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Im Dienste des Gemeinwohls
Frauenbewegung und Nationalstaat

Cornelia Eichhorn

 
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  In der neuen Frauenbewegung hat bislang kaum eine Diskussion über das Verhältnis von Frauenbefreiung und Nationalstaat stattgefunden.(1) Vielmehr galt die Sache der Frauen als etwas Internationales. Vorstellungen wie Frauen aller Länder seien von einer patriarchalen Weltzivilisation unterdrückt (Jansen-Jurreit 1979, S. 255), ließen von vornherein eine Auseinandersetzung mit dem spezifischen Einschluß von Frauen in die nationale Gemeinschaft und der Einbettung der Frauenbewegung in nationalstaatliche Strukturen hinfällig erscheinen. Im Gegensatz zu dieser scheinbaren Abwesenheit des Nationalstaats im feministischen Diskurs ist es zugleich eine Selbstverständlichkeit, von der deutschen, der amerikanischen, der englischen etc. Frauenbewegung zu sprechen und sie damit national zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung entspricht der Beobachtung, daß sich die Frauenbewegungen in den kapitalistischen Metropolen historisch in enger Verbindung mit der Etablierung der Nationform entwickelt haben, sich in ihrer Ausrichtung von den politischen Konjunkturen und Auseinandersetzungen innerhalb der einzelnen Nationalstaaten bestimmt zeigten und in ihren Artikulationsformen von den jeweiligen nationalstaatlichen Strukturen abhängig waren.

Auch in den Darstellungen zur Geschichte und Entwicklung der ersten Frauenbewegung dominiert diese Zweideutigkeit: Einerseits ist es hier ebenfalls selbstverständlich, zwischen der englischen, der amerikanischen, der deutschen usw. Frauenbewegung zu unterscheiden und sie in den Kontext der ökonomischen, sozialen und politischen Entwicklungen der jeweiligen Nationalstaaten zu stellen, während genauso selbstverständlich ein Ausschluß der Frauen aus diesen nationalen Gemeinschaften postuliert wird. Die nationale Anbindung der Frauenbewegung, die sich nicht zuletzt in ihrem Kampf um Teilhabe an der Nation zeigt, bleibt damit von vornherein aus der Bewertung ihrer Politik ausgeblendet.

(1) Erst in den letzten zwei Jahren ist im Kontext der Rassismusdiskussion auch die nationale Situierung der Frauenbewegung Gegenstand der Auseinandersetzung geworden. Allerdings steckt die Diskussion noch in den Anfängen. Vgl. exempl. Uremovic/Oerter 1994 und Kappeler/Renka/Beyer 1994
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1.

Ein Blick in die Geschichte der ersten Frauenbewegung in Deutschland(2) macht deutlich, daß sie sich zumindest in ihren dominanten Strömungen explizit als nationale Bewegung verstand, oder, wie es Gertrud Bäumer, zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine der einflußreichsten Vertreterinnen des sogenannten gemäßigten Flügels, ausdrückte, als eine Bewegung, die in dem Gefühl einer nicht mehr an die Schranken der Familie gebundenen, persönlichen Anteilnahme am Geschick der Nation wurzele (Gertrud Bäumer 1901, S. 34 f.). Beginnend mit den ersten Versuchen einer eigenständigen, an den Interessen bürgerlicher Frauen orientierten Organisierung während der 48er Revolution über die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins 1865 und die Gründung des Bundes Deutscher Frauenvereine 1894 bis hin zum Nationalen Frauendienst im ersten Weltkrieg hat sich die Frauenbewegung in Deutschland als Teil der nationalen Gemeinschaft konstituiert. Allerdings zielte die nationale Ausrichtung, die während der 48er Revolution die politische Position der Frauenrechtlerinnen kennzeichnete, auf die Überwindung der feudalen Machtverhältnisse. Louise Otto etwa hatte ihre apodiktische Aussage: Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht allein ein Recht, sie ist eine Pflicht der Frauen,(3) noch unter das Motto Dem Reich der Freiheit werb' ich Bürgerinnen(4) gestellt. Der politische Kampf für die Frauenemanzipation war hier nicht den bestehenden staatlichen Strukturen untergeordnet, sondern im Horizont einer künftig anderen Gesellschaft verortet. Mit der Niederschlagung der Revolution fanden auch die ohnehin spärlichen Ansätze eigenständiger Frauenorganisationen ein Ende Die demokratischen Frauenvereine lösten sich auf, und die von Louise Otto herausgegebene Frauen Zeitung stellte ihr Erscheinen ein. Fortan war es Frauen durch die zunächst in Preußen und Braunschweig, dann auch in den anderen Staaten des Deutschen Bundes erlassenen Vereinsgesetze verboten, Mitglieder in politischen Vereinen zu werden oder auch nur ihre Versammlungen zu besuchen. In Preußen dauerte es fast 60 Jahre, bis dieses politische Betätigungsverbot schließlich 1908 wieder aufgehoben wurde. Als 15 Jahre nach der gescheiterten Revolution einige Frauen um Louise Otto erneut begannen, sich zu organisieren und den ersten Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADF) gründeten, war von der gesellschaftsverändernden Perspektive der Achtundvierzigerinnen nur noch wenig übrig geblieben.

