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Tue Dec 17 21:59:28 1996
 

Schußwaffeneinsatz

Die einzelnen Einsatzgruppen wetteifern manchmal darum, wer die meisten fängt. Bei diesem spannenden Spiel lösen sich - natürlich nur im Übereifer und ganz Ausversehen - die Dienstwaffen. So kam es nach Aussage der Bundesregierung 1992 zu 46 Schußwaffeneinsätzen des BGS, davon 21 mal gegen Personen und 25 mal gegen Tiere. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (4 mal gegen Tiere, 7 mal gegen Personen) wird mit den notwendigen Warnschüssen aufgrund von Grenzdurchbrüchen erklärt. Tote habe es aber angeblich durch den Schußwaffengebrauch 1991 und 1992 nicht gegeben.[17]

Dabei gibt es eine gute Zusammenarbeit zwischen Jägern und BGS. Der BGS erlegt eben ein paar Tiere, die sich nicht an den Grenzkontrollpunkten als Schlachtvieh verzollen lassen, dafür schießt ein Jäger "eben mal ausversehen" an der Grenze auf "illegale" Flüchtlinge. Zuletzt geschah das bei Wellmitz im September 1995, wo ein Jäger auf 7 ArmenierInnen an der deutsch-polnischen Grenze schoß und dabei einen Mann verletzte.[18]

Mit Kanonen auf Spatzen

Aber auch ohne den Schußwaffeneinsatz sind die BGS-Aktionen oft völlig unverhältnismäßig aufgebläht:

So fahndeten 7 Streifenwagenbesatzungen, 2 Diensthunde, ein Hubschrauber im Juni 1995 nach 8 Rumänen, die illegal die Grenze passiert hatten und sich durch ein gestohlenes Auto verrieten. Die Bevölkerung in der näheren Umgebung wurde durch Lautsprecheransagen und Rundfunkmittelungen vor den Flüchtenden gewarnt, obwohl es keinerlei Anzeichen für eine irgendwie geartete Gefährlichkeit oder einen eventuellen Waffenbesitz der Grenzgänger gab. Erst nach zwei Stunden und dem Aufgreifen von 4 der 8 Personen stellte die Polizei die Fahndung ein.[19]

Straßenkontrollen führt der BGS des öfteren in Zivil, dafür aber vermummt durch. So kam es schon zu mehreren Vorfällen, wo unbeteiligte Personen glaubten, von schwerbewaffneten Gangstern überfallen zu werden und sich dementsprechend verhielten. Der letzte derartige Vorfall, der Aufsehen erregte, ereignete sich im Juni 1995, wo BeamtInnen des BGS ungezählte Schüsse auf ein Auto mit polnischen TouristInnen abgaben, die glaubten der Räuberbande nur durch eine Flucht entgehen zu können. Ein Hubschrauber, der über dem Schauplatz kreiste, feuerte Leuchtspurraketen ab und ZeugInnen gaben an, sogar MPi-Salven gehört zu haben. Im Sommer 95 hieß es dann auch, daß der BGS im grenznahen Bereich nicht mehr vermummt agieren wird, weil es zu zu vielen Übergriffen auf unschuldige PolInnen gekommen war, die vor den vermeintlichen Räubern flüchten wollten.[20]

BGS ruft Polizei

Zur gleichen Zeit begann eine Diskussion um die Erweiterung der Polizeikompetenzen im grenznahen Bereich. So forderte Kanther Ende August 1995 die Bundesländer auf, sich ein Beispiel an Bayern zu nehmen, wo die Polizei seit November 1994 - und nicht nur der BGS - im 30 km-Grenzbereich, sowie auf Bahnhöfen, Flughäfen und Durchgangsstraßen außerhalb dieser 30 km-Zone verdachts- und anlaßunabhängige Personenkontrollen durchführen kann. Dieser "Sicherheitsschleier" soll gegen den "Mißbrauch des Asylrechts" und gegen die "grenzüberschreitende Kriminalität" helfen.

