Mit dem 3. Oktober 1995 jaehrt sich das Jahr der sogenannten Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zum fuenften Mal. Zur Zeit des "Kalten Krieges" war es der 17. Juni, der fuer den deutschen Nationalismus herhalten musste, weil die herrschenden Eliten in Wirtschaft und Politik sich gerne selbst feiern und damit gleichzeitig demonstrieren wollen, dass sie fest im Sattel der Macht sitzen. Auch in diesem Jahr wird es wieder offizielle Feiern zur Untermauerung der neuen Rolle des entstandenen Grossdeutschland geben; Duesseldorf ist in diesem Jahr die Stadt, die damit fertig zu werden hat. Erinnern wir uns noch an das letzte Jahr: Bremen glich mehr einem Uebungsfeld fuer Polizei- und Bundesgrenzschutzeinheiten als einer Volksfeier. Nein, eine Volksfeier, deren Voraussetzung ein Begehren des Volkes zu feiern waere, war es nicht. Ja, fuenf Jahre nach der Wiedervereinigung will nicht so richtig Stimmung aufkommen, angesichts der sozialen Situation fuer die meisten Menschen in diesem Land. Nicht nur der Alltag ist eingekehrt, auch Ernuechterung hat sich breit gemacht. Auch in diesem Jahr muss bilanziert werden, wie es um die gesellschaftliche Situation in der BRD bestellt ist. Wie seit 1990 jaehrlich wird der 2. Oktober als Vorabend des "Tages der deutschen Einheit", zum Anlass genommen, antinationalistische und antifaschistische Akzente mittels einer AgitProp-Aktion und anschliessender Demonstration zu setzen. Wie in jedem Jahr wird es einen Themenschwerpunkt geben, auch diesmal rankt er sich im weitesten Sinne um das Thema "Innere Sicherheit". Im speziellen geht es um die Funktion der Justiz. Denn puenktlich zum 50. Jahrestag der Befreiung vom Nazi-Faschismus versucht sich die BRD mit werbewirksamen Feierlichkeiten und Auftritten vor allem im Ausland ein liberales oder gar fortschrittliches Image zu geben. Die Vergangenheit wird als bewaeltigt erklaert. Dass dies nicht so ist, verdeutlicht ein Blick auf die Buehne der Justiz und hinter die Kulissen_ Die Medienoeffentlichkeit der ersten Haelfte des Jahres 1995 war gepraegt von Feierlichkeiten anlaesslich des 50. Jahrestages der Zerschlagung des Nazifaschismus. Mit der braunen Vergangenheit Deutschlands soll(te) aufgeraeumt, der Nationalsozialismus als abgeschlossenes "Phaenomen" dargestellt werden. Darueberhinaus wird nach den strengen Regeln der "Totalitarismusthese" der deutsche Faschismus mit dem real existiert- habenden Sozialismus der DDR und der Sowjetunion gleichgesetzt - selbst waehnt man sich in der Mitte unter aufrechten Demokraten und erklaert alle Deutschen damit gleichermassen zu Opfern des Totalitarismus.
Angriffe gegen organisierten Widerstand
Vor dem Hintergrund dieses historischen und gesellschaftspolitischen
Revisionismus - die Geschichte wird zurechtgestueckelt bis sie passt und die
Weste der BRD wieder weiss erscheint - soll ideologisch wie praktisch letztlich
mit der organisierten radikalen Linken bzw. AntifaschistInnen aufgeraeumt
werden. Gut ausgeruestet mit den Argumenten von ueber 10 Verboten
faschistischer Organisationen, Parteien und Gruppen, fand in den letzten
1 1/2 Jahren die umfassendste Repression gegen linksradikale Organisationen und
organisierte Strukturen seit langem statt.