Die wesentlichen Ziele des ADF bestanden in der Erweiterung der Frauenbildung und der Beseitigung aller der weiblichen Arbeit im Wege stehenden Hindernisse.(5) Explizit politische Forderungen, insbesondere die nach einer republikanischen Verfaßtheit der Gesellschaft, hingegen wurden weitgehend ausgeklammert. Dies ist sicherlich größtenteils den engen Grenzen geschuldet, die jeder legalen öffentlichen Tätigkeit von Frauen gesetzt waren. Es ist aber auch Ausdruck eines Arrangements mit den bestehenden Machtverhältnissen, einer einsichtsvollen- Resignation, eines bürgerlich geläuterten Bescheidens- (Clara Zektin 1928, S. 47). Nur in bezug auf die Bildung eines deutschen Nationalstaates blieben die Frauen offensiv. Ihre Entscheidung, einen gesamtdeutschen Verein zu gründen, verstanden sie als Bekenntnis zur nationalen Einheit. Das Reich der Freiheit drohte auf die Phrase Das ganze Deutschland soll es sein(6) zusammenzuschnurren.

Doch in mehrfacher Hinsicht zeichnete sich der ADF in seiner Anfangsphase noch durch eine emanzipatorische und im damaligen deutschen Kontext fortschrittliche Haltung aus, die sich zwar weniger in den offiziellen Proklamationen und Forderungen als vielmehr in der organisatorischen Arbeit ausdrückte. So hatten sich die Frauen darauf verständigt, ihre Vereinsgeschäfte alleine zu führen. Männer konnten nur Ehrenmitglieder sein. Es war vermutlich vor allem diesem Grundsatz zu verdanken, daß der ADF 1869 einen Zusammenschluß mit dem nationalliberalen Lette-Verein ablehnte. Dieser wenige Jahre zuvor gegründete Verein stand in seiner praktischen Zielsetzung, der Förderung der weiblichen Erwerbsarbeit, dem ADF nahe, unterschied sich aber von diesem sowohl in seinen Organisationsprinzipien Männer führten die Vereinsgeschäfte als auch in seinem Verständnis der Frauenfrage. Hier galt die Frauenfrage lediglich als Auswirkung des wirtschaftlichen Elends unversorgter (also nicht verheirateter) Frauen der gehobenen Stände, dem durch die Förderung der Berufstätigkeit abzuhelfen sei. Doch schon zu Beginn der 70er Jahre kommt es zu einer verstärkten Zusammenarbeit, und 1877 gingen beide Organisationen schließlich sogar dazu über, ihre Verbandstage abwechselnd auszurichten und den jeweiligen Delegierten Stimmrecht einzuräumen.

In seinen Aktivitäten für die Erwerbsarbeit von Frauen zielte der ADF auch hierhin in klarem Gegensatz zum Lette-Verein zunächst auf die Frauen aller gesellschaftlichen Klassen. Er stand dabei in lockerer Kooperation mit den sich konstituierenden sozialdemokratisch orientierten Arbeiterbildungsvereinen und initiierte die Gründung verschiedener Arbeiterinnenorganisationen. Vor allem wiederum Louise Otto, die schon 1848 in der Leipziger Arbeiter-Zeitung für die Rechte von Fabrikarbeiterinnen eingetreten war (vgl. Louise Otto 1848), forderte den Zusammenschluß der Frauen zu einer weiblichen Fortschrittspartei des 5. Standes (Louise Otto 1876(7)). Doch dieser Ansatz scheiterte schon bald an der sogenannten Dienstbotenfrage, als aus den Reihen des ADF Stimmen für eine Verschärfung der Gesindeordnung zugunsten der Hausfrauen und zu Lasten der Dienstmädchen laut wurden. Im ADF setzten sich zunehmend die Frauen durch, deren Verhältnis zu den Arbeiterinnen sich auf sozialkaritative Fürsorge für die ärmeren Schwestern beschränkte und die sich ausschließlich nach den Interessen bürgerlicher Frauen ausrichteten. Auch wenn es erst 1894 mit der Gründung des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF) zur formellen Spaltung zwischen bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung kam, weil die Initiatorinnen des neuen Dachverbandes den Bund der Arbeiterinnenvereine nicht zum Beitritt aufforderten, war sie faktisch schon Anfang der 70er Jahre vollzogen.

Schließlich trat auch in den philosophischen Anschauungen, die die politischen Bestrebungen des ADF legitimieren sollten, eine signifikante Verschiebung ein. Zunächst basierte die Politik des ADF auf der eher egalitären, an naturrechtlichen Positionen angelehnten Vorstellung prinzipieller Gleichheit der Geschlechter im Menschsein. Zwar ist in den programmatischen Aussagen von Anfang an eine positive Bezugnahme auf das Ewig-Weibliche (Louise Otto) zu finden, diese war aber noch der allgemeineren Zielsetzung der Menschwerdung der Frauen (Louise Otto) untergeordnet. Anfang der 70er Jahre setzten sich schließlich jene Kräfte durch, die dem Spezifisch-Weiblichen den Vorrang gaben. Sie erhoben Dienen und Pflichterfüllung zu den wichtigsten weiblichen Attributen und sorgten mit ihrem Konzept der geistigen Mütterlichkeit (Henriette Goldschmidt) dafür, daß die bürgerliche Frauenbewegung ihre Bemühungen endgültig dem nationalen Staat eingliederte. Schon während des Krieges gegen Frankreich 1870/71, in dessen Folge die Reichseinigung unter Bismarck vollzogen wurde, erschien in den Neuen Bahnen, dem Vereinsorgan des ADF, neben einer zögerlichen Kriegsverurteilung auch eine Stellungnahme, die den von der Internationalen Friedens- und Freiheitsliga in Genf an die deutschen und französischen Frauen gerichteten Friedensappell zurückwies. Das hiermit einsetzende Staatsdienerinnentum sollte bis zur Selbstauflösung des BDF 1933 für die bürgerliche Frauenbewegung richtungsgebend bleiben.

Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts waren die demokratischen und egalitären Positionen vollkommen marginalisiert, sie verstummten und, von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Hedwig Dohm, die ihre publizistische Tätigkeit 1872 beginnt), meldeten sich erst im wilhelminischen Staat, etwa ab 1890 wieder vermehrt Frauen zu Wort, denen die Politik der Frauenvereine zu angepaßt war und die erneut Gleichheitsforderungen aufstellten. Mit ihrem Engagement für das Frauenstimmrecht, mit ihrer Forderung nach Abschaffung staatlicher Reglementierung der Prostitution und mit ihren Vorstellungen von einer neuen Sexualmoral konnten sie das politische Interventionsfeld der bürgerlichen Frauenbewegung wesentlich erweitern. So gelang es ihnen zwar punktuell wie beispielsweise in der Stimmrechtsfrage die Politik des Bundes Deutscher Frauenvereine (BDF) zu dynamisieren, in aller Regel teilten sie jedoch dessen erklärte Zielsetzung, die Arbeit der Frauenvereine erfolgreich in den Dienst des Familien- und Volkswohls zu stellen.(8)

(2) Zur Geschichte der ersten Frauenbewegung vgl. u.a. Bussemer 1985, Clemens 1988, Frevert 1986, Gerhard 1990, Greven-Aschoff 1981, Guttmann 1989, Sachße 1986, Schenk 1980, Twellmann 1976. Einen Überblick über den Forschungsstand geben: Engelhardt 1985, Evans 1982, Friesler/Schulz 1991, Paletschek 1993

(3) Louise Otto 1844, zitiert nach Bäumer 1901, S. 34

(4) So das Leitmotiv der von ihr herausgegebenen Frauenzeitschrift

(5) So im Gründungsprotokoll des ADF von 1865 zitiert nach Bäumer 1901, S. 50

(6) Vgl. Louise Otto, Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, Leipzig 1890, zitiert nach: Gerhard 1990, S. 79

(7) zitiert nach: Bussemer 1979, S. 40

(8) so im Gründungsdokument des BDF 1894, zitiert nach Bäumer 1901, S. 132

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2.