Der Verfassungsausschuß-Vorsitzende des sächsischen Landtages, Volker Schimpf (CDU), griff einen Monat später diese Idee nach einem Besuch aus dem Bonner Innenministerium auf. Zu Beginn der Verhandlung über das 1993 verabschiedete sächsische Polizeigesetz vor dem Verfassungsgerichtshof forderte er drastisch erweiterte Kontrollbefugnisse für die Polizei an der Grenze. Schimpff legte einen Gesetzentwurf vor, den er fast wortwörtlich vom bayerischen Polizeigesetz abgeschrieben hat und der nach seinem Willen noch dieses Jahr verabschiedet werden soll. "Wenn wir effektiv die illegale Einreise von Straftätern bekämpfen wollen, dann gibt es keinen Grund, weshalb wir der Polizei weniger erlauben sollen als dem Bundesgrenzschutz." Außerdem - so wirbt Schimpff weiter für seien Entwurf, der zur Zeit im sächsischen Innenministerium geprüft wird, - zwinge das bayerische Gesetz zur Verabschiedung eines ebensolchen in Sachsen, sonst "weichen die Verbrecher, die vorher in Bayern über die Grenze gegangen sind, zu uns aus." Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion gibt jedoch zu, daß "derartige nächtliche Kontrollen an den Autobahnen" - ohne gesetzliche Grundlage - schon durchgeführt werden, denn "es ist wichtig, daß die Menschen das Gefühl haben, in Sachsen wird nicht lange gefackelt, da wird etwas getan gegen Straftäter." In anderen Bundesländern kommen solche Kontrollen ebenfalls schon vor. Eine gesetzliche Verankerung dieser illegalen Praxis würde der Polizei die Möglichkeit geben, mehr Personalstellen, Geld und Befugnisse einzufordern.

Für die Bundesländer an den Schengeninnengrenzen empfiehlt das Bundesinnenministerium ebenfalls die Ausweitung der Polizeibefugnisse, da der BGS seit März 1995 nicht mehr verdachtsunabhängig kontrollieren darf. Diese Aufgabe sollen nun die Landespolizeien übernehmen.[21]

Umgang mit Aufgegriffenen

Die von einem Mobilen Überwachungstrupp aufgegriffenen Flüchtlinge werden von diesem oder einem extra Schubtrupp zu nächsten BGS-Wache gefahren.

1993, als es noch nicht genügend BGS-Verwahrräume gab, sollten Bundeswehr-LKW's mit geschlossenem Kastenaufsatz (ohne Fenster, mit Ventilation) als Warteräume für die sogenannten "Schüblinge" dienen. Nach Protesten der Gewerkschaft der Polizei, die sich dadurch an Nazipraktiken erinnert fühlte, beeilte sich die Bundesregierung mit ihren Dementis.


In den schäbigen BGS-Zellen bekommen die Flüchtlinge einen Fragebogen in der jeweiligen Landessprache vorgelegt. Unter der Rubrik "Reisegrund" können die Flüchtlinge zwischen 4 Antwortmöglichkeiten wählen: a) Besuch von Verwandten b) Urlaubsreise c) Geschäftsreise d) Arbeitsaufnahme. Das Wort "Asyl" kommt im ganzen Fragebogen kein einziges Mal vor. Verständlicherweise kreuzen dann die meisten d) an. Einige BGS-BeamtInnen versichern, daß die BRD ökonomische Fluchtgründe anerkennt. Deshalb glauben die derart falsch informierten Flüchtlinge sogar, mit ihrem vorgetragenem Arbeitswillen ihre Einreisechancen zu erhöhen, schließlich wollen sie keine "Sozialschmarotzer" sein. Es wird berichtet, daß BGS-BeamtInnen bewußt Mitleid mit der schlechten wirtschaftlichen Situation in den Herkunftsländern heucheln, um dann die Leute, die sich auf diese Situation berufen, um so leichter ablehnen zu können. Der BGS kann Aufgegriffene eigenmächtig bis zum Abend des darauffolgenden Tages festhalten. Besteht Grund für eine längere Ingewahrsamnahme, müssen sie einem Haftrichter vorgeführt werden. In den meisten Fällen gelingt dem BGS die Abschiebung per Auto oder Zug nach Polen und die Tschechische Republik bzw. über den Flughafen Schönefeld in ein anderes Land noch vor der Ingewahrsamnahme.