Repression gegen KurdInnen
Bereits Mitte/Ende der 80er Jahre begannen die BRD durch ihre Organe des Innern
-von Verfassungsschutz, Bundesanwaltschaft bis hin zur Polizei - mit der
Attackierung und Unterdrueckung des kurdischen Widerstandes in der BRD. Bereits
1987 setzten die ersten Prozesse gegen die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) ein,
schon dort kam der §129a (Mitgliedschaft in, Unterstuetzung von, Bildung einer
und Werbung fuer eine terroristische Vereinigung) zur Anwendung. Seit jeher ist
das Gebaerden des BRD-Staates als Schuetzenhilfe fuer die Tuerkei und zur
Wahrung der eigenen oekonomisch-militaerischen Interessen in der Tuerkei zu
interpretieren. Mit der Anheizung der Asyldebatte (Artikel 16) und der Hysterie
der gestiegenen "Auslaenderkriminalitaet" wurde ein giftiges Gebraeu erzeugt:
ein Gemisch aus Rassismus und Terroristenhatz, so dass die PKK und weitere
kurdische Vereine und Organisationen heute nicht nur bereits als terroristische
Vereinigung verboten sind, sondern als kriminell und gemeingefaehrlich gelten.
Die Vernichtung des kurdischen Widerstandes durch die Tuerkei mit Hilfe
deutscher Militaerexporte geraet aus der gesellschaftlichen Diskussion. Mit dem
Etikett der "terroristischen Vereinigung" versehen, werden seit 1 1/2 Jahren
regelmaessig grossangelegte Razzien gegen KurdInnen durchgefuehrt, Vereine
verboten, Demonstrationen wegen der Verwendung von PKK-Fahnen
zusammengepruegelt, KurdInnen in die Folterkeller der Tuerkei und damit in den
Tod geschickt.
Angriff auf den organisierten Autonomen Antifaschismus
Der Versuch, in Goettingen die Autonome Antifa (M) zu zerschlagen, kann als
Vorreiter fuer einen bundesweiten Angriff auf den organisierten Antifaschismus
gelten.
Am 5./6. Juli 1994 kam es nach ueber dreijaehrigen Ermittlungen zu einer
Durchsuchungsaktion in und um Goettingen. Politisch richtete sich diese
koordinierte Grossaktion der Generalstaatsanwaltschaft Celle, des BKA und LKA
sowie den oertlichen Polizeibehoerden gegen die Autonome Antifa (M) und das mit
ihr verbundene legal angelegte Konzept. Dieses beinhaltet kontinuierliche
Oeffentlichkeitsarbeit, Buendnispolitik und massgebliche Beteiligung am Aufbau
einer bundesweiten antifaschistischen Organisation (Antifaschistische
Aktion/Bundesweite Organisation).
Nach fast einjaehrigem oeffentlichen Presse- und Justiz-Hick-Hack zwischen
einzelnen Behoerden, hat am 4. August 1995 der Bundesgerichtshof endgueltig
entschieden, den Prozess wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach
§129 gegen 17 Mitglieder und vermeintliche Mitglieder der Autonomen Antifa (M)
vor der Staatsschutzkammer Lueneburg zur Hauptverhandlung zuzulassen.
Eine Eroeffnung des Prozesses wegen "Werbung fuer die terroristische
Vereinigung RAF" nach §129a wurde abgelehnt. Damit ist auch die Anklage gegen
die GeschaeftsfuehrerInnen des Buchladens Rote Strasse zusammengebrochen.
Der BGH kommt dabei zu folgenden Entscheidungen:
Angriff auf die organisierte deutsche Linke
Am 13. Juni 1995 fand eine bundesweite Durchsuchungsaktion von ueber 80
Wohnungen, politischen Zentren, Arbeitsplaetzen etc. auf Grundlage mehrerer
§§129/129a-Verfahren statt.
Begruendet werden die Durchsuchungen mit Ermittlungen gegen die linksradikale
Zeitschrift "radikal", gegen die "antiimperialistischen Zellen (AIZ)" und gegen
das "K.O.M.I.T.E.E.", eine antirassistischen Gruppe, die fuer mehrere
(versuchte) Anschlaege im Raum Berlin - beispielsweise gegen einen
Abschiebeknast - verantwortlich zeichnete. Vier Menschen wurden waehrend der
Grossaktion von Bundesanwaltschaft (BAW) in Zusammenarbeit mit dem BKA und den
Landeskriminalaemtern nach Karlsruhe verschleppt und sind derzeit in
verschiedenen Gefaengnissen der BRD zum Teil unter Sonderhaftbedingungen
isoliert.