Die Politik der geistigen Mütterlichkeit, die die erste Frauenbewegung trotz mancher auch heftig ausgetragener Kämpfe dominierte, hat sich in mehrfacher Hinsicht als wichtiger Motor zur Nationalisierung der Gesellschaft erwiesen. Die Frauen selbst verstanden ihre Bewegung als Versuch, einen Platz in der nationalen Gemeinschaft zu erhalten. Sie sahen das Aufkommen der sogenannten Frauenfrage als Ausdruck einer Ungleichzeitigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung, in der familiäre, auf der Einheit von Produktion und Reproduktion basierende Gemeinschaften aufgelöst, die Funktionen der Familie zusehends verengt und verstaatlicht (Helene Lange 1914, S. 142) würden, gleichzeitig aber den Frauen die Partizipation an der sich außerhalb der Familien konstituierenden Gesellschaft verweigert bleibe (vgl. Helene Lange 1893 und 1914). Die Frauenbewegung sollte den Einfluß der Frauen dort stärken und sie als Teil des Volksganzen organisieren, der seine besonderen Funktionen zu erfüllen, seine besonderen Aufgaben zu lösen habe (Lange 1914, S. 46). Oder wie es Henriette Goldschmidt, eine der intellektuellen Wegbereiterinnen der geistigen Mütterlichkeit bereits 1871 formulierte: Wie die sittliche Kraft der Frau gerade den Schwerpunkt für das sittliche Gedeihen der Familie bildet, so muß die Frau fortschreitend in menschlicher Erkenntniß ihre Bestimmung auch für die Volksfamilie erfüllen.(9) Indem die Protagonistinnen der ersten Frauenbewegung die Interessen der bürgerlichen Frauen, Zugang zu höheren Berufen zu erhalten und ihre öffentlichen Betätigungen auszubauen, unmittelbar mit den vermeintlichen Interessen des Volkes verknüpften, rechtfertigten sie nicht nur ihre Verbandspolitik, sondern stellten sie auch in das Zentrum der nationalen Ideologie. Über ihre Konstruktion des Volkes als einer erweiterten Familie, die die Individuen in eine Volksgenealogie eingliedert, wird die individuelle Existenz der Frauen in das Geflecht der kollektiven Geschichte der nationalen Formation projiziert.(10) Eine Projektion, die Voraussetzung dafür ist, daß die Individuen im Namen der Nation angerufen werden können und sich jederzeit als deutsche Frauen wiedererkennen. Die führenden Protagonistinnen der ersten Frauenbewegung konnten als Intellektuelle den nationalen Konsens zumindest unter den bürgerlichen Frauen organisieren. Sie banden ihr Emanzipationsprojekt ideologisch und praktisch an die Herstellung der Einheit des Volks-als-Nation (Poulantzas). In ihren programmatischen Aussagen stellten sie jene Bedeutungen zur Verfügung, die auf diskursiver Ebene eine permanente Übersetzung von Familie in Nation und Nation in Familie erlaubten. Mit ihrer praktischen Arbeit, die der Erziehung der Frauen zu jenen verantwortlichen Bürgerinnen des Staates galt, die die Pflicht haben, ihre Arbeitskraft nicht nur dem engsten Kreise der Familie, sondern dem Vaterlande und dem Volke zu widmen (Anna Pappritz 1914(11)), versuchten sie diese Einheit des Volks-als-Nation durch ihren persönlichen Einsatz in der Sozialfürsorge herzustellen. Sie sahen eine der wichtigsten Aufgaben der Frauenbewegung darin, die sozialen Gegensätze abzumildern, jenen furchtbaren Spalt, der in unserem Volke klafft (Gertrud Bäumer 1901, S. 161), durch soziale Hilfstätigkeit und persönlichen Verkehr mit den unbemittelten Klassen (aus dem Aufruf des Gründungskomitees der Mädchen und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit 1893(12)) zu überbrücken. Ihre Arbeit sollte der Pflege des häuslichen Lebens der Armen, dem Schutz der notleidenden und gefährdeten Jugend, der Fürsorge für die Volksgesundheit, der Verpflegung der Kranken (Alice Salomon 1908(13)) dienen. Sie organisierten Volksküchen, Krippen, Kindergärten, Horte für Schulpflichtige, Anstalten für verwahrloste Kinder, Begegnungstätten für die schulentlassene Jugend und engagierten sich in der Haus- und Wohnungspflege wie in der Ausbildung von Pflegepersonal. Bei all diesen Tätigkeiten ging es neben den konkreten Dienstleistungen immer auch darum, erzieherisch auf die unteren Klassen einzuwirken, über Koch-, Flick- und Haushaltungsschulen die im Bürgertum vorgeprägten Praxisformen der alltäglichen Reproduktion zu verallgemeinern, sie den Anforderungen, die in hygienischer und sittlicher Beziehung gestellt werden müssen (Alice Salomon 1901, S. 115), anzupassen. Theoretisch und praktisch hat die erste Frauenbewegung die Professionalisierung, Rationalisierung und Effektivierung der staatlichen Fürsorge vorbereitet, auf deren Grundlage die alltägliche Reproduktion der Individuen nationalisiert, in die Obhut des Nationalstaates überführt werden konnte, so daß die Existenz der Menschen aller Klassen ihrem Status als Bürger des Nationalstaats ... völlig untergeordnet wurde (Balibar 1990, S. 114).

Die Bemühungen der bürgerlichen Frauenbewegung um die Einheit des Volks-als-Nation erreichten schließlich im ersten Weltkrieg ihren Höhepunkt. In uns sprach, fühlte, wollte Deutschland, unsere persönliche Seele ging auf in der Seele unseres Volks, kommentierte Gertrud Bäumer,(14) damals Vorsitzende des Bundes Deutscher Frauenvereine, 1914 den Beginn des Krieges. Bereits kurz zuvor hatte sie für den BDF einen Plan zur Einrichtung eines Nationalen Frauendienstes vorgelegt, durch den alle mit der Frauenbewegung verbundenen Organisationen für den Heimatdienst zusammengefaßt und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und den Wohlfahrtsverbänden koordiniert werden sollte. Mit Unterstützung der staatlichen Stellen entstanden in den ersten Kriegswochen in allen größeren Städten des Deutschen Reiches Untergliederungen des Nationalen Frauendienstes, an denen sich neben den zum BDF gehörenden Gruppen auch konfessionelle Frauenvereine und einige sozialdemokratische Frauenorganisationen beteiligten. In seinen Aktivitäten orientierte sich der Nationale Frauendienst an den jeweiligen Erfordernissen der kommunalen Kriegsfürsorge oder ließ sich mancherorts seine Aufgaben direkt von den kommunalen Behörden zuteilen.(15) Auf diese Weise wurde der Nationale Frauendienst zum wichtigsten Organisator der Wohlfahrts- und Fürsorgepflege, die in Folge der ausgeweiteten Sozialleistungen wie Familienunterstützung der zum Kriegsdienst eingezogenen Ehemänner und Väter, Hinterbliebenenrente und Kriegsbeschädigtenfürsorge erstmals große Bevölkerungsteile einschloß. Getreu der von Gertrud Bäumer ausgegebenen Parole Heimatdienst ist für uns die Kriegsübersetzung des Wortes Frauenbewegung-,(16) nahmen Frauen aus dem BDF ab 1916 führende Positionen in den Kriegsämtern ein, vor allem in den dort unter der Bezeichnung Frauenreferat eingerichteten Stellen, die die Aufgabe hatten, weibliche Arbeitskräfte für die kriegswichtigen Industrien zu rekrutieren. Mit dem Dienst in der Kriegsmaschinerie, wie Alice Salomon, die als intellektuelle Wegbereiterin der professionellen Sozialarbeit in Deutschland gilt und die während des ersten Weltkrieges selbst ein solches Frauenreferat leitete, die Arbeit des BDF rückblickend selbstkritisch nannte, erreichten die bürgerlichen Frauenorganisationen endlich das, wofür sie sich seit Jahren eingesetzt hatten: die staatliche Anerkennung der Frau und ihrer tätigen Anteilnahme als Volksgenossin (Frieda Ledermann 1918(17)). Friedensinitiativen dagegen, wie beispielsweise der Internationale Frauenkongreß von 1915 in Den Haag, die nur von einigen wenigen Frauenrechtlerinnen aus Deutschland unterstützt wurden, erklärte die Mehrheit des BDF für unvereinbar mit der vaterländischen Gesinnung und der nationalen Verpflichtung der deutschen Frauenbewegung (Beschluß des Gesamtvorstandes des BDF 1915(18)).

