medizinische untersuchungen

5. aus einer mitteilung von ingrid schubert vom 27. mai 1977 (4)


wir sind " . . . durch berechnungen und experimente zu ergebnissen gekommen, die nicht nur eine manipulation an dem strick beweisen, sondern auch, dass ein strick aus diesem material und von dieser breite von 4 cm bei jeder ploetzlichen ruckartigen belastung sofort reisst.

wir haben zweimal den versuch gemacht, mit einem 4 cm breiten streifen aus genau diesem material - blaukariertes gefaengnishandtuch - einmal mit einem aelteren, verwaschenen, etwas morscheren und einmal mit einem neuen handtuch. beide versuche hatten das gleiche ergebnis:bei relativ geringer belastung riss der strick am aufhaengepunkt (gitter). einer ploetzlichen belastung von 50 kg und angeblichen strampelbewegungen, die rauschke zur erklaerung der verletzung an den beinen behauptet, haette ein strick dieser art und breite nicht standgehalten. "

zu der laenge des streifens:

die rechtsmedizinische untersuchung durch rauschke gibt an: 34 cm vom aufhaengepunkt zum knoten beiderseits -

1. das ergaebe einen schlaufenumfang von 68

2. die gesamtlaenge des streifens waere 113 cm.

das setzt sich aus folgenden daten zusammen:

2 x 34 cm seitenteile,

2 x 11 cm fuer doppelknoten,

je ein freies ende von 11 cm + 12 cm.

durch versuche mit einem 4 cm breiten streifen haben wir festgestellt, dass je 11 cm, also insgesamt 22 cm fuer einen doppelknoten gebraucht werden.

im obduktionsbericht von rauschke - 2 std. spaeter - ist die angabe fuer die laenge des streifens:

ein seitenteil mit 26 cm

ein seitenteil mit 25 cm

je ein freies ende mit 11 cm und 12 cm

der doppelknoten ist nicht mitberechnet (wahrscheinlich nicht geoeffnet, da an der aufhaengestelle durchtrennt) - nach unserer rechung ergibt sich bei diesen angaben eine gesamtlaenge von 95 cm.

erstens ergibt sich also, dass ein stueck von 18 cm fehlt - was die differenz fuer einen schlaufenumfang von 68 cm (erste messung) und 51 cm (zweite messung) ist und auch ihrer erklaerung entspricht.

zweitens aber ist das handtuch, von dem der streifen abgerissen worden sein soll, nur insgesamt 75 cm lang (alle handtuecher dieser sorte sind nicht laenger bzw. maximal 75 cm) - es ist unmoeglich, daraus einen streifen von 95 cm bzw. 113 cm zu machen ohne zusammenzustueckeln. dazu gibt es keine angaben.

als fakt bleibt also, dass der schlaufenumfang um 18 cm verkleinert wurde, um zu erklaeren, dass der kopf nicht aus der schlinge gerutscht ist - und dass insgesamt angaben vorliegen, die nicht stimmen koennen, wie mit versuchen bewiesen wurden. . . . "


anmerkungen:

(*) anm. d. ue. : vital = lebendig

1) berthold mueller:gerichtliche medizin, 2 bde. , berlin- heidelberg- new york 1976, seite 455

2) juergen saupe:fakten zum vorwurf mord;in konkret 9/76

3) als flugblatt veroeffentlicht von "solidarity", einer gruppe englischer aerzte, zum 13. august 1976. ("solidarity" c/o 123 lathom road, london e. 6)

(**) anm. d. ue. : die brieskapsel umgibt die thymusdruese.

(***) anm. d. ue. : excoriation = hautabschuerfung

(****) anm. d. ue. : trepanation = schaedelbohrung;osteoplastik = operative schliessung von knochenluecken

(*****) anm. d. ue. : seit dem schreiben prof. rauschkes vom 17. 11. 1977 an die uik kann das gutachten von mallach und rauscke als abschliessend und damit endgueltig betrachtet werden.

3. 1) anm. d. ue. : bei der rechtsmedizinischen leichenuntersuchung wird die leiche am auffindungsort vor einem gerichtsmediziner untersucht.

(******) anm. d. ue. : intravital = zu lebzeiten

4) ingrid schubert war mitglied der raf. bis august 1977 war sie in stammheim inhaftiert, danach wurde sie in die jva muenchen- stadelheim verlegt, wo sie am 12. 11. 1977 durch "selbstmord" starb.

nadir start
 
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Wed Apr 16 12:31:48 1997