medizinische untersuchungen
2. stellungnahme englischer aerzte vom 13. 8. 1976
"wie starb ulrike meinhof ?"
am 9. mai 1976 erfuhr die welt, dass ulrike meinhof, ein fuehrendes mitglied der baader- meinhof- gruppe, "selbstmord begangen" habe, und zwar im eigens gebauten gefaengnis mit besonderen sicherheitsvorkehrungen in stuttgart, wo sie seit vielen monaten vor und seit beginn ihres prozesses in haft war.
seither kam eine anzahl von tatsachen ans licht, die die offizielle darstellung der vorgaenge ernstlich in zweifel ziehen. diese tatsachen werfen wichtige fragen auf, nicht nur fuer politisch eigensinnige, sondern fuer alle, denen es um buergerliche freiheiten geht.
starb ulrike meinhof wirklich durch selbstmord, durch erhaengen ? oder war es reflextod durch herzversagen infolge von druck, der von einer anderen person auf ihren hals ausgeuebt wurde ? fand vor ihrem tod eine sexuelle attacke auf ulrike meinhof oder der versuch einer solchen statt ? die bedeutsamkeit einer bejahenden antwort auf eine dieser fragen wird wohl allen klar sein.
zwei obduktionen wurden an ulrike meinhofs leichnam vorgenommen. . . .
beide berichte kamen uns zu haenden. wir finden es wichtig, dass die ergebnisse eine so weite oeffentlichkeit erreichen wie moeglich. die befunde sind zutiefst beunruhigend, sowohl in dem, was sie sagen als auch in dem, was sie nicht sagen.
indem wir diese angelegenheit aufnehmen, ist es unser wunsch, die ueblichen manipulationen (und schliesslich der eigenen absicht schaedlichen) verzerrungen des tatsachenmaterials zu vermeiden, ebenso das graessliche schwelgen "im blut der maertyrer", das so viele kirchen und politische gruppen kennzeichnet. ulrike meinhofs politik war nicht die unsere. doch darum geht es uns nicht. . . .
die behoerdliche obduktion erwaehnt in dem bericht, dass ulrike meinhofs leichnam mit der linken ferse immer noch auf dem stuhl ruhend gefunden wurde, auf den sie angeblich gestiegen war, um sich zu erhaengen. mit anderen worten, ein "fallen" des koerpers aus nennenswerter hoehe hatte nicht stattgefunden. wenn dies selbstmord war, dann haette die todesart mit hoechster wahrscheinlichkeit tod durch asphyxie, durch erstickung, sein muessen, und nicht die haeufigere ausrenkung des rueckgrats im bereich der oberen halswirbel, wie sie beim gerichtlichen tod durch den strang erfolgt. (tatsaechlich waren die halswirbel nicht gewaltsam verschoben. - anm. d. uebers. ) eines der wichtigsten kennzeichen der strangulationsasphyxie ist die verhinderung des rueckfliessens von blut aus dem kopf.
das merkmal einer solchen verhinderung ist das vorhandensein von blutungen in den augenbindehaeuten. beide obduktionsbefunde erwaehnen, dass keine solche blutungen gefunden wurden.
noch auch war in den befunden das vorquellen der augen oder der zunge oder cyanose (blaue verfaerbung) des gesichtszustandes zu finden, wie sie beim erstickungstod allgemein zu sehen sind.
obwohl das zungenbein an der zungenwurzel gebrochen war, fand keine quetschung am hals im bereich der einschnuerung, die der "handtuchstrick" gemacht hatte, mit dem sich die gefangene angeblich erhaengt haben soll. diese negativen befunde sind, um das allermindeste zu sagen, ungewoehnlich fuer einen tod durch asphyxie. hingegen passen sie in bild des todes durch behinderung des vagus, d. h. tod durch druck auf die carotis (halsschlagader), der als reflex zum stillstand des herzen fuehren kann.
es gibt andere positive fakten, die beunruhigen. beide autopsiebefunde erwaehnen scheren blutandrang in den aeusseren geschlechtsteilen und quetschungen an beiden waden. beide erwaehnen eine abschuerfung, bedeckt mit geronnenem blut, an der linken hinterbacke. der janssen- schroeder- bericht erwaehnt auch eine quetschung im rechten hueftbereich. die untersuchung der unterhose der gefangenen zur zeit der ersten obduktion zeigte verdaechtige flecken. chemische untersuchungen auf samenfluessigkeit hatten laut behoerdlichen beschreibung ein positives ergebnis, obwohl keine spermatozoen gefunden wurden. (akte der staatsanwaltschaft, kriminaltechnische untersuchungsstelle, 11. mai 1976). (3)