Zurückschiebungen

Schon Jahre vor der faktischen Abschaffung des Asylrechts 1993 und der Einführung der "sicheren Drittstaaten"-Regelung schob der BGS eingemächtig in die CSFR und Polen ab.

Bevor die Flüchtlinge zurückgeschoben werden, durchsucht der BGS sie. Dazu müssen sie sich meist nackt ausziehen, schließlich könnte in den Körperöffnungen Rauschgift u.ä. versteckt sein. Danach müssen sie eine ED-Behandlung über sich ergehen lassen. Falls die Aufgegriffenen keine Paß mit Stempeln osteuropäischer "Drittstaaten"-Länder mit sich tragen, hoffen die BGS-BeamtInnen bei der Durchsuchung andere Anhaltspunkte für eine Einreise über Osteuropa zu finden. Schließlich liegt die Beweislast beim BGS. Finden sie also Geldstücke, Tickets oder Quittungen aus einem anderen Land, können sie diese als Beweisstücke den polnischen oder tschechischen Grenzbehörden vorlegen. Diese sind dann verpflichtet, die Flüchtlinge zurückzunehmen.

Angeblich können die Flüchtlinge in Polen oder der Tschechischen Republik genauso gut einen Asylantrag stellen. Von dort werden sie aber meist weitergeschoben bzw. ihrem Schicksal überlassen - was die meisten für einen erneuten Grenzübertrittsversuch nutzen. Sollten sich die ausländischen Grenzbehörden weigern, jemanden zurückzunehmen, so wird an den Wunsch, Mitglied der EG zu werden, erinnert. Dieses Druckmittel bewirkt Wunder und der BGS kann die Zurückschiebung durchführen.

Wie sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7.11.1995 auf die Praxis des BGS auswirkt, ist zur Zeit noch unklar. Das BVG hatte entschieden, daß niemand ein Recht auf ein Asylverfahren hat, die/der über einen sicheren Drittstaat kommt, auch wenn nicht bekannt ist, um welchen Staat es sich handelt. Eine Abschiebung in das Herkunftsland ist in vielen Fällen - zumindest auf legaler Weise - nicht möglich. Andererseit dürfte Polen und die Tschechische Republik kaum bereit sein, Flüchtlinge zurück zu nehmen, die nicht nachweisbar über ihre Länder in die BRD eingereist sind. Vielleicht bedeutet das BVG-Urteil für Flüchtlinge, die im Landesinneren einen Asylantrag stellen, daß sie eine Duldung erhalten - und für in Grenznähe aufgegriffene Flüchtlinge, daß sie der BGS in das Land abschiebt, aus dem sie wahrscheinlich kommen. Bei entsprechendem Verhandlungen mit den angrenzenden Ländern läßt sich diese Ausweitung der Rücknahmeverträge eventuell durchsetzen lassen.

Tragen die Flüchtlinge Geld bei sich, nimmt der BGS dies gegen Quittung für die Abschiebung und das Strafverfahren wegen illegalem Grenzübetritt ab. Der Flug nach Rumänien kostet ca. 1000 DM, eine Zurückschiebung über die Oder sowie das Verfahren knapp 500 Mark. Die Strafverfahren, für die im voraus das Geld eingezogen wird, finden im allgemeinen nicht statt - schließlich ist die/der zu Bestrafende nicht vorladbar. Einen gewissen Restbetrag dürfen die Flüchtlinge jedoch behalten, damit sie "zu Hause wieder Fuß fassen können".

Flüchtlinge, bei denen nicht klar ist, ob oder aus welchen sicherem Drittstaat sie kommen und die einen Asylantrag stellen, dürfen nicht zurückgeschoben werden. Der BGS muß sie an die nächste Erstaufnahmeeinrichtung weiterleiten.