(9) zitiert nach: Bussemer 1985, S. 246

(10) Vgl. Balibar 1990, insb. S. 123 ff.

(11) zitiert nach: Clemens 1988, S. 108

(12) zitiert nach: Sachße 1986, S. 116

(13) zitiert nach: Sachße 1986, S. 140

(14) zitiert nach: Clemens 1988, S. 103

(15) Zu den Tätigkeiten des Nationalen Frauendienstes gehörten u.a. Arbeitsvermittlung und -beschaffung, Vermittlung freiwilliger Hilfskräfte, Kinder- und Jugendfürsorge, die zumindest nach 1916 unmittelbar dazu diente, Frauen für eine Tätigkeit in der Kriegsindustrie freizustellen, Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge, die auch Beitrag zur qualitativen Bevölkerungspolitik sein sollte, Organisation von Speisungen und Lebensmittelverteilungen, Truppenspeisungen, Lebensmittelpreiskontrolle, Schulungsprogramme für einen ökonomischen Umgang mit Nahrungsmitteln, Beratungs- und Auskunftsdienste.

(16) zitiert nach: Clemens 1988, S. 105

(17) zitiert nach: Gerhard 1990a, S. 22

(18) zitiert nach: Greven-Aschoff 1981, S. 155

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3.

In den Reihen der neuen Frauenbewegung und der aus ihr hervorgegangenen Frauenforschung ist die nationale Ausrichtung der ersten Frauenbewegung in Deutschland zumeist als Reflex der Zeit dargestellt worden. Hier ist vom national-chauvinistischen Taumel, der das deutsche Reich ergriffen hatte und der auch die bürgerliche Frauenbewegung nicht unberührt ließ (Brinker-Gabler 1980, S. 21) oder schlicht vom Ausdruck des Zeitgeistes (Gerhard 1990, S. 293) die Rede. Solche Formulierungen dienen der Verharmlosung der nationalistischen Ausrichtung der bürgerlichen Frauenbewegung; sie blenden ihren spezifischen Beitrag zur Herstellung der nationalen Gemeinschaft und zur Ausarbeitung der nationalistischen Ideologie aus. Zwar gilt der erste Weltkrieg gemeinhin als Einschnitt, Jansen-Jurreit etwa spricht von der historischen Unschuld, die die erste Frauenbewegung durch ihren Kriegsdienst verloren habe (Jansen-Jurreit 1979, S. 255), meist geht es bei der kritischen Bewertung der bürgerlichen Frauenbewegung jedoch weniger um ihre Unterstützung der imperialistischen Machtbestrebungen und ihre Fürsorgetätigkeiten, durch die sie die soziale Einheit (Helene Lange) Deutschlands schaffen wollte. Im Mittelpunkt der Kritik steht vielmehr, daß die Frauenbewegung nun es gilt, die Nation durch die schwere Krisis hindurchzubringen ihre Sonderinteressen zurückstellte (Helene Lange, 1914(19)). Sie habe damit endgültig aufgehört, die Interessen der Frauen gegenüber dem Staat zu vertreten (Clemens 1988, S. 110), und so sei von der feministischen Programmatik kaum noch etwas übriggeblieben (Greven-Aschoff 1981, S. 153). Eine solche Sichtweise macht vergessen, daß die feministische Programmatik der bürgerlichen Frauenbewegung weitgehend mit der Forderung nach Teilhabe an den Geschicken der Nation und nach staatlicher Anerkennung ihrer Tätigkeit im Dienste der Allgemeinheit zusammenfiel und sie sich in diesem Sinne gerade in der durch die staatlichen Apparate abgesegneten Arbeit des Nationalen Frauendienstes verwirklichte.

Es ist ein weit verbreitetes Schema, die erste Frauenbewegung im Spannungsfeld zwischen zwei mit den Schlagwörtern Gleichheit oder Differenz umschriebenen Emanzipationskonzepten zu analysieren. Während die sogenannte gemäßigte Richtung, deren Programm auf dem Postulat eines Geschlechterdualismus beruhte, gemeinhin als Wegbereiterin der nationalistischen Ausrichtung des BDF gilt, erscheint die sogenannte radikale Strömung, der eher egalitäre Positionen zugeschrieben werden,(20) als staatskritisch. Bestätigt scheint diese Zuordnung durch die Tatsache, daß diejenigen Frauen, die während des ersten Weltkrieges die Politik des BDF kritisierten und Friedensinitiativen unterstützten, sich in ihrer überwiegenden Mehrzahl dem radikalen Flügel zurechneten.

