verhinderung der aufklaerung

2. zur ermittlungsarbeit der staatsanwaltschaft


abgesehen von der tatsache, dass die staatsanwaltschaft die moeglichkeit einer fremdeinwirkung von vornherein ausschloss und in dieser richtung erst gar nicht recherchierte, fehlen weitere wichtige ermittlungsergebnisse.

professor mallach vom institut fuer gerichtliche medizin der uni tuebingen kommt in seinem chemisch- toxikologischen gutachten vom 29. 5. 76 zu folgender beurteilung:

"nach dem ergebnis der chemisch- toxikologischen untersuchungen steht nunmehr fest, dass die 41 jahre alte ulrike meinhof nicht unter dem einfluss stark wirksamer arzneistoffe, insbesondere schlaf- oder betaeubungsmittel oder drogen, gestanden hat. " (6)

diese aussage muss durch die unvollstaendigkeit seiner untersuchungen in frage gestellt werden:

bei den angewendeten methoden wurden folgende substanzen nicht erfasst:anorganische verbindungen, tierische und pflanzliche giftstoffe, die meisten pflanzenschutz- und schaedlingsbekaempfungsmittel sowie viele als pharmaka nicht verwendete organische verbindungen. die wesentliche frage, ob ulrike meinhof vor ihrem tod unter dem einfluss willensbeeintraechtigender oder narkotisierender wirkstoffe gestanden hat, konnte so nicht beantwortet werden. die entscheidende bedeutung dieses punktes - zumal nach veroeffentlichung der turner- papiere (7) - wird auf dem hintergrund der aussage von irmgard moeller zur nacht auf den 18. 10. 77 deutlich:

"ihre letzte wahrnehumg vor eintritt von bewusstlosigkeit waren zwei knallgeraeusche und ein quietschendes geraeusch. das war dienstag, 18. 10. 77, um ungefaehr 4. 30 uhr. die verletzungsvorgaenge hat sie nicht bei bewusstsein erlebt. " (8)

derselbe prof. mallach kam dazu als sachverstaendiger zu der denkwuerdigen stellungsnahme:

" . . . nein, nein, da gehts nur um die frage, haben sie unter arzneimitteln gestanden, unter rauschmitteln usw. , nicht" frage:"unter drogen ? ja, genau, auch das, also rauschmittel, betaeubungsmittel. " frage:"es wurde ja schon gesagt, dass es keine gaebe" . . . "ja, also, na soweit ich das . . . ja, ja, ich moechte sagen, keine wesentlichen . . . sie haben schon sicherlich was an arzneimitteln bekommen, also . . . " (9)

fuer die verschleierungspolitik der staatsanwaltschaftlichen ermittlungen zum tode von ulrike meinhof stehen noch zwei weitere beispiele:

1. es liegt kein histologisches gutachten vor.

2. es wurde keine histaminprobe entnommen, die laut "spiegel" einen zweifelsfreien befund haette erbringen koennen, ob selbstmord vorlag oder nicht.

"entscheidende aufklaerung in solch umstrittenen todesfaellen liefert eine neue methode der differentialdiagnostik, mit der sich schon fast muehelos feststellen laesst, ob der koerper lebendig oder schon tot in die schlinge geriet. doch offenbar haben die obduzenten diese probe bei ulrike meinhof unterlassen - fuer experten raetselhaft, speziell in so heikler angelegenheit.

bei diesem test asserviert der obduzent zwei stueckchen aus der halshaut - eines aus der druckstelle, der sogenannten strangmarke, das andere aus einer unverletzten zone. an beiden hautteilen wird dann der histamin- spiegel gemessen, ein gewebshormon. da nur lebende hautzellen bei reizung oder verletzungen im uebermass histamin ausschuetten, laesst sich schon damit beweisen, ob jemand beim aufhaengen tot oder lebendig war. " (10)

nadir start
 
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Wed Apr 16 12:31:55 1997