Ein Mensch, der in diesem Zusammenhang als Zeuge vorgeladen wurde, ist zu fuenf
Monaten Beugehaft verurteilt worden, weil er die Aussage verweigert hat. Die
Inhaftierung laesst erahnen, mit welchem Massstab seitens der
Verfolgungsbehoerden gemessen wird.
Gegen verschiedene Menschen ist noch ein Haftbefehl ausgestellt, diese sind
aber bis heute nicht auffindbar.
Kriminelle Energie
Wurde in den letzten 15 Jahren immer wieder der §129a bemueht, um mit der
Unterstellung des Werbens fuer eine terroristische Vereinigung - in der Regel
RAF - verschiedene Widerstandsbereiche und -formen zu isolieren und zu
kriminalisieren, so scheint das Schwert des §129a abgeschliffen. Die Messer
sind gewetzt, geschaerft wird wieder der alte §129. Dies trifft sowohl fuer die
MacherInnen der Zeitschrift "radikal" zu, denen vorgeworfen wird, das
Zeitungsherstellen als solches sei kriminell, als auch fuer die Autonomen
Antifa (M), der vorgeworfen wird, dass der Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit
darin bestehen wuerde, kriminelle Taten zu begehen.
Wie auch immer die einzelnen juristischen Konstruktionen aufgebaut sind,
deutlich ist, dass der BRD-Staat im Jahre 50 nach der Befreiung vom
Nazi-Faschismus zum Grossangriff gegen die noch verbliebenen organisierten
Ansaetze linksradikaler Politik ausgeholt hat.
Die kriminelle Energie des Sicherheitsapparates ist derzeit darauf gerichtet,
die Idee, dass es etwas anderes geben kann als ein kapitalistisches
Verwertungssystem auszuloeschen.
Zurueck nach Goettingen
Am 24. August 1995 wartete das Goettinger Tageblatt unter der Ueberschrift
"Will Generalstaatsanwaltschaft ein paar Bauernopfer?" mit einem Artikel auf,
in der die Goettinger Polizei sich als Opfer der Ermittlungen des LKA und der
Celler Generalstaatsanwaltschaft (GSA) bezeichnet.
"Bei der Polizei in Goettingen haben die Ermittlungen (_), unterdessen helle
Empoerung ausgeloest", heisst es. "Es gehe der Generalstaatsanwaltschaft in
Celle offenbar vor allem darum, die sogenannte Deeskalations-Linie in
Misskredit zu bringen (_).
Die Politische Linie passe der Generalstaatsanwaltschaft nicht. (_). Die
Goettinger Polizisten fuehlen sich aber auch vom Landeskriminalamt (LKA) ueber
den Tisch gezogen. Beamte der LKA-Sonderkommission, die in Goettingen jahrelang
vergeblich die Urheber zahlreicher Anschlaege auszumachen versuchte, haetten
offenbar akribisch Aktenvermerke ueber ihre Goettinger Kollegen angelegt (_)."
Aufschlussreich ist nicht nur die Aussage der Goettinger Polizei, dass die GSA
Celle eine politische Motivation besitzt, sondern die Tatsache, dass die
Goettinger Polizei von einer "politischen Linie" spricht. Damit ist wohl aus
ihrer Sicht das Deeskalationskonzept gemeint. Sich allerdings in Ermangelung
der Faehigkeit die gesamtpolitische Situation zu erfassen als Opfer
hinzustellen, ist absurd.
Aus der Antwort des niedersaechsischen Innenministeriums vom
6. Juni 1995 an das OLG Celle, die im Zuge der Ermittlungen gegen den
antifaschistischen Widerstand verfasst wurde, geht dagegen hervor, dass es kein
Deeskalationskonzept gibt - weder seitens des Innenministeriums noch seitens
der Goettinger Polizei.
Fakt ist, dass die Goettinger Polizei seit 1986 immer wieder in die
Schlagzeilen geriet und ihr Ruf stark angekratzt war. Ein paar Schlaglichter
verdeutlichen dies.