Das Primat der Teilhabe an der Nation galt jedoch gleichermaßen für den gemäßigten wie den radikalen Flügel. Sie unterschieden sich weniger in der grundsätzlichen Zielsetzung der Teilnahme der Frauen am Staatsleben als in der Frage, wie dieses Ziel zu erreichen sei. Charakteristisch für den gemäßigten Flügel war dabei eine Kulturalisierung der Politik. Die angestrebte Partizipation der Frauen stellt sich bei ihnen nicht als politische Forderung oder als Frage der politischen Auseinandersetzung dar, sondern wurde in zweifacher Hinsicht als eine Frage der Kultur artikuliert. Zum einen faßten sie die Partizipation selbst wie bereits im Konzept der geistigen Mütterlichkeit vorgeprägt als Beitrag zur Kultur, als Kultursendung der Frau auf (Helene Lange 1915(21)). Demnach gelte es, den Kultureinfluß der Frau zu voller innerer Entfaltung und freier sozialer Wirksamkeit zu bringen.(22) Zum anderen verstanden sie auch die konkreten Bedingungen, die die Formen der Partizipation bestimmten, als Frage der Kulturentwicklung. In ihrem organizistischen Staats- und Gesellschaftsbild, wie es vor allem Helene Lange ausgearbeitet hat, erschien der Staat als eine aus den wirtschaftlichen und geistigen Kulturbedingungen eines Volkes organisch erwachsene Form, die nur im Verhältnis zu jenen tatsächlichen Kulturbedingungen beurteilt werden könne. Es lag deshalb bei den Frauen, durch ihren tätigen Einfluß auf die Kulturentwicklung die Voraussetzungen für ihre Beteiligung am Staatsleben zu schaffen (Lange 1914, S. 139 ff.). Demgegenüber haben die Radikalen, denen wie Anita Augsburg 1895 ausführte die Frauenemanzipation nicht nur eine Kulturfrage, sondern vor allem eine Rechtsfrage war,(23) die Partizipation der Frauen als Frage der vollen politischen Gleichberechtigung begriffen. Sie sahen im Staat jene Instanz, die für einen Ausgleich verschiedener, im Konflikt miteinander stehender Interessen innerhalb der nationalen Gemeinschaft zu sorgen habe. Er war ihnen Männerstaat (Lida Gustava Heymann 1977, S. 53), insofern er der einen Hälfte (und in ihrem Verständnis durchaus der besseren) der Nation die bürgerlichen Partizipationsrechte verweigerte. In dieser Hinsicht sahen sie in den Bürgerrechten die Voraussetzung, um hierin in völliger Übereinstimmung mit dem gemäßigten Flügel überall im öffentlichen Leben mitwirken und Schulter an Schulter mit dem Manne an den mächtigen Kulturaufgaben arbeiten zu können (Minna Cauer 1898(24)).

Beide Strömungen stellten folglich ihre Kämpfe von vornherein in den Horizont des deutschen Nationalstaates, den sie angesichts der Existenz anderer Staaten als den ihrigen anerkannten und den sie, entweder durch politische Reform oder durch Kulturalisierung, umwandeln und verbessern wollten.(25) In bezug auf die Frage der nationalen Einbindung erscheint folglich auch die feminismusinterne Kontroverse um Gleichheit oder Differenz sekundär: sowohl die an naturrechtlich-egalitären Positionen orientierten Forderungen nach politischer Gleichberechtigung als auch die auf der Vorstellung einer essentiellen Geschlechterdifferenz basierenden Forderungen nach Anerkennung des spezifisch weiblichen Kultureinflusses verbinden sich mit der nationalen Ideologie, knüpfen ihr politisches Projekt unmittelbar an den Nationalstaat.

Ebensowenig lassen sich die unterschiedlichen Positionen, die Frauenrechtlerinnen in Deutschland zum Krieg eingenommen haben, mit Verweis auf das Paradigma Gleichheit oder Differenz erklären. Lida Gustava Heymann etwa, die wegen ihrer Antikriegspropaganda staatlicherseits mit Redeverbot belegt und aus dem Bund Deutscher Frauenvereine ausgeschlossen wurde, war wie viele ihrer Kampfgenossinnen überzeugt, daß weibliches Wesen, weiblicher Instinkt ... identisch mit Pazifismus sei (Heymann 1917, S. 66). Nur wenn das aufbauende weibliche Prinzip zum herrschenden wird im Verkehr der Menschen und im Zusammenleben der Völker (ebenda, S. 68), könne es dauerhaft Frieden geben. Wie die Vertreterinnen einer Politik der geistigen Mütterlichkeit geht auch sie von spezifischen weiblichen Eigenschaften aus, die den Frauen eine besondere Mission in der Gesellschaft zuweisen. Darüber hinaus bleibt auch der Internationalismus der Kriegsgegnerinnen, das heißt ihre Vorstellung, daß Frauen nationenüberspannend für die Durchsetzung dieses pazifistischen weiblichen Prinzips zusammenarbeiten müßten, dem Primat des Nationalstaats untergeordnet: zum einen, weil die Forderung nach Völkerverständigung und dauerndem Frieden unter den Völkern jene für die nationale Ideologie konstitutive Vorstellung affirmiert, die jedem Individuum eine ethnische Identität und nationale Zugehörigkeit zuschreibt, zum anderen, weil sie selbst in den Dienst der Nation gestellt war, als der eigentliche Weg zum Wohle und Aufstieg unseres Vaterlandes (aus einem Flugblatt des nationalen Frauenausschusses für dauernden Frieden 1915(26)).

