ablehnungsschreiben der vier medizinischen gutachter auf die
einladung vor der internationalen untersuchungskommission zeugnis abzulegen:


a) rauschke:

stadt stuttgart gesundheitsamt
institut fuer rechtsmedizin
dienstgebaeude: weimarer strasse 30

stuttgart den 17. 11. 77

an die
internationale untersuchungskommission

herrn henrik kaufholz
sjaellandsgade 127
8000 aarhus c / daenemark

sehr geehrter herr kaufholz,

hiermit bestaetige ich den eingang ihrer anfrage vom 11. 11. 1977, die ich dahin beantworten moechte, dass ich unseren zu den akten gegebenen gutachten nichts hinzuzufuegen habe.

mit freundlichen gruessen

prof. dr. med. j. rauschke

medizinaldirektor


b) mallach:

universitaet tuebingen
institut fuer gerichtliche medizin
direktor prof. dr. h. j. mallach

7400 tuebingen 1, den 22. 11. 1977
naegelestrasse 5
fernsprecher (0 70 71) 29 20 31

an die
internationale untersuchungskommission

herrn henrik kaufholz

sjaelladsgade 127
8000 aarhus c / daenemark

sehr geehrter herr kaufholz !

nicht ohne erstaunen habe ich ihre zeilen vom 11. 11. 1977 erhalten, denn dieses datum ist in deutschland mit dem beginn des karnevals eng verknuepft. sinn und zweck ihrer kommission ist mir ungelaeufig;sie muessten mir daher schon einige fragen beantworten, bevor ich mich im weiteren aeussere. wer hat diese kommission zu welchem zwecke gegruendet. wer gehoert dieser kommission an;bitte um namentliche bekanntgabe aller mitglieder. ausserdem haette ich gern gewusst, von welchen materiellen voraussetzungen diese kommission im gegenwaertigen zeitpunkt ausgeht.

mit den besten empfehlungen !

prof. dr. med. h. j. mallach


c) peiffer:

universitaet tuebingen
institut fuer hirnforschung
direktor prof. dr. j. peiffer

7400 tuebingen 1, den 19. 2. 77
calwer strasse 3
telefon: 29 22 83

an herrn

henrik kaufholz

sekretariat
internationale untersuchungskommission
sjaellandsgade 127
8000 aarhus c

sehr geehrter herr kaufholz !

entschuldigen sie, dass ich erst heute ihr rundschreiben vom 11. november beantworte, das ich erst nach der rueckkehr von einer laengeren auslandsreise vorfand. ich deute ihr schreiben so, dass die untersuchungskommission im besitz meines gutachtentextes ist. um endgueltig stellung nehmen zu koennen, bitte ich sie um naehere aufschluesse ueber die zusammenseztung der kommission und ueber die frage, inwieweit mein gutachten dort bereits schriftlich vorliegt.

ich habe entsprechend der deklaration des weltaerztebundes von helsingki bzw. tokio eine auch ueber den tod einer patientin hinausreichende schweigepflicht, von der mich nur ein gerichtlicher beschluss loesen kann wie dies anlaesslich meiner gutachtererstattung der fall war. soweit ihnen mein gutachten bekannt ist, habe ich ueber das dort festgelegte hinaus nichts festzustellen. fuer den fall, dass es ihnen nicht vorliegt, bedarf ich zu meiner stellungnahme naehere informationen, um die ich sie bitte.

mit freundlichem gruss bin ich ihr

prof. dr. j. peiffer


d) henck:

vollzugsanstalt stuttgart
- anstaltsarzt -

7000 stuttgart- stammheim 40, den 22. 12. 1977
asperger strasse 60
telefon 8 00 21

an die
internationale untersuchungskommission

- sekretariat -
sjaellandsgade 127
8000 aarhus c

sehr geehrte damen und herren,

ihre anfrage vom 11. 11. 1977, in der sie mich gebeten haben, zur klaerung der todesumstaende von ulrike meinhof durch eine zeugenaussage beizutragen, habe ich erst am 15. 12. 1977 erhalten.

zu meinem bedauern muss ich ihnen mitteilen, dass mir eine genehmigung zu einer muendlichen oder schriftlichen aeusserung nicht erteilt worden ist.

hochahtungsvoll

dr. renck
regierungsmedizinaldirektor

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Wed Apr 16 12:31:25 1997