpflicht. Die
Personalplanung der Bundeswehr sieht vor, ausschließlich Dienstposten
für Wehrpflichtige zu reduzieren: auf 55.000. Lediglich 60.000
Einberufungen zum Grundwehrdienst können vorgenommen werden. Dies
entspricht einem Anteil von knapp 15 Prozent eines Jahrgangs.
Verfassungsgebot ist aber die Wehrgerechtigkeit. „Die allgemeine
Wehrpflicht“, so das Bundesverfassungsgericht, ist „Ausdruck des
allgemeinen Gleichheitsgedankens“.
Die Homepage der Bundeswehr präsentiert seit dem 3. März Materialien
über die zukünftige Personalplanung. Mit Datenblättern wird versucht, zu
retten, was nicht mehr zu retten ist: das Bild einer „allgemeinen“
Wehrpflicht. Nach Angaben des Ministeriums würden jährlich „lediglich
120.000 für den Wehrdienst zur Verfügung stehen“, bei 415.000
wehrpflichtig Erfassten.
Mit Tricksen und Täuschen wird versucht, die Anzahl der für den
Wehrdienst zur Verfügung Stehenden herunterzurechnen. Eine
Ausmusterungsquote von 25 Prozent ist eine ausschließlich politisch
gewollte Zielgröße, um von vornherein über 100.000 Wehrpflichtige
herausrechnen zu können. Eine solch hohe Quote ist in der Geschichte der
Bundeswehr einmalig.
Dass 35 Prozent eines erfassten Jahrgangs Kriegsdienstverweigerer sein
werden, ist zwar friedenspolitisch wünschenswert, aber unrealistisch.
Derzeit verweigern etwa 38 Prozent der tauglich Gemusterten den
Kriegsdienst. Die Quote, die das Ministerium annimmt, bezieht sich auf
die Jahrgangsstärke und nicht auf die Tauglichen eines Jahrgangs.
Statistisch macht dies einen erheblichen Unterschied.
Trotz der willkürlichen Bereinigung der Jahrgangsstärken durch
Ausmusterungen und erweiterte Ausnahmeregelungen bleibt festzustellen:
Nur noch jeder Zweite kann zum Wehrdienst einberufen werden.
Es folgt eine von der Kampagne statistisch korrigierte
Wehrpflichtplanung im Anhang
( http://www.kampagne.de/Presse/Presse2004/04_06.php).
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