(19) zitiert nach: Gerhard 1990, S. 296

(20) Einschränkend ist festzuhalten, daß der radikale Flügel egalitäre Positionen meist nur im Hinblick auf die Forderung nach gleichen Rechten bezog, während in allen anderen Fragen eher das Postulat des Geschlechterdualismus dominierte.

(21) zitiert nach: Clemens 1985, S. 50

(22) So im Programm des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins von 1905 zitiert nach: Lange 1914, S. 165

(23) zitiert nach: Gerhard 1990, S. 225 f.

(24) zitiert nach: Clemens 1985, S. 52

(25) Vgl. Balibar 1990, insb. S. 115

(26) abgedruckt in: Brinker-Gabler 1980, S. 186 ff.
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4.

Im Unterschied zur alten Frauenbewegung kann für die neue, wie sie Ende der 60er Jahre im Kampf gegen den §218 in der Bundesrepublik entstand, von einer positiven Bezugnahme auf den Staat zunächst kaum die Rede sein. Sie zeichnete sich eher durch eine antietatistische Haltung aus. Während die erste Frauenbewegung noch für die Erlangung der bürgerlichen Rechte eintrat und dabei den Nationalstaat als quasi natürlichen Rahmen ihrer Politik akzeptierte, formierte sich die zweite Frauenbewegung, als Frauen den Männern formalrechtlich bereits gleichgestellt waren. Hielten etwa die Radikalen der ersten Frauenbewegung die sogenannte Frauenfrage in erster Linie für eine Rechtsfrage, so traten in der neuen Frauenbewegung vor allem die strukturellen Bedingungen patriarchalischer Gewalt trotz formalrechtlicher Gleichstellung der Geschlechter in den Vordergrund der Aktionen und theoretischen Reflexionen. Titel wie die des erstmals 1973 in deutscher Sprache erschienen Aufsatzes Die Macht der Frauen und der Umsturz der Gesellschaft von Mariarosa Dalla Costa deuteten an, daß die radikalen Frauen bereit waren, auf die Gesetzesebene zu pfeifen und die Machtfrage zu stellen (Frauenjahrbuch 1976, S. 174). Die Welt stellte sich als ein einziges Patriarchat dar, das alle Frauen gleichermaßen treffe und zu Opfern von Männergewalt mache, der Staat als ein Männerbund, der die Vorherrschaft des ersten Geschlechts absichere, und die Frauen als Leibeigene, Sklaven, Ausgeschlossene. Schlagwörter wie Frauenpower und Schwesterlichkeit, Losungen wie Frauen haben kein Vaterland und Frauen aller Länder vereinigt euch waren Ausdruck der Auffassung, daß Frauen über alle Grenzen und Spaltungen hinweg eine gemeinsame Identität und ein gemeinsames Ziel hatten: Selbstbestimmung. In dieser Perspektive schien es kaum denkbar, daß die Frauen in den Schoß der Nation zurückkehren, ihre Politik erneut in den Horizont des Nationalstaates stellen würden. Doch über 20 Jahre nach Beginn der neuen Frauenbewegung ist der damalige Aufbruch nur noch Gegenstand nostalgischer Erinnerungen. Die Rede von der weiblichen Solidarität und dem feministischen Internationalismus machte nicht nur die existierenden Unterschiede zwischen Frauen unsichtbar, vor allem täuschte sie darüber hinweg, daß die Frauenbewegung in ihrer praktischen Politik meist auf den Nationalstaat orientiert blieb. So lassen sich im Rückblick schließlich doch auf vielen Ebenen signifikante Ähnlichkeiten zur ersten Frauenbewegung ausmachen Hatte die erste Frauenbewegung proklamiert, daß zuerst die Frauen selbst durch die allseitige Entwicklung ihrer Persönlichkeit und die Entfaltung ihrer Sittlichkeit den Grundstein für ihre Befreiung legen müßten, drohte die Neue Innerlichkeit der 70er Jahre diese Perspektive noch zu verengen. Die Veränderung des eigenen Selbst wurde zum Dreh- und Angelpunkt einer Politik, die die gesellschaftlich virulent gewordenen Bedürfnisse von Frauen in Ansprüche und Anforderungen an das Leben jeder einzelnen zurückübersetzte und deren Einlösung dort (unter dem Motto wir müssen bei uns selbst anfangen) zur Voraussetzung jeglicher Gesellschaftsveränderung machte. Aus dieser Selbstbezüglichkeit erwuchs jene Stilisierung des Weiblichen, jene Rückbesinnung auf eine weibliche Natur, die es gegen die androzentristischen Assimilierungstendenzen zu bewahren gelte. Der von der alten Frauenbewegung beschworene Geschlechterdualismus kehrte so in der modernisierten Variante des Differenzfeminismus wieder. Was dann Ende der 80er Jahre intellektuell ausgearbeitet als die andere Moral der Frau, als weibliche Ethik der Verantwortung und Fürsorge propagiert wurde, ist nichts anderes als eine Neuauflage des Konzepts der geistigen Mütterlichkeit. Selbst noch die unzähligen Frauenprojekte im Bildungs- und Fürsorgebereich lassen sich als Fortsetzung jener sozialen Hilfsthätigkeit (Alice Salomon) begreifen, die die erste Frauenbewegung mit so viel Engagement betrieben hatte. Schließlich entstand gar ein neuer Staatsfeminismus, der sich darauf kapriziert, Bedürfnisse von Frauen staatsbürgerlich geltend zu machen, sie durch rechtliche, sozialstaatliche und therapeutische Maßnahmen zu befrieden.

In dieser Hinsicht kann folglich davon ausgegangen werden, daß alte und neue Frauenbewegung entlang sehr ähnlicher Konfliktlinien hervorgetreten sind. Im Zentrum ihrer Kämpfe stand die Trennung zwischen öffentlichem beziehungsweise politischem und privatem Bereich, die Einschließung der Frauen im Privaten und die damit einhergehende Reglementierung ihres Tätigkeitsfeldes im Öffentlichen. Die erste Frauenbewegung stellte die Trennung zwischen Privatem und Öffentlichem durch den Versuch infrage, das Private ins Öffentliche zu übersetzen. Ihr Konzept der geistigen Mütterlichkeit etwa sollte die tendenzielle Beschränkung der bürgerlichen Frauen auf den Bereich der Familie aufheben, indem die Frauen das ihnen in der Familie zugewiesene Tätigkeitsfeld auf die Öffentlichkeit ausdehnten. Demgegenüber hat die neue Frauenbewegung zunächst den bis dahin der öffentlichen Auseinandersetzung entzogenen, scheinbar selbstregulativen Bereich des Privaten zum Gegenstand ihrer politischen Kämpfe gemacht und die vermeintlich privaten Institutionen und Praxen, Ehe, Familie, Hausarbeit, Kindererziehung, Sexualität etc. attackiert. Im Rahmen einer materialistischen Staatstheorie, wie sie etwa Nicos Poulantzas formuliert hat, läßt sich sagen, daß beide Frauenbewegungen am Schnittpunkt jener doppelten Bewegung entstanden, durch die der moderne Staat die Individualisierungen und Privatisierungen schafft und sich gleichzeitig als ihre Einheit und Homogenisierung konstituiert (Poulantzas 1978, S. 62). Die Familie, als institutionelles Zentrum dessen, was als privat gilt, bildet sich nicht nur in Abhängigkeit vom Entstehen des modernen Staats heraus, sondern der Staat umreißt zur selben Zeit wie er öffentlich wird, den Ort, den er der Familie mit beweglichen Zwischenwänden zuweist (ebenda, S. 64). Es ist diese Konstituierung des privaten Raums durch den modernen Staat, die sich beispielsweise Helene Lange als Verengung des familiären Praxisfeldes und als Verstaatlichung der Familie darstellte und die die neue Frauenbewegung mit ihrer Parole das Private ist politisch zu markieren versuchte. In dieser Perspektive ist das Aufkommen beider Frauenbewegungen selbst an den Nationalstaat gebunden, es ist eine Folge der durch ihn erzeugten Spaltungen, in der sich der Einschluß der Frauen in die nationale Gemeinschaft in Form ihrer Unterordnung unter den Mann realisiert. Die Unterordnung der Frau ist nationalstaatlich reguliert, sie vollzieht sich in und durch die vom Nationalstaat umrissenen Räume der Familie, des Privaten und des Öffentlichen, des Produktions- und Reproduktionsbereichs. Derzeit arbeiten Frauen in verschiedensten staatlichen Apparaten und Institutionen daran, jene beweglichen Zwischenwände, von denen Poulantzas spricht, zu verschieben. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur sozialen Absicherung der sogenannten Einelternfamilien, staatlicher Diskriminierungsschutz sind nur einige Beispiele, in denen sich die neuen Grenzverläufe andeuten. Obgleich es keine Anzeichen dafür gibt, daß das sich hier herausbildende neue Arrangement von einer Abschwächung oder gar Auflösung der sexistischen Arbeitsteilung begleitet sein wird, kristallisiert sich bereits ein neuer Konsens heraus: die Gleichwertigkeit der Frau als Staatsdoktrin, der Nationalstaat als Garant des bisher Erreichten und als Mentor einer fortschreitenden Veröffentlichung der bisher dem Privaten vorbehaltenen weiblichen Tugenden.(27) Wird auf diese Weise das eigene Emanzipationsprojekt im Nationalstaat wiedererkannt, scheint auch der Weg vorgezeichnet, wie noch im Namen der Verteidigung von Fraueninteressen nationalstaatliche Machtpolitik legitimiert werden kann. Dieses drohende Arrangement zu bekämpfen, kann heute nicht mehr alleine bedeuten, die Kritik der Nationform zu forcieren, sondern es muß auch heißen, endgültig mit jener Frauenpolitik zu brechen, die derzeit die Nationalisierung der Emanzipation betreibt.

(27) Vgl. auch Grimm 1992, S. 41
     

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Edition ID-Archiv Eichhorn/ Grimm (Hg.) Gender Killer Texte zu Feminismus und Politik
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