Einsaetze wie
D(i)eEskalation
Aber die Entwicklung in Goettingen auf die gesamte politische Situation zu
uebertragen und als deeskaliert oder entspannt zu bezeichnen, waere
kurzsichtig. Niemals vergessen werden darf, dass Demonstrationen nur einen
kleinen Teil der politischen Arbeit darstellen. Ein Blick auf die kurz
dargestellte Gesamtsituation in der BRD aber auch Goettingens zeigt, dass der
staatliche Anti-Antifaschismus ideologisch und praktisch tagtaeglich wuetet.
Wie bereits angedeutet, umfasst die Kriminalisierung des antifaschistischen
Widerstands in Suedniedersachsen mehr, als nur den Versuch, die Autonome Antifa
(M) zu zerschlagen.
Beispiel Mackenrode
Fuenf AntifaschistInnen erhielten im Maerz 1995 Anklagen der Goettinger
Staatsanwaltschaft. Ihnen wird vorgeworfen, zusammen mit 40 weiteren
AntifaschistInnen im Oktober 1991 das Schulungszentrum des Neonazis Karl
Polacek angegriffen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus in Mackenrode
ein Zentrum der bundesdeutschen Neonazi-Szene und wichtiger Bestandteil der
Struktur der mittlerweile verbotenen FAP. Bei der Aktion im Oktober 1991 wurde
nicht nur ein Schulungstreffen der FAP verhindert, sondern der politische Druck
auf das niedersaechsische Innenministerium reichte aus, um die Ausweisung
Polaceks auszuloesen.
Die Anklagen gegen die AntifaschistInnen beruhen im wesentlichen auf der engen
Zusammenarbeit zwischen Ermittlungsbehoerden und Neonazis und waeren ohne die
Aussagen der Nazis vermutlich gar nicht zustande gekommen. Unter anderem wurden
ihnen Lichtbildmappen von bekannten AntifaschistInnen vorgelegt.
Der 2. Oktober 1995
Trotz der Repression, trotz der weiteren Schnueffeltaetigkeit der
Sonderkommission 606 des LKA, trotz des anstehenden Mammutverfahrens wird die
Autonome Antifa (M) an ihrem bisherigen Konzept der konstruktiven Politik
festhalten - dies gilt auch fuer den Aktionstag am 2. Oktober 1995. Die
Demonstration im Anschluss an die AgitProp-Aktion wird, wie die Jahre zuvor,
einen schwarzen Block beinhalten, denn nach wie vor gilt, dass wir uns nicht
selbst den ermittelnden Behoerden auf dem Tablett servieren wollen. Da wir die
Vermittlung der Inhalte der Demonstration zum Ziel haben, streben wir einem
friedlichen Ablauf der Demonstration an. Dies war auf den Demonstrationen, an
der sich die Autonome Antifa (M) in den Jahren zuvor beteiligte, immer dann
gewaehrleistet, wenn die Polizei sich entsprechend zurueckhielt.
Die AgitProp-Aktion
Die AgitProp-Aktionen und Demonstrationen zum 2. Oktober sind Teil der
politischen Konzeption der Autonomen Antifa (M). Sie haben das Ziel, im
Buendnis mit anderen Gruppen eine breite Oeffentlichkeit anzusprechen, Position
gegen die gesellschaftliche Rechtsentwicklung zu beziehen und antifaschistische
Politik zu propagieren.
In diesem Jahr wird die AgitProp-Aktion zusammen mit der Antifa Jugendfront
(AJF) und dem Politischen Arbeitskreis (PAK) vorgetragen.
Gesellschaftlichen Widerspruechen wird eine linke Widerstandskultur, die
Alternativen zum Bestehenden aufzeigen soll, entgegengesetzt. Die
AgitProp-Aktionen sind Ausdruck dieser Gegenkultur.
In Anlehnung an vier Prozesse aus Vergangenheit und Gegenwart, die als
exemplarische Beispiele dienen und nicht den Anspruch absoluter Authentizitaet
haben, soll die Kontinuitaet staatlicher Klassenjustiz und die damit bezweckte
Zerschlagung fundamentaler Opposition gegen das Herrschaftsystem dargestellt
werden.
