Karlsruhe (AP/taz) - Unter dem Verdacht der Werbung fuer eine terroristische Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Ermittlungen gegen die Zeitschrift radikal aufgenommen, die erstmals komplett im Internet erschienen ist. Ein enthaltener Bericht ueber die Behinderung von Bahntransporten werde nun unter dem Gesichtspunkt der Aufforderung zu Straftaten ueberprueft, sagte Sprecher Hannich gestern.
TAZ Nr. 5017 vom 03.09.1996 Seite 4 Inland 15 Zeilen TAZ-Bericht