verhinderung der aufklaerung

3. spurenverwischung


a) obduktion

der von der bundesanwaltschaft beauftragte gerichtsmedizinische pathologe prof. rauschke fuehrte die obduktion in einer weise durch, die es dem nachobduzenten unmoeglich machte, zu einer genauen feststellung der todesursache zu kommen. selbst eine 14 cm lange kaiserschnittnarbe war nicht mehr zu finden. gegenueber dem nachobduzenten wurde prof. rauschke zusaetzlich ein aussageverbot erteilt. rauschke hatte sich in verfahren gegen die raf bereits zweimal empfohlen:

- am 4. 5. 1975 uebersah er bei der obduktion von siegfried hausner die schaedelverletzung, die der anstaltsarzt festgestellt hatte und die er fuer die todesursache hielt. mittlerweile wurde bekannt, dass die schaedelverletzung durch kolbenhiebe der polizei bei der verhaftung siegfried hausners vor der deutschen botschaft in stockholm entstanden waren;

- am 19. 6. 1975 behauptete prof. rauschke in der hauptverhandlung im stammheimer prozess unter eid uneingeschraenkte verhandlungsfaehigkeit der 4 angeklagten, ohne sie untersucht zu haben - eine feststellung, die die gutachten der vom gericht bestellten internisten und neurologen spaeter widerlegten.

b) zellenrenovierung

bereits zwei tage nach dem tode von ulrike meinhof wurde ihre zelle voellig neu gestrichen, ohne dass hierfuer ein erkennbarer grund vorgelegen haette. auffallen muss, dass selbst das fenster mit dem maschengitter dick zugestrichen wurde, was nach aussagen der gefangenen sonst nicht ueblich war. jede moeglicherweise noch vorhandenen spur wurde so getilgt, bevor einer der angehoerigen, anwaelte oder gefangenen die zelle betreten konnte.

parallele:

unmittelbar nach dem tod der stammheimer gefangenen am 18. 10. 1977 wurden in ihren zellen " . . . saemtliche fussleisten entfernt und die tuerfuellung herausgenommen . . . " und " . . . die vergipsten stellen in den waenden teilweise aufgeschlagen . . . " (11)

nadir start
 
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Wed Apr 16 12:31:56 1997