Flüchtlingsorganisationen an der Grenze beklagen jedoch, daß der BGS seine Befugnisse überschreitet, indem die BeamtInnen auch bei Asylsuchenden, die die formalen Kriterien erfüllen, eigenmächtig entscheiden, ob sie jemanden abschieben oder nicht. Dieser Vorwurf läßt sich nur schwer belegen, da die illegal zurückgewiesenen Flüchtlinge kaum über Möglichkeiten verfügen, diese Praxis öffentlich zu machen. Bekannt gewordene Fälle von Zurückweisungen auf den Flughäfen (siehe Abschnitt Flughafenverfahren) lassen befürchten, daß es an der Landgrenze nicht anders abläuft.

In Görlitz wurden viele Fälle bekannt, bei denen der BGS für Flüchtlinge Abschiebehaft beantragt, wenn er sie wegen Paßproblemen nicht in ein sicheres Herkunftsland abschieben kann. Die Inhaftierten stellen dann aus dem Knast heraus einen Asylantrag, von dem jedoch die Ausländerbehörde nicht erfährt. Sie läßt deshalb zum nächst möglichen Termin eine Abschiebung durchführen. Abschiebehaft wird auch dann angeordnet, wenn die Identität nicht zu ermitteln ist: "in bisher 100% der Fälle [sind die Flüchtlinge dann] bereit auszusagen."

Ausländerzentralregister

Während die Flüchtlinge in den Zellen des BGS warten, gleichen BeamtInnen die Daten mit dem Ausländerzentralregister (AZR) ab. Das AZR speichert seit 1953 bis zu 60 Daten über alle AusländerInnen/AsylbewerberInnen, die sich mal auf dem Gebiet der BRD aufgehalten haben. Selbst Jahre nach der Ausreise sind Informationen zum Asylverfahren, eventuelle Fahndungseinträge, Herkunftsland, Krankheiten, Familienstand, Straftaten, politische Betätigung u.v.m. gespeichert. Der BGS hat unbeschränkten on-line Zugang zu allen Daten im AZR. Daneben kann der BGS zu Kontrollzwecken in der INPOL-Datei des Bundeskriminalamtes, in dem noch mal zusätzlich alle ausgewiesenen und abgeschobenen AusländerInnen registriert sind, nachschauen. Die Fingerabdrücke, die sich durch die ED-Behandlung ergeben, werden in das Automatische Fingerabdruckindifikationssystem (AFIS) des BKA eingegeben, wobei gleichzeitig geprüft wird, ob die jeweilige Person schon mal unter einem anderen Namen in das Bundesgebiet eingereist ist. AFIS, in dem alle anerkannten und abgelehnten AsylbewerberInnen gespeichert sind, soll in naher Zukunft in das europaweite System EURODAC überführt werden. werden. Ergeben diese Vielzahl von computerisierten Kontrollen keine weiteren Besonderheiten, verfaßt die/der zuständige BeamtIn einen Aufgriffbericht, legt eine Akte an, Stempel drauf und fertig...[22]

Tode in der Oder/Neiße

Die gut überwachte Grenze ist für Flüchtlinge immer schwieriger zu passieren. Oftmals sind sie gezwungen, die Oder/Neiße an immer gefährlicheren Stellen zu überqueren. Einige überleben die Strapaze nicht.

Nach offiziellen Angaben haben BGS und Wasserschutzpolizei 1992 5 Leichen in der Oder und Neiße gefunden, 1993 2, 1994 20 und bis zum Juli 1995 6. Sind diese Zahlen schon erschreckend hoch, so ist sicher davon auszugehen, daß die Dunkelziffer um einiges höher ist.

Der Sprecher des GSP-Ost, Volker Amler, hält die Dunkelziffer für so hoch, daß der Anstieg von 5 auf 19 gefundene Leichen innerhalb von 2 Jahren purer Zufall sei: Es hätte schon immer bedeutend mehr Tote gegeben, die Schwankungen bei den gefundenen lassen keine Rückschlüsse auf eigentliche Zahl der Ertrunkenen zu. Dagegen vermutete der Sprecher des BGS, Udo Schnettler, daß der Anstieg mit der Verschärfung der Grenzsicherung und der neuen Asylgesetzgebung zu tun hat.