Ein Richter, der durch die Staatsformen hindurch derselbe bleibt und nur seine
jeweilige Gestalt aendert, wird dabei ebenso eine Hauptrolle spielen, wie die
vier Angeklagten, die durch ihren politischen Kampf den Herrschenden
gefaehrlich werden.
Den Anfang macht der Prozess gegen Rosa Luxemburg, Kaempferin in der SPD des
Kaiserreiches und spaeter in der KPD, der 1914 gegen sie gefuehrt wurde.
Wegen "Aufrufs zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit" wurde sie zu einem Jahr
Knast verurteilt. Das, was sie verbrochen hatte, war, im ganzen Land gegen
Militarismus und Krieg zu agitieren. Dies passte den kriegshetzenden
Machthabern nicht. Schon wenige Monate nach ihrer Entlassung wurde Rosa
Luxemburg bis zum Ende des Krieges in "militaerische Schutzhaft" genommen. Im
Januar 1919 dann wurde sie von rechts-reaktionaeren Freikorpsverbaenden
ermordet.
Der zweite Prozess dreht sich 1933 um die Anklage gegen mehrere Kommunisten mit
dem Vorwurf, den deutschen Reichstag angezuendet zu haben. Angeklagt war auch
der bulgarische Revolutionaer Georgi Dimitroff. Obwohl der Nazi-Staat mit allen
Mitteln versuchte, Kommunisten den Brand zuzuschieben, um sie in der
Oeffentlichkeit zu isolieren, gelang es Dimitroff, dank der starken
Solidaritaet durch Teile der Bevoelkerung und kluge politische Prozessfuehrung,
einen Freispruch fuer sich zu erwirken. Der Hollaender van der Lubbe dagegen
wurde schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.
Der dritte Prozess findet 1975-77 statt. Angeklagt ist die erste Generation der
RAF. Unter anderem wegen Anschlaegen auf US-Militaerzentren im Rahmen der
weltweiten Aktionen gegen den brutalen Zerstoerungskrieg der USA gegen Vietnam
wurde der in der Geschichte der BRD bis dahin beispiellose "Stammheim-Prozess"
gefuehrt. Der Verurteilungswille der deutschen Justiz einhergehend mit der
"Terroristenhetze" des bundesdeutschen Staates waren schon im Vorhinein allzu
deutlich. Im Rahmen dieser Hetze und des Prozesses selbst wurde eine Unzahl von
Gesetzen beschlossen, die eine Verurteilung der Angeklagten moeglich machen
sollten und eine Zerstoerung der radikalen Linken in Deutschland zum Ziel
hatten.
1975-1977 dann versuchte sich der deutsche Staat vorerst des Problems RAF mit
der Ermordung Ulrike Meinhofs, Andreas Baaders, Jan-Carl Raspes und Gudrun
Ensslins im Knast in Stammheim zu entledigen.
Der vierte und letzte Prozess befasst sich mit der Unterdrueckung kurdischer
RevolutionaerInnen in der BRD, die gegen die Unterstuetzung des faschistoiden
tuerkischen Regimes durch die BRD und fuer die Befreiung Kurdistans kaempfen.
Durch die gesamte AgitProp-Aktion fuehrt ein antifaschistischer Moderator. Am
Ende wird er zu dem behandelten Thema einen regionalen Bezug herstellen, indem
er die Kriminalisierung der Autonomen Antifa (M) darstellt. Hier wird durch das
Landeskriminalamt Niedersachsen versucht, antifaschistischer linksradikaler
Politik, die sich in der Region verankert und buendnisfaehig gezeigt hat, zu
isolieren und mit Mammutverfahren zu ueberziehen. Der Prozess steht hier noch
aus.
Da eine reine Darstellung von Unterdrueckung und Repression keine Perspektive aufzeigen kann, wird der Widerstand gegen die deutsche Klassenjustiz am Ende der Aktion stehen.
Kampf dem Faschismus heisst Kampf dem imperialistischen System!
Die Vernichtung der Wurzeln des Faschismus bleibt unser Ziel!
Goettingen, 9/95
Autonome Antifa (M)
organisiert in der Antifaschistischen Aktion/Bundesweite Organisation