So schwemmt es natürlich nicht alle ertrunkenen Flüchtlinge ans Ufer. Ob die polnischen Behörden ihre Funde melden, ist ungewiß. Der BGS übt sich ebenfalls im Schweigen und gab erstmals 1994 auf öffentlichen Druck zu, ab und an Leichen in den Grenzflüssen zu finden. Ob sie die wahre Anzahl der gefundenen Leichen nennen, steht in den Sternen. Und Leichen, die auf deutscher Seite angespült werden, stößt die örtlichen Polizei oder BürgerInnen, die sie entdecken, des öfteren wieder ins Wasser. Denn die Gemeinde, an deren Ufer die Leiche angespült wurde, wäre für die Beerdigung inklusive der Kosten zuständig. 1.500 DM kostet eine Beerdigung vor Ort, bis zu 10.000 eine Beerdigung im Heimatland, die dann stattfindet, wenn die/der Betroffene indentifiziert werden konnte. Das wollen die armen, schon von der Grenzkriminaliät heimgesuchten Gemeinden natürlich nicht bezahlen...

Gemeindevertreter und Bevölkerung propagieren ganz offen Geldeinsparungsvorschläge: "Da hilft nur, mit dem Stock wieder rein." oder "Das passiert uns nicht wieder" (eine Beerdigung) bzw. "Gott sei Dank (!) konnte die Identität des Ertrunkenen nicht ermittelt werden. Sonst hätten wir die Überführungskosten zahlen müssen."

Während der BGS die Schuld gerne den SchleuserInnen gibt, die entkräftete oder verletzte Menschen ins Wasser stoßen, damit sie nicht dem BGS in die Hände fallen und als ZeugInnen dienen können oder die zumindest immer gefährlichere Routen ausfindig machen und "keine Rücksicht auf Flüchtlinge (nehmen), die nicht schwimmen können" (Schnettler), berichten Flüchtlinge, daß sie manchmal so vom BGS gejagt werden, daß sie völlig erschöpft in die Fluten springen.

Öffentlich wurden die Toden erstmals, als Angehörige von 6 am 26.8.1994 ertrunkenen tamlischen Flüchtlingen mit Hilfe der Antirassistischen Initiative (ARI) in Berlin recherchierten, was damals passiert war. Ein Überlebender berichtete, daß polnische Grenzer am Ufer standen und Leuchtraketen abgeschossen hätten, aber den Ertrinkenden nicht zur Hilfe kamen. Wenig später sollen auch BGS-BeamtInnen eingetroffen sein und mit Scheinwerfern das Ufer abgesucht haben. Auf Anfrage von ARI erklären BGS und polnische Behörden, von nicht zu wissen. Erst nach Einschaltung von UNHCR und IRK rückt die polnische Kriminalpolizei Fotos der in einem Auffanggitter eines Elektrizitätswerks gefunden Leichen heraus. Sie teilt mit, daß die deutschen Behörden schon seit langem informiert seien, schließlich hätten sie damals auch einen Toten geborgen. Erst mit diesen Informationen konfrontiert, gibt der BGS zu, Leichen gefunden zu haben, streitet aber ab, an dem fraglichen 26.8. dabei gewesen zu sein.

Anfang Oktober 1994 hatte Kanther noch großspurig verkündet: "Ich habe keine Lust, über Totenquoten zu reden, die es nicht gibt.". Am 14.10.1994 veröffentlichte der BGS erstmalig eine Liste mit 14 Leichenfunden in der Neiße aus dem Jahre 1994. Im Fax-Bericht wurde in einem Fall handschriftlich der Vermerk "bei Flucht" (ertrunken) in "beim Überqueren der Neiße" geändert. Aber auch das weist noch zu deutlich auf die Todesursache hin: So erklärte dann im September 1995 der Pressesprecher des GSA Frankfurt/O., bei gefundenen Leichen könnte es sich auch um Opfer von Badeunfällen handeln.[23]

Stand: Mitte November 1995

Fax des BGS über Leichenfunde



Fußnoten: